Hallo zusammen,

vielleicht kann mir einer von Euch helfen:

Der erwachsene Sohn meiner Mieterin (diese wohnt mit Mann und 20jähriger Tochter in der Wohnung) ist mit seinen 2 kleinen Kindern vorübergehend (von Verlobter getrennt, bis er eine Wohnung findet, was aktuell schwer ist) bei ihr eingezogen.

Ich als Vermieterin bin informiert, habe aber nichts schriftliches gemacht, um es nicht zur Dauer werden zu lassen.

Dass der Sohn zur Mutter zieht kann ich gar nicht verbieten (möchte ich in dem Fall auch nicht). Wie verhält es sich mit seinen Kindern? Wären sie dann "unerlaubt" dort?

Der Sohn benötigt jetzt eine Meldeadresse für sich und seine Kinder, damit er die Reisepässe verlängern kann, deswegen hat er sich wieder an mich gewandt.

Was kann /sollte ich (als Vermieter) oder er tun. Muss ich es offiziell erlauben, dass er vorübergehend da wohnt? Soll ich das schriftlich festhalten oder schweigend dulden.

Ich habe volles Verständnis für seine Situation und will ihm auch keine Steine in den Weg legen. Auf Dauer sind es aber zu viele Personen für die Wohnung (83 qm für 4 EW und 2 Kinder (1 und 3 Jahre) und ich will vermeiden, dass ein Daueranspruch entsteht.

Danke für Eure Tipps!

LG Sabine