Mutter ein Teil der Bedarfsgemeinschaft? Und andere Fragen zur Antragstellung?

Hallo,

Mein Freund, meine Mutter und ich leben in einem Haushalt. Dabei ist unsere Haushaltsführung aber klar getrennt. Meine Mutter kauft für sich ein, und wir zwei für uns etc.

Mein Freund ist der Hauptantragsteller und ich bin seit knapp 2 Jahren mit in seiner Bedarfsgemeinschaft. Als ich vor kurzem arbeitslos geworden bin, erhalte ich auch ohne weitere Antragstellung volles Geld.

Nun hat sich meiner Mutter, nach 2 1/2 jähriger Arbeitslosigkeit dazu entschieden zum Jobcenter zu gehen und ebenfalls einen Antrag zu stellen, da ihr Vermögen sich dem Ende neigt. Ist sie nun Mitglied unserer Bedarfsgemeinschaft? Oder wird sie einen eigenen Hauptantrag stellen?

Wirkt es sich außerdem negativ auf sie aus, dass sie ihren alten Job vor 2 1/2 Jahren selbst gekündigt hat?

Außerdem ist sie der Meinung, nachdem sie damals vor knapp 10 Jahren, wo sie beim Amt schonmal war, dass sie nur 200~ irgendwas an Geld bekommen würde. Aber es gibt doch einen gewissen Regelsatz?

Und als letzte Frage, die vielleicht etwas blöd klingt, ich aber für sie nachfragen möchte: Wie sieht es nach der Antragstellung aus? Würde ihr mit ihren 54 Jahren direkt eine Maßnahme oder Jobs auferlegt werden, die sie ohne Sanktionen nicht ablehnen könnte?

Da ich mit ihr nächste Woche dorthin fahren werde, möchte ich gerne etwas vorbereitet sein, damit ich ihr bestmöglichst zur Seite stehen kann. Ggf. was für Anlagen noch zur Ausfüllung erwartet werden? Das ich diese mir schon etwas durchlesen kann.

LG

ALG II, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter
U25, Arbeitslos und in eine WG ziehen? Macht das die ARGE mit?

Heyho Leute.

Kommen wir gleich zum Punkt. Ich bin 23 Jahre und wohne wieder im Haus meiner Eltern ca. 30 Kilometer vor einer Großstadt. Jetzt haben 2 Freunde eine neue WG in dieser Großstadt und beziehen diese nächste Woche. Da ein Zimmer noch frei wäre könnte ich dieses bekommen. Könnte man mich einfach mit in den Mietvertrag (Untermieter oder so) eintragen? Könnte ich mit dem Mietvertrag zur ARGE und direkt ALG2 + Mietübernahme beantragen? Mir ist bewusst, dass ich U25 bin und meine Eltern (Verhältnis angespannt) ja für mich aufkommen müssen oder so ähnlich. Aber meine Wohnsituation, worauf ich jetzt nicht weiter eingehen möchte, ist solala. Kurz und Knapp: Diese Stadt wo ich wieder bin macht mich krank (viel rechtes Gedankengut).

Würde das so einfach klappen? Umgemeldet mit dem Vertrag auf die ARGE und selber ALG2 beantragen (Nicht als Bedarfs sondern als Wohngemeinschaft)? Müssen die mir helfen, auch wenn ich unter 25 bin?

Ich danke für Antworten :)

Und an alle Besserwisser: Nein ich bin nicht faul. Habe eine Ausbildung und war danach normal arbeiten. Ich sehe den Umzug auch als Chance für mich und möchte nur abgesichert sein bis ich einen neuen Job habe . Ich wäre wieder mit mir im reinen und hätte natürlich einen viel besseren Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Miete, Umzug, Arbeitslosengeld, ALG II, arbeitslos, ARGE, WG, Wohngeld, U25, Ausbildung und Studium
Hartz 4 Wohnung mieten, wie läuft das ab?

