BÄFOG & Vergütung Pflichtpraktika?
Hallo Zusammen,
ich beziehe im Master aktuell Studierenden-BAFÖG und bin selbst krankenversichert. Nun hatte ich immer einen 450 Euro Job, womit ich den jährlichen Freibetrag von 5400 Euro als zusätzliches Einkommen nicht überschritten habe.
Innerhalb meines Masters ist ein Pflichtpraktikum vorgeschrieben. Nun habe ich ein Angebot bekommen und würde über 2,5 Monate, also 10 Wochen, monatlich 1700 Euro brutto verdienen. Insgesamt also ca. 4250 Euro brutto. Meines Erachtens also noch immer unter der jährlichen Freibetragsgrenze (5400 Euro) - ich könnte nur den Rest des Jahres nicht mehr so viel arbeiten, wenn ich nicht möchte, dass mir etwas abgezogen wird.
Jetzt lese ich aber gerade in einer nicht bedeutend verlässlichen Quelle, dass es sich mit der Vergütung von Pflichtpraktika anders verhält und es mir vollständig angerechnet würde. Leider finde ich keine weiteren Informationen, erreiche auch beim BAFÖG-Amt niemanden und richte meine Frage nun an Euch.
FRAGE:
Wird mir mein Praktikumsgehalt vollständig angerechnet, obwohl es von der Universität vorgeschrieben ist und nicht die Freibetragsgrenze überschreitet?
Habt ihr Erfahrungen? Wie funktioniert das mit der Anrechnung? Passiert das nur in den 2,5 Monaten oder verteilt es sich auf den Bewilligungszeitraum?
Lieben Dank!