Arbeitsantritt, Jobcenter will Einkommensnachweis. Wirklich notwendig?

9 Antworten

Solltest Du die Hilfe als Darlehn entsprechend § 38 SGBXII erhalten haben , wollen die überprüfen in welchen Raten Du die Zahlungen zurückerstatten sollst..

mi Rückzahlungsverpflichtung kann man unter bestimmten Umständen nämlich auch H4 ( nach Sozialhilfe- Kriterien) beziehen, dies hat ein Freund von mir, vor 3-4 Jahren nach dem Studium, auch mal kurzfristig bekommen .. um eine aktuelle Notlage zu überbrücken..

Du verstehst das nur falsch ;-)

Jobcenter sind ekelhafte Datensammelzentren, die sind neugierig, wollen alles wissen und am besten Daten zu jedem und allem alles sammeln und horten.

Die wollen auch ihre lieb gewonnenen Kunden, in dem Fall Dich, überhaupt nicht loswerden, weil je mehr Kunden sich dauerhaft verabschieden, desto kleiner wird deren eigene Daseinberechtigung. Dies betrifft quasi jeden einzelnen Mitarbeiter dort, viele der Knechte haben nur Halbtagsstellen und verdienen so schlecht, dass sie nach Dienstende sich vor der Theke wieder als Kunden anstellen und von Kollegen verwalten lassen müssen.

Ist also der reine Überlebenskampf wenn Du so einfach abhaust ;-)

Zu deutsch, denen wäre es lieber, sie könnten Dir Deinen Lohn soweit bereinigen und verrechnen, dass Du am Ende noch einen Restanspruch hast und sie Dich weiterhin verwalten dürfen, was bei Deinem Einstiegsgehalt nach Master, wenn Du nicht ne Frau und 10 Kinder irgendwo im Keller versteckt hast, wohl eher unwahrscheinlich wäre.

Normal würden die keinerlei Bescheinigung des Arbeitgebers benötigen, im Regelfall würde die Kopie des Vertrages, sowie der Kontoauszug mit dem ersten Lohneingang und eine schriftliche Abmeldung von Dir aus dem Leistungsbezug völlig ausreichen.

Bei vielen sogenannten OPKs "Optionskommunen" ist das auch der normale Ablauf, bei Jobcentern der BA sind die Herrschaften  teilweise etwas verbohrter, die kennen eben nur schwarz und weiß, hat ein bißl was von Laborratten. 

 

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Einkommen wird in dem Monat angerechnet in dem es zufließt. Hast du zB zum 01.06 angefangen zu arbeiten und bekommst zum 30.06 das erste Mal Lohn muss dieser auf die wahrscheinlich schon gezahlten ALGII- Leistungen abgerechnet werden. Ist dein Lohn erst am 01.07 auf deinen konto verfügbar wird es auch erst dann unter Berücksichtigung deiner Freibeträge auf deine Leistungen abgerechnet. Solltest du in 06/15 keine Leistungen von Jc erhalten haben , hättest du in diesem Fall einen Anspruch auf die Leistungen. Deine Angaben werden somit benötigt um zu prüfen wie lang du Anspruch auf Leistungen nach dem SGBII hast / hattest. Solltest du nicht wollen das dein ag mitbekommt das du vorher Leistungen nach dem SGBII erhalten hast reich anstatt diesem Vordruck den er ausfüllen muss deine lohnabrechnung ein. Kontoauszug wird benötigt um den Zufluss des Gehalts zu ermitteln und diese Anlage Ek die du selbst ausfüllen sollst - da geht's jetzt um die Angaben zu deinem neuen Arbeitsvertrag. Ansonsten sollte der Bogen kein Problem darstellen , da du den vor 4 Monaten bereits schon einmal ausgefüllt hast.

Nein. Das ist schon erforderlich um Missbrauch vorzubeugen, das die Hilfsbedürftigen ihre Bedürftigkeit nachweisen müssen. Da geht kein Weg ran Verbei.

Das kann dass jobcenter garnicht vorder solange du keine weiteren leistungen mehr bekomst zbbekomst du dein letzte leistung jetzt am 30ten dan darf das jobcenter nur noch deineEinkommennachweis verlangen zb kontoauszüge aber Ansonsten kann das amt nur noch deinen arbeitsvertrag verlangen alle andere leistungen geht das amt nichts an wen du keinerlei andere leistungen wie zb aufstockung von dort bekomst.Vieleicht denkt das amt du hast vieleicht mehr als dein schonvermögren und will vorsorglich daten beschafen darauf must du dich aber nicht einlassen.