Fachoberschule (FOS), bafög und eigene Wohnung?

Hallo zusammen!

Ich werde kurz meine aktuelle und damalige Lage erläutern:

Ich, 20, habe einen Mittlerereife Abschluss und habe danach eine Ausbildung angefangen, in dieser bin ich jetzt 1 1/2 Jahre. An der Mittelschule habe ich im letzten Jahr, dadurch das ich nicht bei meinem Eltern wohnen konnte (so wurde das übrigends beim Amt auch angegeben) ALG 2 erhalten und habe in einer WG gewohnt. In diese bin ich schon mit 15 eingezogen.

Da ich meine jetzige Ausbildung doch unterschätzt habe und mir droht das zweite Ausbildungsjahr zu wiederholen habe ich mir überlegt als Neubeginn da ich dadurch auch in einer neuen Stadt wohne mein Fachabitur nachzuholen und damit meine Ausbildung abzubrechen. Diese würde im Semptember starten.

Ich wohne derzeit mit meinem Freund in einer Wohnung die wir eigentlich auch vor haben zu behalten. In meiner Stadt gibt es eine Fachoberschule. Meine Mutter wohnt ca. 45 km entfernt und mein Vater 16 km. Beide arbeiten nicht.

Nun zu meinen Fragen:

Habe ich Anspruch auf Bafög oder Alg2?

Wenn ja, wann beantrage ich das?

Wann sollte ich kündigen?

Kann ich einen Bafög Antrag einreichen der für September ist um zu schauen ob es möglich wäre?

Ich habe gelesen das die Entfernung zu den Eltern entscheidend ist da ich sonst zu ihnen ziehen müsste.

Allgemein konnte ich nichts finden was mir weiterhilft.

Danke schonmal im vorraus!! Ist mir echt wichtig.

Ich werde auch zum Amt schauen und mich erkundigen aber wenn hier von euch alles dagegen spricht dann überlege ich mir das alles noch genauer.

Kündigung, Schule, Ausbildung, ALG II, BAföG, Fachoberschule, Neubeginn, Ausbildung und Studium
bekomme ich die Prämie?

Hallo liebe Leute,

momentan absolviere ich eine Umschulung zum Personaldienstleistungskaufmann über das Arbeitsamt.

Nach der Zwischenprüfung (die ich mit 45% abgeschlossen habe, womit ich sogar Klassenbester wurde. Sie wurde von unserem Lehrer als überaus unfair und schwer eingestuft) wollte ich nun die Prämie beantragen. Dies wurde per Mail abgelehnt.

Da wundere ich mich jetzt aber doch. Die Zwischenprüfung ist zwingend erforderlich für die Zulassen für die Abschlussprüfung, die Ausbildung geht 2 Jahre, sie wurde bei der IHK abgelegt und die Prüfung ist auch von der IHK. Sie ist aber nicht, wie bei anderen Ausbilungsberufen z.B. die Abschlussprüfung Teil I. Damit sind doch alle punkte erreicht?

Ich kann sie weder "bestanden" noch "erfolgreich" (Was auch immer der schwammige Begriff beinhaltet bei einer Prüfung mit Selbstkontroll-Absicht) "nicht bestanden" haben da das alles nicht im Ergebnis zu finden ist. Dort steht, nur ab welcher Prozentzahl man "auf einem guten Weg" ist oder wenn es Nachhol Bedarf geben sollte um sich selbst einzuschätzen.Das Ergebnis fließt auch nicht in die Abschlussnote ein sondern steht komplett für sich.

Hat jemand damit Erfahrung? Die Prämie wurde mit der Begründung abgelehnt, ich sei unter 50% und habe sie somit nicht bestanden.

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Arbeitsbeginn und kein Geld vom JC?

Guten Morgen,

Ich habe ein Problem und weiß nicht mehr genau weiter.

Folgende Situation:

Ich gehe zum ersten mal in meinem Leben richtig voll Arbeiten.

Der Arbeitsbeginn ist am 26.11.2018 und ausgezahlt werde ich immer zum 15 des folge Monats. Das heißt ich bekomme am 15.12.2018 nur Gehalt für eine Woche Arbeit, was sich auf ca. 300 € belaufen wird. Dies teilte ich dem Jobcenter mit und beantragte auch gleich Einstiegsgeld (23.10.2018), was mir auch bewilligt worden ist.

