Pfaendung Kindergeld Unterhaltsvorschuss?
Hallo
ich lebe mit meinen Kindern von Harz 4
von meinem Konto Pfaendete die AOk 1800 Euro
wie kann ich das Geld zurueckbekommen
kennt Sich da jemand aus
6 Antworten
Mit der AOK reden, ob sie dir einen Teil, den du dringend brauchst, zurück zahlen können und du stattdessen eine Ratenrückzahlung an sie vereinbaren kannst.
Wenn du kein P - Konto hast geht da gar nichts mehr, dass Geld ist weg, egal ob Kindergeld oder andere Sozialleistungen, deshalb gibt es ja nun das P - Konto !
Hat dich denn deine Bank nicht schriftlich informiert das eine Kontopfändung bevorsteht, dann hättest du noch denke ich 4 Wochen Zeit gehabt dein Konto in ein P - Konto umstellen zu lassen.
Dann wäre das Geld bis zum zustehenden Pfändungsfreibetrag sicher gewesen.
Das habe ich dazu gefunden:
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Unpfändbare EinkünfteUnabhängig von der Höhe der Zahlungen sind beispielsweise Sozialleistungen wie Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Kindergeld unpfändbar.
Vielleicht solltest Du damit gegen die Pfändung vorgehen. Wobei ich mich frage, wieso die AOK überhaupt pfändet, denn Hartz 4 Empfänger`n bezahlt das JC normal die KK Beiträge. Es sei denn der Pfändungsbetrag resultiert aus einer Privatversicherung oder ungemeldeten Zeiten.
In welcher Beziehungen einen Tipp geben?
Normal würde ich auch dazu raten das Konto in ein P-Konto umzuwandeln, aber das würde erst bei “neuen“ Pfändungen greifen. Mit der AOK wird nur eine Einigung (evtl Ratenzahlung) übrig bleiben.
Allerdings halte ich eine Rückzahlung von der AOK für unwahrscheinlich.
Aber probieren können Sie es ja trotzdem.
wo haben Sie das gefunden
Geben Sie in Google recht-griffig.de ein
Oder über diesen Link:
https://www.recht-griffig.de/service-schulden/pfaendung.html#unpfaendbar
Wenn es kein P - Konto gibt, ist selbst Kindergeld oder ALG - 2 pfändbar !
Dann ist es aber ein Widerspruch zu dem Text des Link`s.
Zumindest in Bezug auf Kindergeld und Unterhaltsvorschuss.
Unpfändbare EinkünfteUnabhängig von der Höhe der Zahlungen sind beispielsweise Sozialleistungen wie Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Kindergeld unpfändbar.
Vor dem 01.07. 2010 war das auch so, seit dem gibt es das P - Konto und wenn man dieses nicht hat bzw.nach Mitteilung der Bank das eine Pfändung ansteht dieses Konto nicht innerhalb von denke 4 Wochen in ein P - Konto umstellt, dann ist das Geld auf dem Konto weg, ganz egal ob Kindergeld oder sonstige Sozialleistungen !
Vor dem 01.07.2010?
Aha... Dann wurde der Text von recht-griffig.de nicht aktualisiert, weil er aus 2013 ist. Aber ok, es ändern sich ja des Öfteren Gesetze und Bestimmungen.
Du weißt aber schon, daß Ausrufezeichen in Kommentaren eigentlich als Anschreien gilt?
Das mach ich schon immer so und bisher hat sich da noch keiner beschwert, ist auch nicht so gemeint wie du es schreibst, aber wenn es denn so ist werde ich versuchen es in Zukunft nicht mehr zu machen.
Lach, dann bin ich halt die Erste, die sich “beschwert“ oder besser, darauf aufmerksam macht😉
Schnellstens aus dem Konto ein PKonto machen. Das gild auch rückwirkend je nach Bank für bis zu 5 Tagen.
Dann kann die KK nur noch das Pfänden, was über dem Pfändungsfreibetrag liegt. Dieser liegt bei einer Person schon bei 1135 € und für jedes Kind erhöht sich dieser Freibetrag.
Also auf zur Bank. Heute noch.
Das mit einem P-Konto würde ich mir gut überlegen, ab dann wird es schwierig mit Krediten und auch der Wohnungssuche
Wer von H4 lebt wird kaum einen Kredit bekommen. Wer eine Wohnung hat, wird derzeit keine andere brauchen.
Wenn man der Pfändung entgehen will, bleibt nur das PKonto. Hätte man das Geld, würde man ja zahlen und hier nicht um Hilfe bitten.
Denn die Forderung scheint ja gerechtfertigt, wenn schon eine Pfändung vorliegt.
Was ging voran, daß gepfändet wurde?
Berate dich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Ist das Richtig Koennen Sie mir da einen Tipp geben