Balkon Solarkraftwerk bei Mietwohnung?

GhostDragon666  27.10.2022, 21:19

Das heißt also, das Theoretisch Jeder Hausbewohner/Eigentümer dann auf deinen Balkon dürfte, bei Gemeinschaftseigentum?

Oder wie ist das zu Sehen?

oppenriederhaus 
Fragesteller
 27.10.2022, 21:26

Nein - Nutzungsrecht hat in diesem Fall der Mieter allein.

Wenn es um Reparaturen geht (Bodenbelag erneuern o.ä. Geländer streichen etc ). zahlt die Eigentümergemeinschaft anteilig

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Meistens geht/ging es früher um die Hausoptik einer WEG, ( Wäscheleinen, Satspiegel ect. im sichtbarem bereich des Balkons ) alles was unterhalb der Balkonbrüstung im Innenbereich steht zählt nicht dazu ( Hausordnung der WEG ), dein Vermieter müsste ergo einen Antrag zur nächsten WEGversammlung stellen um Balkon Solaranlagen an die Front des Balkons zu hängen ! Mfg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Denke wenn es der Gemeinschaft also mehreren Mietern ausgewiesen ist, ist eine Zustimmung aller Eigentümer erforderlich!

Mfg

GhostDragon666  27.10.2022, 21:22

Ich glaube das Problem ist, das der Betreffende Balkon als Gemeinschaftseigentum Ausgewiesen ist, obwohl nur durch seiner Wohnung Zugänglich.

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schoschi06  27.10.2022, 21:52
@GhostDragon666

So ungefähr, Balkone gehören ja zum Bauwerk ( Haus/ Gemeinschaftseigentum ), ebenso wie Haustüren, Wohnungstüren, Heizung, Wasser, Strom ect. Anlagen, sollten daran veränderungen vorgenommen werden, ( auch Optisch ) bedarf es der genehmiegung der WEG oder des Verwalters !

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