Jedoch wird mein komplettes ALG 2 für den Dezember gestrichen (02.11.2018).

Daraufhin habe ich einen Widerspruch eingelegt und meine Situation dargestellt. Jetzt bekomme ich trotz meines Widerspruch trotzdem eine Absacke. (kam aus einem Telefonat beim JC heraus).

Meine Frage ist. wie soll man denn eine Neue Arbeit beginnen wenn man sich bei Arbeitsantritt schon Verschuldet?

lediglich mit einen Einkommenbescheid könnte ich Rückwirkend noch einmal für einen Monat ALG 2 beantragen. Diese Information habe ich aus dem gestrigen Telefonat mit den JC. Das Problem auch wieder ist, das ich diesen Schein frühestens am 15.12.2018 bekomme aber wahrscheinlicher ist es das der erst 2 Wochen später bei mir eingeht.

Grob gerechnet sitze ich also einen Ganzen Monat auf mein Einstiegsgeld von 300 € fest. Die jedoch nicht Ansatzweise die Miete(500 €) und Unterhaltskosten von mindestens 300 € abdeckt.

Wie habt Ihr es aus der Arbeitslosigkeit geschafft, wenn ihr gleich zu Arbeitsbeginn mit nix dasteht?

Man riet mir ein Darlehen zu beantragen das aber zurück erstattet werden muss, dies habe ich gestern getan in der Hoffnung das ich es mit einer nachgezahlten ALG2 Leistung begleichen kann. Jedoch wird auch das Darlehen viel zu lange dauern bis es bearbeitet ist. ca. 4 Wochen nach deren Aussage.

Jetzt habe ich mit meinen Vermieter geredet (Deutsche Wohnen), in der Hoffnung das er Verständnis dafür hat sodass ich die Miete verspätet nachzahlen kann. Dieser ist jedoch nicht kulant und drückt mir gleich Mahngebühren rein. jedoch weiß ich nicht wie hoch diese Ausfallen werden.

Vielleicht hat einer eine Idee was man am besten machen sollte und wie man schuldenfrei in den Arbeitsmarkt einsteigen kann.

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

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Anhörung vom Jobcenter! Ich soll 511€ zurückzahlen. Ist dies Rechtens?

Liebe Community,

und zwar folgendes.

Heute habe ich ein Schreiben (Anhörung) von meinen Zuständigen Jobcenter erhalten. Dort steht geschrieben das im Juli, eine Überzahlung von 511 € zustanden gekommen sei.

Zitat des Schreibens:

Sehr geehrter Herr xXx,

mit Bescheid vom 03.07.2018 wurde Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch SGB II vorläufig bewilligt ( § 41a Abs. 1 SGBII). Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. Soweit im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten ( §41a Abs. 6 SGBII ).

Sie haben am 9.7.2018 eine Tätigkeit bei Firma xXx aufgenommen. Sie haben am 31.07.2018, also im Juli 2018 einen Abschlag in höhe von 1250 € erhalten. Auf das Gesamtbrutto hochgerechnet ergibt sich somit ein Abschlagsbrutto von 1876,47 €. Gemäß §11 SGBII sind Einnahmen in dem Monat anzurechnen, in dem sie zufließen.

Da Sie den Abschlag im Juni 2018 erhalten haben, ist dieser demnach auch im Juli 2018 anzurechnen. ( Oben heißt es noch im Juli. Fehler vom Jobcenter) Es sind Fahrtkosten zur Arbeit und KFZ Haftpflichtbeiträge zu Ihren Gunsten angerechnet worden. Ihre letztmalige Ausbildungsvergütung wurde in höhe von 224,77 € angerechnet, so wie ALG 1 anzeilig auf 8 Tage. Details entnehmen sie der Anlage.