Hallo Leute,

ich habe eine frage zur Wohnungssuche, wenn man Hartz 4 bzw. ALG 2 bekommt.

Wenn ein 25 Jähriger bei den Eltern wohnt und Hartz 4 bekommt und nur den Regelbedarf bekommt von 404 Euro glaube ich und sonst nichts, aber dann aussziehen will, wie läuft das genau ab ?

Wenn man als Hartz 4 empfänger vorher noch keine eigene Wohnung hatte und man sucht sich jetzt eine und wird vielleicht fündig, sagen wir 30 Quadratmeter 200 Euro kalt und der Vermieter sagt das man die Wohnung haben könnte trotz ALG 2, dann dürfte man aber nicht sofort den Mietvertrag unterschreiben und den Vermieter müsste ich dann sagen, z.B. " Ich würde die Wohnung gerne nehmen, aber ich muss vorher einen Antrag beim Amt stellen, der sich vielleicht Wochen hinziehen kann ", gemeint ist der KDU Antrag für die Wohnung, ob die überhaupt genehmigt wird vom Amt, oder ?

Weil das würde heißen wenn man jetzt eine Wohnung gefunden hat und der Vermieter mir zusagt das ich die Wohnung sofort bekommen könnte, aber natürlich nicht mehrere Wochen zusagt, aber ich erst ein Antrag stellen muss und dieser Antrag vielleicht mehrere Wochen bearbeitungszeit dauert, könnte die Wohnung doch schon weg sein und der Antrag die warterrei wären völlig umsonst gewesen, oder ?

Würde mich freuen wenn ihr mich darüber aufklären könntet, ob es wirklich so ist, wie ich hier beschrieben habe oder ob es anders verläuft.

Gruß

Wohnung, wohnen, Recht, Vermieter, ALG II, Antrag, arbeitslos, Hartz IV, Wohnungssuche
Folgen von Erbe bei einer vom Jobcenter finanzierten Umschulung?

Hallo liebe Leute,

vor knapp 2 Monaten ist mein Vater gestorben und ich beginne nun eine Umschulung die 2 Jahre dauert damit ich eine vollwertige Ausbildung habe.

Nun ist es aber so, das wohl ein Erbe ansteht von wohl insgesamt ca 10.000€. Davon ist noch nichts auf meinem Konto oder irgendwo gelandet. Der ehemalige "Versicherungsmann" meines Vaters hat mir und meinem Bruder sowas angedeutet, dass eben Erst Dinge ausgefüllt werden müssen wegen Lebensversicherung etc und das eben erst alles fertig bearbeitet sein muss bevor auch nur ein Cent fließt. Deshalb habe ich auch noch nichts dem Jobcenter mitgeteilt. Sie wissen von dem Tod aber noch nicht von einem möglichen Erbe weil bevor ich nicht wirklich das Geld habe, ich es für dumm halte da mit zahlen umher zu werfen die ich weder belegend noch wiederlegen kann.

Jetzt sind meine Fragen folgende:

  1. Muss ich ohne bisher konkreten Geldfluss angeben das ich vielleicht Summe X Erbe oder ist es ok direkt Bescheid zu sagen, wenn das Geld da ist und stimmt es, dass das Jobcenter sowie so auf mich zukommt wegen dem Datenabgleich mit dem Finanzamt?
  2. Muss ich jetzt Angst haben, im Falle des Herausfallens aus der Hilfebedürftigkeit, dass die Umschulung mittendrin abgebrochen wird?
  3. Kann ich die Kosten für die Beerdigung auf die Erbsumme anwenden? Es sind ca. 11.000€ Offen für Sarg, Grabmiete, Grabstein etc.
  4. Kann man die Umschulung, im Falle eines Abbruchs von seiten des Jobcenters, in eine normale Ausbildung umwandeln wenn der Betrieb das mitmacht? So als ob ich bei einer Firma im z.B. zweiten Lehrjahr einsteige?

Vielen Dank mal im Vorraus.

