BÄFOG & Vergütung Pflichtpraktika?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Jetzt lese ich aber gerade in einer nicht bedeutend verlässlichen Quelle, dass es sich mit der Vergütung von Pflichtpraktika anders verhält und es mir vollständig angerechnet würde. Leider finde ich keine weiteren Informationen, erreiche auch beim BAFÖG-Amt niemanden und richte meine Frage nun an Euch.

Also ich finde das auch in sehr verlässlichen Quellen wieder....

https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-bei-praktikum.html

Wird mir mein Praktikumsgehalt vollständig angerechnet, obwohl es von der Universität vorgeschrieben ist und nicht die Freibetragsgrenze überschreitet?

Ja, wird es. Ist auch logisch. Ein Pflichtpraktikum ist dann deine Hauptaufgabe und kein zusätzlicher Aufwand für dich. Ein Nebenjob NEBEN dem Studium ist ein zusätzlicher Aufwand und wird damit eben belohnt und ein Freibetrag gewährt. Bei einem Pflichtpraktikum machst du nichts zusätzliches, also auch keine Freigrenze.

Habt ihr Erfahrungen? Wie funktioniert das mit der Anrechnung? Passiert das nur in den 2,5 Monaten oder verteilt es sich auf den Bewilligungszeitraum?

Das Geld wird komplett angerechnet. 4.250€ verdienst du, das durch 12 Monate = 354€ pro Monat weniger Bafögzahlung.

Vorteil: Verringert auch deine Bafögschulden.

Melina37 
Fragesteller
 27.08.2019, 17:45

Besten Dank für die sehr hilfreiche Antwort! Daran schließt sich gleich eine nächste Frage an. Ich erwarte selbstverständlich nicht, dass Du diese beantworten kannst. Einen Versuch ist es mir dennoch wert - aufgrund meiner beruflichen Erfahrung wurde mir das Pflichtpraktika Modul v. der Hochschule anerkannt. D.h. ich muss dieses nicht zwangsläufig absolvieren. Nun habe ich aber, wie oben beschrieben, einen sehr interessanten Arbeitgeber gefunden, bei dem ich trotz allem gerne ein Praktikum ableisten würde. Durch die Freiwilligkeit meiner Tätigkeit und die Tatsache, dass es meinem Arbeitgeber gleich ist, ob es um ein Pflicht- oder ein freiwilliges Praktikum handelt, ich natürlich gerne vermeiden würde, dass mir 12 Monate lang 354€ weniger Bafög zur Verfügung steht und ich während d. Praktikums nicht auf das Bafög angewiesen bin, überlege ich nun, ob es möglich ist das Bafög 2,5 Monate auszusetzten. Meinst Du, dass das möglich ist?

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Fortuna1234  27.08.2019, 19:06
@Melina37

Nein, so wie du dir das vorstellst nicht. Du kannst nicht 2,5 Monate "aussetzen", Kohle ohne Ende verdienen und nichts wird angerechnet und nach den 2,5 Monaten bist du wieder bedürftig...

Würde ja auch keinerlei Sinn machen...

Wenn du das Praktikum aber gar nicht mehr brauchst und der Arbeitgeber interessant ist... wie wäre es als Werkstudent zu arbeiten? Langfristig?

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Melina37 
Fragesteller
 29.08.2019, 17:05
@Fortuna1234

Vielen Dank für die Antwort. Nun gut. Wenn ich mich nicht ganz irre, sollte es nicht einmal nötig sein, das Bafög zu “pausieren”, da das Gehalt aus einer freiwilligen Praktikumstätigkeit anders als die Vergütung eines Pflichtpraktikums (voll anrechenbar) unter die Freibetragsgrenze fällt. Nur dürfte ich den restlichen BWZ wohl keinem Job mehr nachgehen, was fairerweise absolut in Ordnung wäre.

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Melina37 
Fragesteller
 29.08.2019, 17:25
@Melina37

Folgender Rechnung bin ich gefolgt:

(Brutto Jahreseinkommen - 1000 Euro Werbekosten) - 21,2 % der übrigen Summe als Sozialversicherungspauschale : 12 Monate/ BWZ 

= (4250 Euro - 1000 Euro) - 698 Euro = 2.561 Euro : 12 = 213,41 Euro / mtl. 

also sogar 76,59 Euro über d. 290 Euro/ mtl. Freibetrag f. Studenten 

Quelle: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php#frei

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 Meines Erachtens also noch immer unter der jährlichen Freibetragsgrenze (5400 Euro)-

Nein.Du bist schon weiter über Dein Limit. Dadurch wirst Du weniger BAföG bekommen.

Noch mal: Die Beträge in der Tabelle geben das Bruttoeinkommen an, welches ihr aus abhängiger Beschäftigung haben dürft. Es sind NICHT die Freibeträge, die euch nach dem BAföG zustehen. Diese liegen bei einem Single ohne Kinder deutlich unter den genannten Beträgen. Dass ihr trotzdem mehr als diesen Betrag verdienen dürft, liegt daran, dass nicht nur der Freibetrag von eurem Einkommen abgezogen wird. 

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php#frei

Ein studentisches Praktikum kann als kurzfristige Beschäftigung angemeldet werden., da ja nicht mehr als 70 Tage gearbeitet wird.

Melina37 
Fragesteller
 26.08.2019, 12:50

Vielen Dank für die Antwort! Bedeutet es dann, dass mir das Gehalt d. kurzfristigen Beschäftigung, da es unter der Freibetragsgrenze liegt, nicht angerechnet wird oder muss ich v. prozentualen Abzügen über den Bewilligungszeitraum ausgehen?

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Laut § 23 Abs. 3 Bafög - wird Einkommen bei einem Pflichtpraktikum stets voll auf den Anspruch angerechnet.