Zitat ENDE

Ich hatte am 10.07.2018 noch anteilig Ausbildungsvergütung von 224 euro bekommen weil ich im Juni fertig wurde mit der Ausbildung. Am 31.07. hatte ich denn nochmal Geld von der neuen Firma bekommen wo ich am 09.07.2018 angefangen habe. Ich bin aber seit dem 14.09.2018 wieder Arbeitslos und musste nochmal alles neu beantragen. Es wurde alles Rechtzeitig abgegeben.

Nun zu meiner Frage: Darf das Jobcenter, obwohl ich nicht Grob fahrlässig gehandelt habe, die Kosten von 511 € zurückfordern. Mir geht es jetzt nicht um die Zusammenstellung des geforderten Betrags sondern eher, ob Sie ein recht darauf haben. Ich meine, dafür kann ich ja nix dass ich gleich Arbeit gefunden hatte und nun darf ich solch eine hohe Summe zahlen. Wehe man findet Arbeit. Es ist echt traurig. Kann mir jemand helfen ?

Am besten wären Paragraphen womit ich der Anhörung widersprechen kann.

Ich wäre so dankbar wenn Ihr mir helfen könnt leute :(.

Lieben Dank

Recht, ALG II, Anhörung, Hartz IV, Jobcenter, Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe, Sozialrecht ALG
JJobcenter streicht Leistung wegen fehlender mietbescheinigung?

Hallo,

Da ich in Umschulung bin und meine Freundin noch einige Monate in Ausbildung ist, bekommen wir ergänzende Leistungen vom jobecenter für meine Freundin, unserer Tochter und mich (1 Haushalt)

Bei dem Weiterbewilligungsantrag schrieb ich bei Unterkunftskosten: keine Änderungen. Dies wurde nicht angenommen, ich müsse zahlen rein schreiben. Da ich die einzelnen Posten nicht kannte schrieben ungefähre zahlen, sodass der gesamte überweisungsbetrag aber passte, den ich halt als Miete überweise.

Es kam eine Bewilligung mit einem zusatzschreiben, dass die Daten mit den bisherigen nicht übereinstimmen. Ich müsse eine mietbescbeinigung von Vermieter ausgefüllt einreichen bis zum...

Da ich diese Bescheinigung bereits vor etwa 12 Monaten einreichte und mir das schon unangenehm war hatte ich wenig Lust das ganze noch mal zu machen.

Ich ließ die Frist verstreichen. Dann kam wieder das schrieben mit neuer Frist.

An der Info schilderte ich die Situation, man gebe die Infos weiter.

Nun kam in der letzten Woche ein schreiben, dass die Unterkunftskosten für alle Mitglieder gestrichen wurde mit der Begründung der abweichenden Daten und der nicht erbrachten mitwirkungspflicht. Diese Entscheidung liege im eigenen Ermessen des sachbearbeiters. Wenn ich die mietbescbeinigung nachreichen könne entschieden werden, ob und in wie weit die Leistungen nachgezahlt werden.

Und Tatsache, es kam kein Geld.

Nun möchte ich ein schreiben verfassen. Vorher brauche ich halt noch Infos .im Internet finde ich sogar, dass die Bescheinigung gar nicht verlangt werden darf bzw die Leistungen nicht gestrichen werden darf in diesem Zusammenhang.

Also die fragen.... ist dieser Fall seitens des Jobcenters rechtens ? Was kann ich tun (außer dem Vermieter zu sagen das ich Leistungen beziehe und er dies ausfüllt) ?

Ich hoffe hier gibt's es Leute die sich auskennen und danke schonmal :)

Geld, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, MIetbescheinigung, Sanktionen Hartz 4
Jobcenter verlangt das ich mein Auto verkaufe obwohl es keine 7500,- Wert ist, was kann ich tun?

Hallo, habe gerade ein Problem erstmal zur vorgeschichte, damit ihr es versteht.

Ich hatte eine vom Jobcenter finanzierte Umschulung über 2,5 Jahre gemacht und danach bin ich auch direkt in Arbeit gegangen habe jetzt ca. 10 Monate gearbeitet und wurde leider wieder gekündigt, da ich noch kein ganzes Jahr gearbeitet habe bin ich natürlich direkt in ALG II zurück gefallen.

