Vermieter überzeugen zu bezahlen aber wie?

9 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Bei einzelnen Tropfen, bzw. Wasserflecken auf dem Fußboden dürfte da wenig passieren, weil die Bereiche des Bodens in der Regel abgedichtet sind.

Ansonsten heißt es "gemietet, wie gesehen", d.h. wenn die Wohnung nur mit Vorhang angemietet wurde, besteht kein Anspruch auf eine Duschkabine.

Hier besteht nur die Option, sich mit dem Vermieter auf eine Kostenteilung zu einigen.

Rolajamo  30.05.2022, 11:33

Zumal Duschen mti Duschvorhang jetzt nicht soooo schwer ist. Kosten aufgrund eines Wasserschadens müsste der Mieter selbst tragen.

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kevin1905  30.05.2022, 14:49
@Rolajamo
Kosten aufgrund eines Wasserschadens müsste der Mieter selbst tragen.

Nein die wären Sache der Gebäudeversicherung, wenn es sich um bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser handelt.

Durch die Zahlung der Beiträge im Rahmen der Betriebskosten hat der Mieter einen Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme der Gebäudeversicherung.

Ob der Mieter haftet, wenn er die Dusche bestimmungsgemäß verwendet und übliche Sorgfalt walten lässt würde ich verneinen. Es fehlt an der Fahrlässigkeit oder gar dem Vorsatz i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB wonach ein Schadenersatzanspruch begründbar wäre. Die Privathaftpflicht würde die Ansprüche wohl für den VN abwehren.

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ChristianLE  30.05.2022, 14:53
@kevin1905
Nein die wären Sache der Gebäudeversicherung, wenn es sich um bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser handelt.

Naja, eigentlich wäre das kein bestimmungswidriger Austritt, wenn die Leitungen/Armaturen in Ordnung sind und der Schaden durch eine Fehlplanung des Installateurs entstanden sind.

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kevin1905  30.05.2022, 14:56
@ChristianLE

Richtig.

Dann kommt es darauf an wie umfangreich und gut die Bedingungend es Anbieters sind.

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Sorry - aber auch mit einem Duschvorhang kann man so duschen, dass der Boden vor oder seitlich der Dusche nicht "schwimmt" - nein ich persönlich möchte alleine aus praktischen Gründen keine Duschkabine haben, deren Wände ich auch noch kalkfrei halten "muss".

Insgesamt - es besteht kein Anspruch auf eine Duschkabine, respektive ein Vermieter könnte sogar im Zusammenhang mit einer Wohnungskündigung einen Rückbau fordern, wenn der Mieter eine solche auf eigene Rechnung hat einbauen lassen.

Du hast Dir die Wohnung ja damals "so wie sie war" ausgesucht und den Mietvertrag unterschrieben .

Wenn Du nun etwas Deinen Wünschen entsprechend angepasst haben möchtest, ist Deine eigene Geldbörse gefragt sofern nicht die Notwendigkeit besteht , etwas kaputtes zu reparieren/auszutauschen.

Du hast die Wohnung angemietet wie gesehen, also ohne Duschkabine.

Der Vermieter muss dir keine Dusche einbauen, wenn er das nicht möchte.

Ich habe in meinem Haus zwei Duschen und in keiner der beiden Duschen befindet sich ein Duschvorhang. Meist sind diese Duschvorhänge auch kalt und das ist unangenehm, wenn man beim Duschen damit in Berührung kommt.

Ich habe in meinen Duschen geflieste Böden. Wände und Böden sind isoliert.

Wenn da mal etwas Wasser ausserhalb des Duschbereiches auf den Boden kommt, ist das überhaupt kein Problem und kann keinenSchaden anrichten.

Habe in den Duschen große Fenster und diese werden nach dem Duschen weit geöffnet und innerhalb kurzer Zeit sind die Böden wieder trocken. Da verhindert zudem auch die Schimmelbildung.

Der Waschmaschine sind ein paar Spritzer völlig schnuppe und auch ein vernünftig benutzer Duschvorhang hält schon das meiste Wasser ab, den Rest kann man mit einem Lappen einfachst aufnehmen - wo ein Wille ist, wäre also auch ein Weg ...

Klar, eine Duschkabine hat Vorteile, aber durchaus auch Nachteile - und wenn der Vermieter nicht will, heißt es selbst bezahlen und ggf. beim Auszug auch rückbauen.