Ausbildung, Erbe, Kosten, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Umschulung
Anrechnung Betriebskostenguthaben auf ALG 2?

Mein Mann ist EU-Rentner, daher wird seine Rente nur fiktiv auf mein ALG 2 angerechnet. Das bedeutet ganz genau: sein Regelsatz plus seinen Mietanteil werden mit der Rente verrechnet und nur der übersteigende Anteil (momentan ca. 75 Euro) werden als Überschuss auf meinen Regelsatz plus meinen Mietanteil angerechnet. Ich bekomme daher vom Jobcenter nur meinen Anteil Regelsatz und meinen !! Mietanteil ausgezahlt. Nicht seinen Mietanteil. Wir hatten die letzten beiden Jahre Guthaben in der Betriebskostenabrechnung und es wird dieses Jahr auch wieder so sein. Das Jobcenter teilt das Guthaben auf und rechnet es jeweils bei jedem als Einkommen an. Jetzt meine Frage, ob das für meinen Mann so rechtens ist. Meine Meinung dazu ist, das Jobcenter trägt den Mietanteil meines Mannes nicht und so dürfte sein Guthabenanteil auch nicht als Einkommen bei ihm berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass ich mich belesen habe: "Bis zu diesem Zeitpunkt handelt es sich bei den Vorauszahlungen hingegen um aufgrund des Mietvertrags geschuldete Leistungen, die durch die Zahlungen jeweils erfüllt wurden. " Vorauszahlungen, die mein Mann selbsttätig geleistet hat und wo kein einziger Euro dazu vom Jobcenter getragen wurde. Weiterhin hab ich gelesen: " Wenn das Jobcenter nur einen Teil der Mietkosten trägt, dann steht in diesen Fällen steht das Betriebskostenguthaben dem Hartz 4 Empfänger zu und nicht dem Jobcenter." Was ist nun richtig? Kann ich Widerspruch einlegen, für den Fall dass es wieder angerechnet wird?

Recht, ALG II, Hartz IV
Eigene Wohnung und Zweitausbildung?

Hallo zusammen,

Da ich in meinem Berufsfeld nicht Glücklich werde und die Arbeite von Tag zu Tag schlimmer wird möchte ich nochmal eine 2./3. Ausbildung in Richtung Industrie-Kaufmann Oder Kaufmann für Eventmanagement machen. Leider musste ich feststellen das ich mich zu Schulzeiten wohl für den falschen Ausbildungsberuf entschieden habe. Uhrsprünglich bin ich gelernter Maschinen- & Anlagenführer und habe dann 1 Jahr dran gehängt um noch die Ausbildung als Verfahrensmechaniker für nichteisenmetall-umformung ab zu schließen. Schließlich Arbeite ich nun schon seid ca 2 Jahren in der Produktion und merke zu nehmend das ich auf dauer gesehen hier eingehe.

Aktuell Wohne ich wieder bei meiner Mutter allerdings möchte ich das schnellst möglichst ändern, aus Privaten Gründen, und mir eine eigene Wohnung suchen.

Jetzt zu meiner Frage:

Wenn ich nächstes Jahr eine Ausbildungsstelle finden sollte, welche Möglichkeiten bestehen für mich um meine Finanzen auf zu stocken das ich monatlich über die Runden komme und die Wohnung bezahlen kann, da die Ausbildungsvergütung nicht reichen wird um Miete sowie Nebenkosten zu finanzieren?

Wenn ich das richtig gesehen habe kann ich Weder BAföG, BAB oder Arbeitslosengeld bekommen. Das einzige was mir bleibt ist Wohngeld und das ist wohl auch ne Glückssache.

Habt ihr noch Ideen die mir Weiterhelfen könnten?

MfG

DiFresh

Finanzen, Ausbildung, ALG II, BAB, BAföG, Umschulung, Weiterbildung, Wohngeld, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Die Bundesagentur behaltet mein ALG 1 für 4 Monaten, Begründung: vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers, was kann ich machen?

Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Freundin, sie hat ein 450 Euro Job, und für ihre Krankenversicherung bekommt sie ein Zuschuss vom Jobcenter. Monatlich 100 Euro zahlen wir zurück zum Jobcenter, weil sie unsere Leistungen falsch ausgerechnet haben im letzten Jahr. Mein Arbeitsvertrag ist nach 2 Jahren abgelaufen, es wurde nicht verlängert. Ich habe mich am 01.06. arbeitslos gemeldet, alle Papiere waren in Ordnung. Dann habe ich einen Brief von der Bundesagentur bekommen, das Bewilligungsbescheid dass ich monatlich auf 807 Euro ALG 1 Anspruch habe, aber von 01.06. bis 30.09. will die Agentur die Leistung einbehalten wegen einem vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers. Sie haben diesen Brief zum Jobcenter geschickt. Heute habe ich einen Brief vom Jobcenter bekommen, das wir mit meiner Freundin Anspruch auf 250 Euro ALG 2 haben, und hier haben sie auch monatlich mit diesem 807 Euro ALG 1 gerechnet. Ich war bei der Bundesagentur, und die Frau hat gesagt, dass sie die Leistungen einbehalten müssen, und ich muss mein Problem mit dem Jobcenter klären. Ich verstehe diese ganze Geschichte langsam überhaupt nicht, könnte mir das jemand erklären? Ich habe echt Angst, dass ich die Miete nicht bezahlen kann usw. Hat jemand eine Idee? Danke schön!

Sozialrecht, ALG I, ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV, Jobcenter
Hartz IV, Ü25, bei Eltern wohnend, Hauptantrag, Hausgemeinschaft, Krankenkasse, welchen Regelsatz bekomme ich, und wird die Krankenkasse übernommen?

Folgendes:

  1. Ich habe den Hauptantrag ausgefüllt, bin Ü25, bei den Eltern wohnend, in einem Zimmer. Im Hauptantrag muss ich angeben, wieviele Personen in meiner Haushaltsgemeinschaft wohnen, was ich getan habe, und dass diese mit mir verwandt sind, aber nicht zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören. Einkommen und Vermögen besitze ich beides nicht. In der Anlage HG habe ich dann die anderen Personen eingetragen, die nicht zur BG gehören, und angekreuzt, dass ich Leistungen erhalte, in dem Fall nur unentgeltliche Unterkunft. Sonst nichts. Sonst werde ich auch in keinster Weise unterstützt. Welchen Regelsatz würde ich dann erhalten? Da ich gelesen habe, dass dieser weniger ist, wenn man dieses ankreuzt? Bzw. ich habe auch gelesen, dass man das teilweise gar nicht ausfüllen soll, und im HA was anderes angeben soll, wenn man im Internet guckt? Bekomme ich den vollen Regelsatz?

  2. Ich habe mich vorher privat gesetzlich versichert, habe monatlich den Mindestbeitrag bezahlt/abgeführt. Das ist mir jedoch nicht mehr möglich, aufgrund o.g. Verhältnissen. Im Hauptantrag habe ich dann angegeben, dass ich freiwillig gesetztlich versichert bin... ist das richtig? Da ich ja nicht gesetztlich versichert war, oder? A Wird die Krankenkasse ganz übernommen, oder muss ich dann noch selbst was zahlen? Ich musste eben dort die entsprechenden Daten auf dem Bogen SV eintragen und die KV und PV-Beiträge. Muss ich da ankreuzen, dass ich einen Zuschuss möchte? Oder brauche ich den Bogen überhaupt nicht? Wie komme ich wieder in die normale gesetzliche KV, die mir ja zusteht mit ALG2, dass ich den Regelsatz nicht selbst zahlen muss mehr oder teilweise? Wird das ganz übernommen? Weil da was von Zuschuss steht?

Dank und Gruss!

