Ablauf Wasserschaden als Miete?
Hallo ich habe folgende Frage, am besten von einem Handwerker oder jemand der sowas schoneinmal hatte.
Ich habe einen Wasserschaden im Bad. Jetzt werde ich meinen Vermieter bescheid geben, dass er bitte jemanden schicken soll zur Beseitigung bzw Reperatur des Schadens. Es läuft schon an 2 großen Feuchten Flecken Wasser aus der Wand.
Wie ist hier der Ablauf als Vermieter, wird zuerst eine Zahlung von mir für den Schaden verlangt oder zuerst die Reperatur erledigt?
Und blöde Frage aber: kann der Vermieter verlangen dass ich für den Zeitraum der Reperatur außerhalb des Bads zu bleiben habe?