Wann kann ich miete einbehalten?
Hallo erstmal, ich hoffe ihr könnt mir helfen... ich bin vor einem Monat in meine neue Wohnung gezogen und bei der Besichtigung war alles tippi toppi.. nach zwei Wochen habe ich in der Küche oben links und rechts braune Flecken entdeckt, zieht sich hin bis ins Badezimmer. Wenn es regnet kommen neue Wasserflecken Punkt habe dem Vermieter Bescheid gegeben, passiert es nichts! Letzte woche stand mein Badezimmer unter Wasser besser gesagt voller Toilettenwasser! Rohr verstopft! Habe Vermieter bescheid gesagt er hat gesagt Rohrreiniger über Nacht drinne lassen gesagt getan. Morgens sah es danach aus als wäre das Rohr wieder frei Punkt leider nein. Mein Badezimmer stand wieder unter Wasser! habe Klempner besorgt. ( Was ich vorher mit meinem Vermieter auch abgesprochen habe entweder ruft er einen oder ich) Rohrverstopfung im Hauptrohr nicht mein Verschulden habe den Klempner bezahlt! Rechnung den Vermieter geschickt und seine Antwort als Nachricht war Z.Z im Urlaub.. mehr nicht! 400 € hat der Klempner gekostet! Meine Frage ist jetzt kann ich Miete einbehalten? Komplett oder nur zur Hälfte? Vielen Dank schonmal im voraus..
LG Kathrin
2 Antworten
Hallo Kathrin,
Zunächst eine Begriffsklärung: Miete einbehalten bedeutet eine Mietkürzung um 100%. Miete zurückhalten bedeutet keine Miete bis zur Behebung des Mangels zu bezahlen und anschließend den zurückbehaltenen Gesamtbetrag nachzuzahlen.
In deinem Fall muss der Vermieter seine Gebäudeversicherung mit der Mangelbehebung und Schadensregulierung beauftragen. Hat er nicht, aber du hast einen Handwerker mit der Schadensbehebung beauftragt und da greift der § 536 a (2) 2. BGB mit dem Ergebnis, dass du die Handwerkerkosten mit der Gesamtmiete aufrechnen darfst. Übrigens bekommt der Vermieter die Kosten erstattet von der Versicherung , wenn er den Schaden meldet und sogar die Mietminderung, wenn du hier für xxxTage in der Nutzung der Wohnung eingeschränkt warst.
Du solltest Dich an den Mieterbund wenden, denn das ist individuell zu klären ob und wieviel berechtigt ist.
Ohne fachlichen Rat solltest Du keine Miete kürzen, dennoch ist von Deiner Seite Handlungsbedarf.
Um komplett die Miete ein zu behalten muß ja die Wohnung regelrecht unbewohnbar sei und das liegt ja nicht vor.
Und seit paar Tagen tropft hier irgendwas... ich denke dass ein Rohr kaputt ist
Das liegt nicht vor aber wenn ich keinen Klempner gerufen hätte dann vielleicht schon. Und der Wasserschaden in der Küche( die Tapete geht schon ab) kümmert er sich ja auch nicht drum obwohl er 3 Wochen schon Bescheid weiß! und dann verstopft der Abfluss im Badezimmer und es passiert wieder nichts! das Hauptrohr ist verstopft nicht mein Verschulden! Und ich bezahl aus meiner eigenen Tasche 400 € und von meinem Vermieter kommt wieder nichts! Die 400 Euro sehe ich doch nie wieder wenn ich das nicht mit der Mieter verrechne! Vielleicht meldet er sich dann ja mal aus seinem Urlaub