ALG II, Hartz IV, Krankenkasse, Ausbildung und Studium
Mitwirkungspflichten und der Jobcenter?

Hallo

Heute habe ich mich vom Jobcenter abgemeldet und den Verzichtungsbescheid auch erhalten. Im Bescheid steht folgendes:

Sie haben mit Erklärung vom 22.06.2017 auf die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ganz verzichtet. Der Verzicht hat zur Folge, dass die Ihnen mit Bewilligungsbescheid vom 13.04.2017 bewilligten Leistungen nicht mehr zur Auszahlung gelangen.

Sie erhalten daher ab dem 01.07.2017 keine weitere Zahlungen mehr. Dies ist unabhängig von der Dauer des Bewilligungszeitraums, der erst am 31.10.2017 endet.

Durch den Verzicht werden Ihre Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) nicht berührt. Daher sind Sie weiterhin verpflichtet, für den laufenden Bewilligungsabschnitt Ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter nachzukommen. Insbesondere sind Tatsachen und Änderungen (z.B: Einkünfte) anzugeben und nachzuweisen, die für die Leistung erheblich sind. Dies kann auch der Fall sein, wenn sich Tatsachen oder Änderungen in den Verhältnissen auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auswirken können.

Mit freundlichen Grüßen

Folgendes habe ich verstanden:

Von Heute bis 01.017.2017 muss ich dem Jobcenter jede Tatsache bzw. Änderung mitteilen (Während des laufenden Bewilligungsabschnitt). Nach dem 01.07.2017 muss ich dem Jobcenter nichts mitteilen, oder?

Arbeitslosengeld, Anwalt, Gesetz, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Jobcenter, Sozialamt
Arbeitsamt Massnahme ist das Inordnung?

Hallo =) Bin immoment echt Ratslos=(. Immoment bin ich in er Massnahme besser gesagt Projekt das Wort Massnahme ist ja verboten^^. Es ist meine erste.

Vorab Bewerbe mich Reichlich bin auch immer gut informiert. Bin ebenfalls Pünktlich und Zuverlässig.

Jetzt zu mein Anliegen

Die Massnahme geht 4 Monate habe zum glück ende Monat Schluss. Jetzt vor ca 4 Wochen Haben die mich in ein Autohaus beworben, besser gesagt Gebrachtwagenhändler. Hatte direkt 3 Tage später ein Vorstellungsgespräch es war nichts besonderes. Wurde gefragt wan es für mich am Besten wäre habe gesagt dan und dan (ES KAM ALLES SPONTAN) hab direkt auch erklärt das ich immoment meinen Sohn Bei mir habe wegen seinen Ausschlag. Nein die wollen das Praktikum am besten Sofort. Habe dan nochmals mit dem Leiter der Massnahme geredet das es nicht eher geht. Habe mindestens 10 mal widerholt und er Drängte auch das es ende MAI wird. Egal was ich sagte es Prallte ab , ob ich sagte mein sohn hat den ausschlag und darf immoment nich nacht Hause ne kam nur der Spruch kann die mudder nicht usw. Bis ich genervt zusagte ;( (wie gesagt habe mich dort nicht beworben Hieß auch direkt 10 Tage Praktikum)

Wurde Kurz vorm Praktikum Krank haben die in der Massnahme selbst mitbekommen hatte keine Stimme mehr konnt nichtmal piepen. Aufjedenfall Bin ich noch nicht ganz Fit,hatte gestern mein Ersten Tag wieder in der Massnahme gehabt, und prompt nervt der alte Knacker wieder. Was mein bruder da eigentlich erzählt das ich krank werde durch die Räumlichkeiten (sind nicht sauber) wen man es nicht beweisen Kann soll man einfach die Klappen halten. Vieleicht sollte ich auch mi einen Neuen Artzt suchen. Und er möchte immer noch das ich das Praktikum mache. Sobald ich ganz gesund bin.

Jetzt noch ein paa fragen.

