ALG II - Anlage WEP?

3 Antworten

Die Jobcenter möchten Angaben meist doppelt und dreifach haben, da aber im Hauptantrag schon alle Angaben gemacht wurden, würde ich diese Anlage WEP - zumindest teilweise ausfüllen !

Also nur die Nummer 1 und 2.1. dann sollte es dem Jobcenter ja klar sein, wenn sie mehr möchten werden sie sich schon melden.

Danielsar 
Fragesteller
 08.08.2018, 13:42

Hallo erstmal vielen Dank die Antwort

in Anlage WEP unter Punkt 5. heisst es: "Bitte tragen Sie Angaben über die Vermögensverhältnisse von sämtlichen Personen der Bedarfsgemeinschaft in die Anlage VM ein."

hier geht es um das Wort sämtliche was meiner Ansicht nach auch den Ehemann einschließt. 

Dann käme Anlage VM zum Einsatz, wo es dann um Offenlegung de kompletten Vemögen geht. Sehe ich das richtig?

isomatte  09.08.2018, 06:59
@Danielsar

Das wäre auch korrekt, aber dem Jobcenter sollten die Einkommens und Vermögensverhältnisse des Ehemanns und der Frau doch schon bekannt sein, sonst hätte man ihren Antrag doch gar nicht bewilligt !

Danielsar 
Fragesteller
 09.08.2018, 09:44
@isomatte

Stimmt, ich war beim ersten Gespräch nicht dabei. Es wurde tatsächlich nach Kontoauszügen gefragt und auch vorgezeigt. Habe ich auch erst auf Nachfrage erfahren. Dann sollte sich das mit der Anlage WEP erledigt haben.

Danke für die Antworten!!

Wenn es also keine Kinder (z.B U25 in Ausbildung) gibt , braucht dort nichts eingetragen zu werden.

Da der Mann ja schon im Antrag (und wohl auch auf der Bewilligung) angegeben wurde, braucht Ihr die Anlage  m. M. nicht auszufüllen.