Vogelspinnen in Eigentumswohnung?

9 Antworten

Finde Spinnen zwar auch nicht unbedingt nice haha, aber wenn die Alte in einer anderen Wohnung lebt, hat sie deine spinnenhaltung gar nichts anzugehen, sind Kleintiere.

Und da deine Wohnung Eigentum ist, hat dir die Hausverwaltung in diesem Fall auch nichts zu sagen.

Nein, du kannst nicht halten was du willst.

In Bezug auf die Vogelspinnen sollte das aber gehen, wenn die artgerecht und sicher untergebracht sind.

In DEINER Wohnung kann dir niemand die "sachgemäße" Haltung der Tiere verbieten.

Natürlich sollte eine entkommen und sich im übrigen Haus zeigen, bist du für die Kosten verantwortlich, die dadurch entstehen.

Naja was du willst ist so Eine Sache, die nicht stimmt. Nur weil du Eigentümer bist, hast du nicht alle Freiheiteun und musst dich auch an die Hausordnung halten.

Tiere die den Hausfrieden beeinflussen können dir auch durch die Hausverwaltung untersagt werden.

Es gibt bei uns Sitzungen und da wird dann gemeinsam entschieden. Es wird ein Protokoll geführt und geschaut was aktuell noch zu klären ist.

Bei uns im Haus darf alles gehalten werden, nur bei Hunden ist klar geregelt das sie nicht zu laut sein dürfen.

Wenn sie sich dann beschweren sollte und mehrer Parteien sich auch beschweren, kann es sein das ea dann verhandelt wird und dann du ein Schreiben bekommst. Ich denke Mal nicht das wegen ner hysterischen Frau dir das Hobby verwährt wird. Du solltest wirklich aufpassen mit den Insekten, dasie nicht ausbrechen, sonst kannst du ärger bekommen.

In meinen Eigentum kann ich doch halten was ich will, oder wie sehr ihr das?

Nein ... in Deinem Eigenheim - freistehendes Einfamilienhaus mag dies eher zutreffen als in einem Mehrfamilienhaus .... da bestimmt die Eigentümergemeinschaft .... da existieren "Regeln"/ Vereinbarungen.


Ursusmaritimus  14.06.2020, 11:34

Im Rahmen der "Regelbarkeit"!

Es kann z.B. nicht geregelt werden wann die Eigentümer den TV abschalten müssen oder Sex haben dürfen. So gilt auch das Kleintiere nicht verboten werden dürfen!

wilees  14.06.2020, 11:37
@Ursusmaritimus

Vielleicht sind ja Kleintiere und Kleintiere u.U. doch etwas unterschiedlich

Ursusmaritimus  14.06.2020, 11:43
@wilees

Eine Einflußnahme von Außen (Miteigentümer/Mieter) kann in jedem Fall nur erfolgen wenn durch die Tierhaltung eine reale Belastung der Eigentümer/Mieter erfolgt.

Das mag bei Hunden, Schweinen, Hühner oder meinetwegen Giftschlangen der Fall sein, nicht jedoch bei Vogelspinnen, Leguanen oder Goldfischen.

Ein Arachnophobiker ist hier sicher kein Grund sonst könnte ein Katzenallergiker auch die Haltung von Wohnungskatzen verbieten.