1 Dürfen die einen so berängen? Kam mir richtig bedrängt vor wo ich erklärte das es nicht an deren Wunsch Termin klappt

2 Kann es sein das die dafür geld Bekommen? Das die ausgerechnet bei mir hinter her sind.

3 Ist es erlaubt das die in meinen Namen eine Bewerbung abschicken? Im Vertrag habe ich nichts gefunden. Außer natürlich wie immer ich muss dafür Sorgen.

  1. Kann es auch sein das die und die Firma sich das Geld Teilt? Danke euch
ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Hartz IV, Jobcenter, Praktikum
Girokonto mit Dispo und ALG2?

Halli Hallo,

ich habe dringende Fragen.

Ich arbeite Vollzeit und meine Lebensgefährtin ist Hausfrau und bezieht ALG2. Wir haben noch ein Girokonto zusammen. Zwar beziehe ich kein ALG2, weil ich vollzeit arbeite, aber ich bin trotzdem mit in der Lebensgemeinschaft.

Jedes Mal wenn ein neue Antrag für ALG2 bevorsteht, dann müssen wir immer u. a. die letzten 3 Monate Kontoauszüge beilegen. Dort steht alles finanzielle drauf. Zb. Mein Lohn, Kindergeld und ALG2 usw... Kein Problem bisher.

Jetzt habe ich mich bei einer anderen Bank umgeschaut wo das Girokonto keine Gebühr kostet, wenn man ein Mindesteinkommen hat. Habe ich alles fertig gemacht. Sogar mit Dispo.

Vorhin hatte ich ein Kontoauszug gemacht und auf dem Auszug steht sogar das Dispolimit mit drauf. Ich hatte vor, dass meine Lebensgefährtin auch zu meiner Bank wechselt und wir dort ein neues gemeinsames Konto führen.

Jetzt ist die Frage: - Kontoauszüge des neuen Girokontos werden spätestens beim nächsten Antrag für das JobCenter beigelegt. Dort steht leider das Limit (Ein Betrag) des Dispos drauf. Macht da das JobCenter Ärger? Wird das angerechnet?

  • Wenn wir doch 2 getrennte Konten führen und ich das JobCenter mit meinem neuen Girokonto nicht melde. Wenn ich jedes Mal mein Gehalt vom neuen Girokonto auf das Konto meiner Lebensgefährtin überweise, damit das JobCenter auch sieht, dass regelmäßig Geld reinkommt. Aber die würden es so oder so durch meine Abrechnungen herausfinden, weil in meine Abrechnungen meine Kontonummer steht. Also wahrscheinlich keine gute Idee?

  • Oder wäre es das Einfachste, den Dispo ganz rauszunehmen damit es garnicht mehr auf dem Auszug steht?

  • Sollte ich oder kann ich sowas bei der Bank offen über dieses Thema reden? Vielleicht können die mir besser helfen ohne, dass das JobCenter nichts mitbekommt oder anrechnet.

Hoffe ihr könnt mir helfen!

Auf eine Rückmeldung freue ich mich sehr!

Bank, ALG II, Dispokredit, Girokonto, Jobcenter, Lebensgemeinschaft, Kontoauszug, Vollzeit
Will Endlich ausziehen hab aber kein Geld und bin Schüler?

Hallo,
Folgendes Problem,
Ich bin xx Jahre, wohne mit meiner Mutter in einer Zweizimmerwohnung (sie bezieht Arbeitslosengeld 2) und ich halte es mit ihr einfach nicht aus. Nun überlege ich mir auszuziehen, weil ich jeden Tag nur Beleidigungen und Geschrei an den Kopf geworfen bekomme und ich einfach nur noch heulen könnte. Ich kann mich so garnicht auf die Schule konzentrieren und werde dadurch immer depressiver.
So jetzt bin ich XX, gehe noch zur Schule, mache erst in X Jahren meinen Fachabitur, habe NOCH keinen Nebenjob und stehe ohne irgendetwas da. Ich hab garkeine Ideen was ich tun soll oder geschweige denn wo ich mich überhaupt melden soll, bezüglich Amt. Da meine Mutter AG 2 bezieht, bin ich noch fester an Sie gebunden, denn so ist es schwerer überhaupt eine Wohnung zu finden, geschweige denn irgendeine Finanzspritze zu bekommen. Und auch wenn ich so eine bekommen würde, würde es doch wahrscheinlich nicht mal reichen um zu überleben oder ?

