JobCenter Bewilligung läuft aus und Vollzeit Job in aussicht, wie läuft das jetzt ab?

8 Antworten

Hier ist schon ziemlich viel geschrieben worden und längst nicht alles ist richtig.

Am besten die Tipps von isomatte ernst nehmen, da spricht der Fachmann. beratung

Hier noch ein paar praxiserprobte Tipps (naja, 12 Jahre SGB II-Beratung in Berlin halt) ...

- wenn du deinen Arbeitsvertrag schon im August bekommen solltest (vielleicht per Post), dann würde ich ihn nicht sofort an das JC weiterleiten.
Wenn überhaupt schon, dann nach dem 20.08., da etwa gehen die Anweisungen für das September - ALG II raus, da bekämst du auf jeden Fall noch Geld.

- ALG II steht dir definitiv zu für den Monat September, wenn dein Gehalt aus dem September erst im Oktober gezahlt wird. Es gilt nämlich ohne Wenn und Aber das Zuflussprinzip - Geld wird in dem Monat angerechnet, in welchem es auf deinem Konto erscheint. Heißt eben auch - kein Gehalt im September gezahlt = voller Anspruch auf ALG II.

- Wenn du den Arbeitsvertrag viel früher hinschickst und aus dem Vertrag ersichtlich ist, dass du mit dem Verdienst aus dem Leistungsbezug fällst, dann gehst du das Risiko ein, dass ein übereifriger und ahnungsloser Bearbeiter schon den Bezug für den September cancelt. Und ob du aus dem Bezug fällst, sehen die im Amt ja - eine online Brutto-Netto-Berechnung ist kein Ding und dein Bedarf ist ja aufgrund deiner Akte bekannt.

- Da du wegen des auslaufenden Bewilligungsbescheides ab Oktober keinen Anspruch hast, müsstest du mit dem ALG II von Anfang September bis vielleicht Mitte Oktober hinkommen. Das ist schwierig. Der Tipp mit dem Überbrückungsdarlehen ist eine gute Alternative.

- An deiner Stelle würde ich um ein Überbrückungsdarlehen in Höhe einer Monatsleistung nachsuchen, zurückzuzahlen in zwei oder drei Raten und am besten immer dann, wenn dein Gehalt gekommen ist, nicht Anfang des Monates.

Ansonsten wünsche ich dir viel Glück mit dem neuen Job

du druckst dir einen antrag aus - findest du unter den seiten der agentur für arbeit/formulare. den füllst du aus und gibst ihn in den nächsten tagen ab. der weiterbewilligungsantrag sollte 6-8 wochen vor bewilligungsende abgegeben werden.

Erst einmal zu deinem ersten Einkommen das dir dann im Oktober aus deiner Beschäftigung ab September zufließt,dass ALG - 2 für September musst du dann nicht zurück zahlen,hier gilt das Zuflussprinzip !

Zurück zahlen müsstest du nur dann,wenn es dir noch im September zufließen würde,also auf dem Konto eingehen würde.

Wenn dein Bescheid bis 30.09.2017 Gültigkeit hat,dann steht dir ja für den September noch mal dein volles ALG - 2 zu,wenn du dann die Zeit bis zu deiner ersten Lohnzahlung im Oktober überbrücken kannst,dann brauchst du keinen Antrag mehr auf Weiterbewilligung stellen.

Gib deine Beschäftigungsaufnahme aber erst Ende August bekannt,denn dann ist es zu spät deine ALG - 2 Leistung einzustellen,dass machen die Jobcenter nämlich gerne mal,wenn sie aus dem Arbeitsvertrag ersehen können das dann kein ALG - 2 Anspruch auf Grund des Einkommens mehr besteht.

Such dir aus dem Internet die ALG - 2 Veränderungsmitteilung,die kannst du dann ausdrucken und dem Jobcenter dann Ende August zukommen lassen,am besten machst du das dann am 30.08.2017,dass ist ein Dienstag oder am Montag wenn du es mit der Post schickst,denn am 31.08.2017 ist der letzte Bankarbeitstag des Monats und da gibt es das ALG - 2 für September.

