wenn ich eine ALG I nachzahlung bekomme, darf ALG II das verrechnen?

4 Antworten

Üblicherweise wird Alg2 bei bestehendem Alg1 Anspruch nur gezahlt um vorübergehend die Existenz zu sichern, also sozusagen als Darlehen, die Rückzahlung des Alg2 erfolgt dann durch das nachträglich, rückwirkend ausgezahlte Alg1

damit der Alg2 Träger auch zu seinem Geld kommt hat er gegenüber dem Alg1 Träger einen Erstattungsanpruch angemeldet

das heißt aus der Nachzahlung geht ein Teil an den Alg2 Träger und sofern ein Rest verbleibt der Rest an Dich ...

Wenn das Jobcenter deinen vollen Bedarf als Vorleistung zahlt dann ja,dann stellt das Jobcenter in der Regel bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Erstattung,dann wird das untereinander verrechnet,sollte dein ALG - 1 Anspruch höher sein bekommst du den Rest dann überwiesen !

Sollte es eine einmalige Nachzahlung sein,dann wird sie nach dem so genannten Zuflussprinzip im Monat an dem es auf deinem Konto eingeht angerechnet.


wenn das jobcenter in vorleistung gegangen ist, dann ist es logisch, dass es dann das alg1 verrechnet.

ja - ALG-II ist anderen Leistungen gegenüber immer nachrangig....