Trotz Arbeitslosengeld II Pfändung auf den Konto

11 Antworten

Hier sind schon einige gute Antworten. Eine auch juristisch perfekt. ( GerdausBerlin)

Ich versuche es aber mal richtig verständlich zu machen.

Bekommt man eine Pfändung, erfährt zuerst die Bank davon.

Das Gericht/der Gerichtsvollzieher muss den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zunächst der Bank und dann zeitnah dem Schuldner zustellen. Das ist ungerecht, weil der Schuldner so tatsächlich nie die vollen 4 Wochen des rückwirkenden Pfändungsschutz beanspruchen kann.

Geht die Pfändung bei der Bank ein, ist das Konto gesperrt. Völlig egal was für Geld da drauf liegt.

Jetzt muss man spätestens 4 Wochen nach Eingang der Pfändung bei der Bank, sein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen.

Die Bank darf das auf keinen Fall ablehnen, da sie gesetzlich ( § 850k ZPO ) zur Umwandlung eines bestehenden Girokonto´s in ein P-Konto verpflichtet ist. Sie darf sich bei der Umwandlung maximal 4 Banktage ( Montag bis Freitag ) Zeit lassen.

Der monatliche Standard Freibetrag beträgt 1.045,04 € . Wenn ein oder mehrere Kinder vorhanden sind, muss man mit den Geburtsurkunden zu seiner Bank und sagen: "Ich hab so und so viel Kinder, ich möchte den Freibetrag erhöhen lassen."

Das muss deine Bank dann auch zeitnahe erledigen. ( Mehr als 4 Banktage sollten es hier auch nicht sein )

Nun wissen wir nicht ob das Hartz 4 von dem Mann auch auf das Konto der Frau geht. Haben die ein gemeinsames Konto?

Falls die Miete vom Jobcenter auf das Konto der Frau geht, so soll die Frau zum Jobcenter gehen und mit diesem eine sogenannte Abtretungserklärung schließen.

Das heißt nichts anderes, als das die Frau dem Jobcenter erlaubt das die Miete vom Jobcenter immer direkt an den Vermieter überwiesen wird.

Das ist deswegen wichtig, weil die Miete den Freibetrag mindert.

Zum Amtsgericht müsst ihr nur, wenn eure Bank rum zickt, euch zuwenig auszahlt oder sonstwie Ärger macht. Ansonsten braucht ihr immer nur zu der Bank.

Grundsätzlich darf ein Konto immer gepfändet werden, wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor liegt.

Egal ob man nur Alg 2 bezieht und dem Gerichtsvollzieher das bekannt ist. Deswegen hat man die Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Das ist für den Gerichtsvollzieher und den Gläubiger quasi die Erlaubnis euer Konto zu pfänden.

Noch zur Info: Das P-Konto darf nicht teurer sein als das normale Girokonto zuvor. Wenn man für das Girokonto zuvor monatlich 4 € Kontoführungsgebühren zahlte, dann darf auch das P-Konto weiter nur 4 € kosten oder weniger. Aber keinen Cent mehr.

Auch darf man mit seinem P-Konto weiter seine normale Bankkarte behalten. Die darf nicht gegen eine Servicekarte ausgetauscht werden.

Weiter darf man man am Geldautomaten wie auch am Bankschalter genauso abheben, wie mit dem normalen Konto.

jurafragen  23.05.2014, 16:33
Grundsätzlich darf ein Konto immer gepfändet werden, wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor liegt.

Da verwechselt ja mal wieder jemand Ursache und Wirkung.

Gelder vom Amt dürfen nicht gepfändet werden. Das hatte ich vor 2 Jahren auch mal. Ich habe mir auch ein pfändungsfreies Konto eröffnet und dann eine Ratenzahlungsvereinbarung gemacht. Jedoch sollte man auf Briefe/ Rechnungen reagieren damit es nicht erst zu einer Pfändung kommt

martinzuhause  13.05.2014, 10:15
Gelder vom Amt dürfen nicht gepfändet werden.

es darf alles gepfändet werden wenn es kein pfändungsschutzkonto ist. deshalb sollte das konto sofort umgewandelt werden.

Arabischsstyle 
Fragesteller
 13.05.2014, 10:17
@martinzuhause

Das haben wir gestern zusammen gemacht aber wegen dem Geld was gerade drauf ist können sie nichts machen. Sie soll es mit den Gläubier klären und die bestehen darauf ihr ganzes Geld zu bekommen oder eine zu hoche Rate :O

DerHans  13.05.2014, 10:20
@Arabischsstyle

Da die Pfändung zuerst gekommen ist, nützt das P-Konto in dem Moment nichts. Da geht nur der Weg über das Amtsgericht.