Du wirst dann aber auf jeden Fall vom Jobcenter noch einmal angeschrieben und zur Mitwirkung aufgefordert,sie möchten dann eine Einkommensbescheinigung und einen aktuellen Kontoauszug haben,auf den der Eingang deines ersten Einkommens zu sehen ist.

Wie viel bekommst du denn derzeit an ALG - 2 und was verdienst du dann an Brutto ?

Wenn du aufgrund von noch nicht bestehendem Festvertrag eine Weiterbewilligung beantragst, wirst du im Falle eines Vertrages und Arbeitsbeginnes das Geld dann für September zurückzahlen müssen, wenn du auch noch im September deinen ersten Lohn erhalten würdest.

StellaKeksii 
Fragesteller
 23.07.2017, 11:26

Eine Weiterbewilligung käme für mich nicht in Frage da ich den Job im September zu 100% bekomme.

Gut, das beantwortet meine "Sorge" aber dass ich das Geld zurück zahlen müsste tritt ja nicht in Kraft da ich erst im Oktober meinen Lohn für September bekommen würde.

user89467  23.07.2017, 11:28
@StellaKeksii

Dann hast du schon einen festen Arbeitsvertrag? Falls ja, melde es sofort, dass die Gelder dann auch rechtzeitig gestoppt werden können. Denn manche Ämtermühlen mahlen immer noch langsam.

StellaKeksii 
Fragesteller
 23.07.2017, 11:32
@user89467

Den bekomme ich jetzt im August so das ich dann zum September arbeite. Ich möchte auch nicht vorher hin bevor ich den Vertrag nicht habe da es ja bekannt ist das die Leute von JobCenter gerne mal was "überstürzen". Es ist aber bei meiner Sachbearbeiterin bekannt das ich in Arbeit treten werde.

user89467  23.07.2017, 11:36
@StellaKeksii

Dann wünsche ich dir, dass es ein Job ist, der dir gefällt.

StellaKeksii 
Fragesteller
 23.07.2017, 11:39
@user89467

Ist zwar nicht mein Traumjob aber ich kann damit Leben und das wichtige daran ist das ich damit ein "gutes" sowie ein gesichertes Einkommen habe von dem ich relativ gut Leben kann. Vielen dank an dieser Stelle für die schnelle Hilfe! 

user89467  23.07.2017, 11:44
@StellaKeksii

Solange du trotzdem nicht ungern diesen Job machst, ist doch alles gut. Man muss sich sowieso erst überall reinfitzen. Und dann kann ein anfangs eher erst mal wegen des Geldes gemachter Job auch noch Spaß machen.

Und zum Helfen wollen sind hier doch die meisten User angemeldet. ;-))

lifestyle76  23.07.2017, 11:44
@StellaKeksii

Das ist leider eine Fehleinschätzung. Bei der Zahlung des Jobcenters kommt es nicht darauf an, wann Du den Lohn bekommst, sondern wann das Arbeitsverhältnis beginnt. Vor diesem Problem stehen die meisten ALG2 Empfänger. Das Jobcenter zahlt das ALG2 nämlich im Vorraus (Leistung für September wird Ende August überwiesen), die Arbeitgeber aber im Nachhinein (Lohn für September wird Anfang Oktober überwiesen). Das Jobcenter wird daher das Geld für September zrückfordern, wenn in diesem Monat schon ein Arbeitsverhältnis bestand.

user89467  23.07.2017, 11:58
@lifestyle76

Es gilt das Zuflussprinzip.

isomatte  23.07.2017, 12:22
@lifestyle76

Antwort falsch,hier geht es um das SGB - ll ( ALG - 2 ) vom Jobcenter,hier gilt das Zuflussprinzip und nicht um das SGB - lll ( ALG - 1 ) von der Agentur für Arbeit  !

Da kommt es darauf an wann das erste Einkommen auf dem Konto ist und nicht wann man die Beschäftigung aufgenommen hat.

Arbeit ab 01.09.2017 Zufluss des Einkommens aus September im Oktober = voller ALG - 2 Anspruch für September.

Wenn du ab 1.9. in Arbeit bist, freut sich das 

JobCenter. Erhälst dann kein Geld mehr vom 

JobCenter. Denn du hast ja bei deinem Lohn abgaben auch die Arbeitslosenversicherung dabei.

Das würde gar nicht gehen.