Bekomme ich rückwirkend Miete bei ALG II?

7 Antworten

Beim ALG II gilt ein Antrag auf Leistungen zu Lebensunterhalt und KDU immer rückwirkend zum ersten desjenigen Monats, in dem er wirksam gestellt wurde.

Damit würde auch eine Antragsabgabe am 5. Januar so gewertet werden, als hättest Du ihn am ersten Januar abgegeben.

sunnysideup1992 
Fragesteller
 26.11.2018, 14:37

Folglich würden sie auch die Miete Januar noch übernehmen, verstehe ich das richtig?

Parhalia2  26.11.2018, 14:48
@isomatte

Es kann in diesem Fall sogar schon Sinn machen, den Antrag mit dem Wissen des Eintritts der Hilfebedürftigkeit ab Januar bereits Anfang bis Mitte Dezember abzugeben. ( Wegen der Bearbeitungszeiten )

isomatte  26.11.2018, 15:01
@Parhalia2

Der Antrag kann auch jetzt schon gestellt werden, dann wird Miete usw.nur anteilig gezahlt.

Ob sie jetzt wartet bis er ausgezogen ist oder das gleich macht ist eigentlich egal, denn bei Leistungsfähigkeit müsste er dann so oder so Unterhalt zahlen, auch wenn er seine eigene Wohnung haben würde.

Sie muss dem Jobcenter nur glaubhaft machen das sie sich ernsthaft vom Mann getrennt hat, dass kann man am besten durch einen Nachweis seines Anwalts machen, der die Scheidung für sie eingereicht hat.

Dann stünde ihr Trennungsunterhalt und wenn das Kind noch unter 3 ist Betreuungsunterhalt zu, Kindesunterhalt ginge aber vor.

Parhalia2  26.11.2018, 15:15
@isomatte

Frühzeitige Abgabe stellt hier tatsächlich sicher, dass ab Januar möglichst unverzögert Unterhalt und Miete sichergestellt werden, und die etwaige Leistungsfähigkeit des Noch-Mannes zzgl. etwaiger Unterhaltsansprüche / Unterhaltsfähigkeiten abgeklärt werden können.

Dazu wird das JC entsprechend auch Nachweise vom Noch-Mann ( Einkunfts- / und Vermögensauskünfte ), bzw. ggf. noch Unterhalts-Festsetzungen vom Familiengericht etc. verlangen.

Alles was man schon jetzt, bzw. im Laufe des Dezembers beim JC vorlegen kann, erhöht die zeitnahe Abschlussberechnung für das JC im Januar zugunsten geringerer Entscheidungszeiten.

Der ALG - 2 Antrag wirkt auf den 1.des Antragsmonats zurück, könntest ihn also z.B. auch erst am 20. abgeben, dann würde bei Leistungsanspruch trotzdem rückwirkend ab 1. nachgezahlt.

Wenn man sich von seinem Ehegatten dauerhaft getrennt hat, auch wenn man noch zusammenwohnt, gilt man nicht mehr als Partner. Als Beleg für eine Trennung gilt etwa ein Besuch bei einem Anwalt zwecks Scheidung. Hilfreich ist auch, auf seinen Auszug zum 1.1.2019 zu verweisen, notfalls noch mit dem neuen Mietvertrag.

SGB II § 7 Abs. 3 schreibt:

"(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

  1. die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten [...]

3.

als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

a) die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte [...]"

Du musst also zunächst dem Amt erklären, dass ihr ab sofort "dauernd getrennt lebend" seid, oder eben sogar schon ab dann, als ihr euch getrennt habt.

Ab diesem Zeitpunkt (falls dies anerkannt wird; notfalls hilft der Rechtsweg) steht dir ALG II zu, unabhängig von Einkommen und Vermögen deines Gatten. Das geht aber nur noch rückwirkend zum 1. dieses Monats, wie hier ja schon mehrfach erläutert worden ist - falls du noch im November deinen Antrag auf ALG II stellst!

Und wenn du diesen Antrag erst, aber dann spätestens, Mitte Dezember stellst, dann fließt dein ALG II inklusive voller Miete bereits Ende Dezember für Januar auf dein Konto. (Für Nov. und für Dez. kriegst du natürllich nur 1/2 Miete bzw. 2/3 oder 1/3 mit Kind).

Gruß aus Berlin, Gerd

Es ist egal wann Du im Januar den Antrag stellst. Der Antrag gilt immer rückwirkend zum Monatsanfang in dem Monat in dem er gestellt wurde. In deinem Fall also rückwirkend zum 01.01.2018. Du würdest also auch die kompletten Leistungen inkl. Miete für Januar erhalten.

Du kannst aber jetzt schon einen Antrag stellen, da Du und dein Mann ja schon getrennt seid. Das musst Du bei Beantragung halt erklären!

ich persönlich würde jetzt schonmal aufs amt ghen und mich erkundigen wie das alles so läuft. außerdem gibts doch bestimmt auch trennungsunterhalt...