Ronox  13.05.2014, 14:44
@DerHans

Das P-Konto bietet einen rückwirkenden Schutz, wenn es innerhalb von 4 Wochen eingerichtet wird.

Werkuhr  17.05.2014, 16:19
@DerHans

Der Hans: Das ist falsch!!!

Die Pfändung kann auch 4 Wochen auf dem Konto sein. Wenn man spätestens nach diesen 4 Wochen sein Konto in ein P-Konto umwandeln lässt, dann greift der Pfändungsschutz rückwirkend!

GerdausBerlin hat das perfekt beschrieben.

Dass das Konto schnellstens in ein P-Konto umgewandelt werden muss, - siehe hierzu auch meinen Tipp und den guten Kommentar darunter:

http://www.gutefrage.net/tipp/konto-vor-pfaendung-schuetzen

hat man Dir ja schon geschrieben.

Weil Deine Freundin JETZT kein Geld für sich und ihr Kind zum Leben hat, sollte sie unverzüglich zum Amt gehen und um ein Darlehen bitten, das sie dann (wohl mit monatlich 10% des Regelsatzes) abzahlen muss.

Falls ihr das Darlehen nicht gewährt wird (was ich mir nicht wirklich vorstellen kann), sollte sie bei einer Sozialberatung (so googeln) einen Beratungstermin holen, damit sie so Unterstützung gegenüber dem Jobcenter bekommt.

cyracus  14.05.2014, 18:48

Leite dies an Deine Freundin weiter:

Vorsorglich auch diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.

Werkuhr  17.05.2014, 16:15
@cyracus

Wenn du dir mal den Kommentar der Fragestellerin ( der viel eher als deine Antwort und dein Kommentar geschrieben wurde ) richtig durch gelesen hättest, dann wüsstest du das nur noch lediglich das P-Konto von der Bank frei geschalten werden muss und man dann automatisch an das Alg 2 und das Elterngeld ran kommt.

Also nix mit Darlehen vom Jobcenter!

Zwar schreibst du das du das nur vorsorglich schreibst.

Jedoch in deiner Antwort vom 14.05.2014 schriebst du, dass der Fragestellerin ja schon empfohlen wurde ein P-Konto einzurichten und du das befürwortest.

Die Fragestellerin hat jedoch schon am 13.05, 20:05 Uhr, geschrieben, dass "das mit dem P-Konto schon gestern gemacht wurde."

Das heißt: P-Konto wurde schon eingerichtet und nur noch auf die Freischaltung gewartet. Also war deine Empfehlung mit dem Darlehen Nonsens.

Zumal du dir VOR deiner Antwort alle anderen hättest durch lesen sollen, ja müssen.

Im Übrigen sind deine Antworten hier hervorragend. Nein, das widerspricht sich nicht!

Sie muss ihr bestehendes Konto nur in ein P - Konto ( Pfändungsschutz Konto ) bei ihrer Bank umwandeln lassen !

Dann hätte sie für sich alleine einen Betrag von ca.1045 € Netto pro Monat,der nicht gepfändet werden dürfte. Durch das Kind erhöht sich dieser Betrag noch,das muss sie der Bank nachweisen,durch Geburtsurkunde des Kindes.

Das sollte sie schnell machen,dann kommt sie evtl.nach kurzer Zeit auch wieder an ihr Geld.

Denn auch Sozialleistungen sind vor der Pfändung nicht mehr sicher,wenn kein P - Konto eingerichtet wurde.

Arabischsstyle 
Fragesteller
 13.05.2014, 10:12

Das haben wir gestern zusammen gemacht aber wegen dem Geld was gerade drauf ist können sie nichts machen. Sie soll es mit den Gläubier klären und die bestehen darauf ihr ganzes Geld zu bekommen oder eine zu hoche Rate :O

Ronox  13.05.2014, 14:44
@Arabischsstyle

Entweder habt ihr die Bank falsch verstanden oder die Bank redet Unsinn. Der Schutz des P-Kontos ist rückwirkend.

*Ich weiß nicht ob das etwas an der Situation ändert aber sie hatte auch mal einen Eidertstaadlichen Versicherung unterschrieben..

isomatte  13.05.2014, 10:14

Es heißt eidesstattliche Versicherung,die man beim Gerichtsvollzieher abgeben muss,hat aber damit nichts zu tun !

Darin muss man nur Wahrheitsgemäß bestätigen,das die Angaben richtig waren,die man gegenüber dem Gerichtsvollzieher gemacht hat. Also das man nicht Zahlen kann,weil man nichts hat.