Darf das Jobcenter eine kopie vom Arbeitsvertrag verlangen?

5 Antworten

Natürlich dürfen die das. Ist sogar deren Pflicht zu kontrollieren, dass du wirklich etwas machst.

Schwarzlicht42  01.08.2018, 00:55

Warum? Ich kann ja auch geerbt haben und dann braucht keiner zu kontrollieren, ob ich wirklich was mach. ;)

Und selbst wenn, was würde das für einen Sinn ergeben, dem Jobcenter einen Job vorzugaukeln, den ich gar nicht hab... :D

Nun ja...Deutsche haben halt immer ein Interesse, alles zu kontrollieren... :D

Koboldmaki203  20.11.2018, 18:20
@Schwarzlicht42

das stimmt leider mit dem alles- immer- kontrollieren wollen durch das jobcenter.

Schwarzlicht42  20.11.2018, 18:21
@Koboldmaki203

Aber das ist nicht nur beim Jobcenter so. Eigentlich bei jeder Deutschen Behörde... ;)

damokles71 
Fragesteller
 04.08.2018, 19:49

Ich versteh die Antwort nicht, daher nicht Hilfreich

Der Datenschutz erlaubt das. Natürlich kannst du die Kopie zurückfordern - dann machen die halt vorher eine Kopie von der Kopie.

Die Reaktion deines Arbeitgebers würde mir an deiner Stelle viel mehr zu denken geben...

Schwarzlicht42  01.08.2018, 00:52

"Die Reaktion deines Arbeitgebers würde mir an deiner Stelle viel mehr zu denken geben..." - interessanter Punkt - drängt sich der Gedanke auf, in dem Vertrag könnte etwas stehen, was nicht wirklich rechtens ist...

damokles71 
Fragesteller
 04.08.2018, 19:38

derr Datenschutz erlaubt das.... Quelle bitte?

ErsterSchnee  04.08.2018, 21:36
@damokles71

Zeig mir die Stelle im Gesetz, die das verbietet...

Das Original hättest du für dich behalten sollen.. das war wirklich nicht klug. Aber ja, kannst du zurück fordern und ja, du musst den einreichen.. weil du dann ja auch kein Anrecht mehr auf Leistungen (oder reduzierte) hast.. für den Monat wo du anfängst zu arbeiten.

damokles71 
Fragesteller
 31.07.2018, 21:48

Natürlich hat das JC vom Original eine Kopie gemacht, steht auch so im Text.

diePest  31.07.2018, 21:52
@damokles71

Ok, dann hab ich das falsch gelesen .. aber .. Grundding bleibt gleich.. sie haben ein Recht das anzufordern.

damokles71 
Fragesteller
 04.08.2018, 19:45
@diePest

Nö . Der Arbeitsvertrag ist nicht relevant zur Leistungsberechnung.

Schwarzlicht42  01.08.2018, 00:47

"für den Monat wo du anfängst zu arbeiten." - für den Monat wo das erste mal Geld fließt. Wenn man seinen Chef dazu überreden kann, dass die erste Kohle nicht am 31. sondern er am 1. drauf ist, bekommt man ein Monat länger - laut eines Jobcentermitarbeiters... :D

Nur als Ergänzung: die Frage hat mit "Datenschutz" nichts zu tun.

Alle persönlichen Daten von dir hat das JC sowieso schon (auch ohne die Kopie) und vom Arbeitgeber enthaltenen Daten (Adresse, ggf Name) sind ohnehin öffentlich.

Das Gehalt ist auch nicht unbedingt als vertraulich anzusehen, dein Einkommen wird an Krankenkasse, Rentenversicherung, Finanzamt, etc offen gelegt.

damokles71 
Fragesteller
 04.08.2018, 19:35

Man braucht ggf auch ein ausdrückliches Einverständnis vom Arbeitgeber ob der Arbeitsvertrag vorgelegt werden darf...

Also ganz so einfach wie sie das vielleicht haben möchten ist es nicht

leseratten1  06.08.2018, 21:55
@damokles71

Warum? Ein Arbeitsvertrag ist kein Geheimdokument.

das jc darf eine kopie zur akte nehmen und du bist verpflichtet an allen angaben mitzuwirken.

deine mitwirkungspflicht ergibt sich aus §§ 60-66 SGB X.

Der Chef muss keine Sorgen haben es ist doch alles ok.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
damokles71 
Fragesteller
 04.08.2018, 19:53

Quelle bitte. Wo steht geschrieben dass Das JC eine Kopie vom Arbeitsvertrag in die Akte nehmen darf?

Ich wiederhole mich gern nochmal, der Arbeitsvertrag ist nicht relevant zur Leistungsberechnung.