Mein altes Auto ein Audi 100 2.8e Baujahr 91 mit 380T km war ein ziehmlicher Schrotthaufen und hatte auch schon länger keienn Tüv mehr, ich konnte mir aber nichts anderes leisten, deswegen musste ich damit ja noch fahren. Wo ich gearbeitet habe habe ich mir daher nach 4 Monaten als erstes ein neues, gebrauchtes Auto gekauft, einen Rover 75 2.5 mit 130T km, frischem Tüv mit guter Ausstattung und in gutem Zustand, gekostet hatt er 2200,- Euro.

Jetzt musste ich ja einen Neuantrag auf ALG II Stellen, da muss ich ja auch die Fahrzeugversicherungen etc. mit einreichen, dabei ist dem Jobcenter wohl aufgefallen das ich ein anderes Fahrzeug habe als vorher, ich wurde dann angeschrieben ich sollte Fahrzeugdaten Kaufvertrag von dem Fahrzeug einreichen und was mit dem alten PKW passiert sei.

Habe ich denen dann eingereicht, der alte wagen steht noch bei mir auf dem Hof weil der ist quasi schrottreif, den wollte nicht mal wer für 300,- kaufen hat auch über 1 Jahr kein tüv mehr springt nicht mehr an und gammelt vor sich hin, wollte ihn aber irgendwie nicht verschrotten da mein Herz noch drann hing da er mich so lange begleitet hat.

Daraufhin kam dann vom Jobcenter, sie möchten gerne Fotos beider Fahrzeuge sehen, habe ich denen dann eingereicht.

Nun kam ein Schreiben, ihr Sachverständiger hätte anhand der Foros den Rover auf über 10T Euro geschätzt und den Schrotthaufen von Audi auf über 5T Euro, deswegen hätte ich keinen anspruch auf ALG2.

Der KAufvertrag über 2200,- Euro hat das Jobcenter nicht interessiert auch gänige gebrauchtwagenpreise die zum teil deutlich unter 2200,- liegen nicht, ihr Sachverständiger hätte den wagen so geschätzt und Fertig. Auch das Der Audi komplett Fertig ist und nicht mehr Fahrzeuglich ohne Tüv sei ihnen egal, er habe einen schätzwert von über 5T Euro, den wollte keiner für 300,- Euro haben hatte es mal versucht.

Was kann ich denn jetzt machen, weil das ist doch totaler schwachsinn, ich mein ganz ehrlich wenn deren Sachverständiger diese Autos auf diese Werte Schätzt dann kann der 0 Ahnung von seinem Job haben.

Recht, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Auto und Motorrad
Bewerbungsnachweise einreichen Pflicht nach abgelaufener EGV, Sanktion? EGV noch gültig?

Die Sache ist nicht so einfach, wie es sich in der Frage liest, ich versuche sie mal zu stellen und hoffe, dass man mich versteht, ist bisschen umständlich zu erklären.

Folgendes: Ich habe Ende 2017 eine EGV bekommen, die bis Juni dieses Jahres gültig war, wo drin steht, dass ich alle drei Monate meine Bewerbungsbemühungen nachweisen muss mittels einer Tabelle. Der erste Abgabetermin war Ende Februar, der zweite Ende Mai. Diese habe ich jeweils eingereicht. Ich habe jedoch keine aktuelle Tabelle, wo ich die Bemühungen eingetragen habe und dementsprechend auch keine Nachweise habe und abgeben kann.

Diese EGV ist doch nur bis Juni gültig gewesen, und mangels einer neuen EGV bin ich doch nicht mehr an die Pflichten der bis Juni geltenden EGV gebunden, oder?

Kann in diesem Fall eine Sanktion erfolgen, da der nächste theoretische Abgabetermin ja Ende August wäre, wo jedoch keine EGV mehr besteht, wenn ich diese nicht abgebe? (Denn nur der Juni würde noch in die EGV-Zeit passen, die anderen beiden Monate sind nicht mehr in der EGV drin.) Heißt das also, da die EGV nicht mehr gilt, muss ich diese nicht abgeben (da die letzten beiden Monate nicht mehr in den Zeitraum der EGV fallen, die drei Monate wären ja dann quasi über dem Zeitraum, denn nur einer war noch drin, die anderen beiden nicht), oder kann mir daraus ein Strick gedreht werden?