Hat jemand irgendeine Idee oder könnte mir sagen wo ich mir einen Rat holen soll.
Weil in meinem Kopf herrscht Chaos und ich weiß nicht wo ich anfangen soll :(

So für einige Schlaue Kautze, die behaupten ich wäre so eine ASSI Truller die gerne auf kosten anderer lebt. Bevor da dann wieder Anschuldigungen kommen. Nein ich lebe nicht gerne vom Staat, da ja einige schlaue Pappnasen das ja behaupten ohne irgendwas über mein Leben zu wissen. Ich wäre gerne unabhängig und würde selbst durch meinen eigenen Verdienst leben. Aber einige Menschen da draußen verstehen ja manche Gründe, die sie auch eigentlich nichts angehen, nicht und das man nicht einfach so mit dem Finger schnipsen kann und Schwupti wups schon ist man unabhängig und tralala. Das einzige worum ich denn Staat bitten würde wäre ein finanzieller Start.  Also tut mir den Gefallen und wenn ihr euch hier nur aufregen wollt, dann lasst euch bitte bei eurer Zimmerpflanze aus, die interessierts vllt ;) 

Liebe Grüße :)

- pers. Infos vom Support entfernt -

Schüler, ALG II, ausziehen, Kein Geld
Erben mit Hartz 4 wenn man sich 1 Monat abmeldet?

Guten Abend

ich habe folgendes Problem und versuche es so gut wie möglich abzukürzen:

Seit 7 Monaten beziehe ich mit meiner Familie Hartz 4. Nun starb mein Onkel, so das meine Eltern, mein Bruder, meine Cousine und ich was erben. Es handelt sich hierbei um ca 20.000 € , welche nach abzüglicher Kosten durch uns 4 Parteien geteilt werden. Ich weiß ja nicht wie schnell das mit dem Nachlassgericht funktioniert. Einen Bescheid habe ich noch nicht. Sollte ich noch im Hartz-4-Bezug sein, dann werden ja meine 5.000 € aufgeteilt auf glaub maximal 6 Monate und bekomme dementsprechend monatlich weniger Hartz-4-Anteil. Für meine 4000€ Schulden, die mich wirklich quälen, kann und darf ich das Geld also leider nicht benutzen. So das ich von dem Erbe eigentlich gar nichts habe. Jeder hier wird in meiner Situation sicherlich verstehen, das ich gerne meine Schulden damit tilgen möchte.

Meine Überlegung war insofern ich keine Arbeit bis dato bekomme, das ich mich in diesem Zufluss-Monat vom Jobcenter abmelde, in dem das Geld zu fließt. Also wenn ich im Mai Bescheid bekomme, das z.B im Juni die Erbschaft ausbezahlt wird, dann würde ich mich ab 31. Mai abmelden und mich am 1. Juli wieder anmelden, insofern ich weiterhin arbeitslos wäre.

Nun wurde mir von einem Bekannten gesagt, das 1 Monat abmelden nicht so einfach ginge. Es würde bei Wiederbeantragung auffallen. Man sollte also in diesem Monat versuchen ein Einkommen zu haben.

Könnt Ihr das bestätigen und gibt es Tricks ? Mir geht es sicherlich nicht darum einfach den Staat zu bescheißen, aber wenn man Nachts wegen den Schulden nicht schlafen kann und monatlich sowieso keine großen Sprünge machen kann, dann ist das schon doof.

Erbrecht, Erbe, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Nachlassgericht

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