Recht, ALG II, Hartz IV, Sanktion, Ausbildung und Studium
Wie oft kann man ein Renovierungskosten Antrag beim Jobcenter stellen?

Ich bin seit neustem zu meinem Freund gezogen und wir würden gerne mal Renovieren, weil das hier schon seit fast 10 Jahren nicht gemacht wurde! Unsere Vermieterin weigert sich, die Wohnung überhaupt anzuschauen... Daher habe ich mal im Internet geschaut und jetzt schon oft gelesen, dass ich als ALG II Empfängerin einfach einen Antrag stellen kann und eine Pauschale bezahlt bekomme.

Hier mal ein Link: https://www.hartz4hilfthartz4.de/renovierungskosten-jobcenter/

Ich habe bereits eine Liste erstellt mit all den Materialien, die wir benötigen. Nun ist es auch so, dass es hier in der Küche gar keinen Vernünftigen Armaturenanschluss gibt, d.h. wir haben in der Küche zwar einen neuen Wasserhahn gekauft aber gar nichts wo man ihn anschließen kann! Vermieterin weigert sich auch hier etwas zu tun! Kann ich da die benötigten Sachen für einen Anschluss(nur zwei Eckventile) auch in den Antrag schreiben? Gehört doch mit zur Renovierung, oder?

Nun ist meine Frage: Wie oft kann ich eigentlich solch einen Antrag stellen? Sagen wir mal, wir ziehen nach 5 Jahren wieder aus und möchten/müssen aber unsere neue Wohnung auch Renovieren. Dürfte ich dann diesen Antrag noch einmal stellen oder geht das nur einmal?

Und hat vielleicht jemand genauere Informationen wie so ein Antrag aussehen soll? Ich weiß zwar, dass er formlos ist aber was muss da genau rein? Ich habe die Materialien in Stichpunkten aufgelistet und die benötigte Menge dahinter geschrieben. Ich denke so sollte es gut sein, oder?

Ich bedanke mich schon mal bei allen Antworten!

Geld, Renovierung, ALG II, Antrag, Jobcenter, Renovierungskosten
Was tun, um von Hartz IV wegzukommen?

Hallo, liebe Community. Ich würde gerne wissen, wie viel ich verdienen muss, um von Hartz IV wegzukommen. Die Situation ist diese: Ich bin 18 Jahre alt und lebe noch bei meinen Eltern. Ich werde vorraussichtlich nächstes Jahr mein Abitur erfolgreich absolvieren und was ich danach machen möchte, mache ich ehrlich gesagt abhängig vom Jobcenter. Wir beziehen ALG II, meine Mutter und mein Stiefvater arbeiten beide wegen gesundheitlichen Gründen nicht mehr. Neben der Schule mache ich noch einen Aushilfsjob. Allerdings möchte ich später nicht mehr beim Jobcenter sein, da ich immer wieder mitbekomme, was für Probleme das mit sich bringt. Wir bekommen ständig zu wenig Geld und müssen immer kämpfen, denn viele Arbeiter beim Jobcenter tun so, als würden sie das Geld aus ihrer eigenen Tasche zahlen. Alleine schon als ich meinen Job angefangen habe, habe ich gesehen, mit viel Papierkram das verbunden. Zumal ich ja nicht einmal alles behalten kann, von dem was ich verdiene. Bitte versteht mich nicht falsch, ich möchte niemanden damit angreifen, aber ich werde mit dem Gedanken einfach nicht fertig, dass ich z.B. 800 in meiner Ausbildung verdienen würde und davon nicht mal die Hälfte behalten darf, obwohl ich die selbe Arbeit verrichte wie Leute, die kein Hartz IV bekommen. Und ja, ich weiß auch, dass wir als Bedarfsgemeinschaft gesehen werden und das Geld meine Eltern bekommen. Ich würde einfach gerne auf eigenen Beinen stehen und unabhängig sein. Bloß wie? :( Wie viel müsste ich verdienen? Und glaubt ihr, dass ich dann nächstes Jahr ausziehen müsste? Was ist die beste Lösung? Vielleicht doch studieren? Ich bitte um Antworten, das liegt mir echt am Herzen. :(

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