ALG II und Kindergeldnachzahlung?

3 Antworten

Wenn du sowohl AlG 2 als auch Kindergeld beziehst, wird das gegeneinander verrechnet. Bevor eine evtl. Nachzahlung ausgezahlt wird, erfolgt dazu auch ein Abgleich zwischen den Behörden.

paulerrr 
Fragesteller
 04.07.2016, 12:30

Ich weiß nicht ob mein Kindergeld mit an das ALG II angerechnet wurde, da davon nichts in meinen Bescheiden steht. Zumal ich vor einigen Tagen das erste mal Kindergeld bekommen habe, und ich deshalb denke, dass dieses mir nicht angerechnet wurde.

Ich weiß dass eine Auszahlung erst stattfindet, wenn die Behörden alles geklärt haben. Würde nur vorher gerne wissen, ob ich mich auf die evtl. Nachzahlung einstellen kann oder nicht.

DerHans  04.07.2016, 12:32
@paulerrr

Kindergeld zählt als sonstiges Einkommen. Darauf hast du dann eine monatliche Versicherungspauschale von 30 €. Diese bekommst du dann auch nachgezahlt, wenn sie nicht bereits anderweitig gewährt wurde,

paulerrr 
Fragesteller
 04.07.2016, 12:38
@DerHans

Ich glaube ich bin für diesen ganzen Kram noch zu jung, sehe garnicht mehr durch.

Wann wurde der Antrag denn gestellt ? 

Hast du dem Jobcenter mitgeteilt das Kindergeld beantragt wurde und das du schon mal Kindergeld bekommen hast ?

Dazu bist du laut Mitwirkungspflicht verpflichtet,musst dann auch dementsprechende Kontoauszüge zur Einsicht vorlegen oder in Kopie ans Jobcenter schicken.

Das Kindergeld nicht berücksichtigt wurde zeigt schon der Zahlbetrag deines Regelsatzes von 404 €,denn würde das Kindergeld schon angerechnet,dann würden es 160 € weniger sein,wenn du kein weiteres Einkommen hast.

Denn ab deinem 18 Lebensjahr steht dir auf sonstiges Einkommen wie Kindergeld eine 30 € Versicherungspauschale zu.

Musst du denn an deine Schwester auch was für Miete zahlen ?

Wenn das Jobcenter in Vorleistung gegangen wäre,also der Antrag auf Kindergeld schon im Oktober oder früher gestellt wurde,dann hätte das Jobcenter einen Antrag bei der Familienkasse auf Erstattung gestellt und sie hätten das dann untereinander verrechnet.

Würde also eine Erstattung in Betracht kommen,dann hätte dir das die Familienkasse in deinem Bescheid mitgeteilt,also gehe ich davon aus das es als einmaliges Einkommen angesehen wird und zwar in dem Monat in de du es auf dein Konto bekommst,dass ganze nennt sich Zuflussprinzip.

Hast du also angenommen im Juni das erste mal laufendes Kindergeld von 190 € bekommen,dann wird eine Anrechnung in diesem Monat erfolgen,also käme eine Rückzahlung von 160 € auf dich zu.

Bekommst du dann diese einmalige Nachzahlung erst im nächsten Monat nach Beginn deiner Ausbildung aufs Konto,dann dürfte es zumindest nicht mehr beim ALG - 2 angerechnet werden,denn ab Beginn deiner Ausbildung hast du in der Regel keinen Anspruch mehr auf ALG - 2,dass legt der § 7 Abs. 5 SGB - ll fest,es sei denn es gilt eine Ausnahme nach § 7 Abs. 6 SGB - ll.

Dann würde es als einmaliges Einkommen auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt,weil das einmalige Einkommen höher ist als die monatlich zustehenden Leistung und bei einer einmaligen Anrechnung ein Leistungsausschluss folgen würde.

Wenn du also für Juni schon Kindergeld bekommen hast,dann würdest du für 8 Monate Kindergeld nachgezahlt bekommen,dass wären dann rund 190 € x 8 Monate = ca. 1520 € und davon würden dann im Leistungsbezug ohne weiteres Einkommen bzw.Geltendmachung von Freibeträgen 6 x 30 € Versicherungspauschale = 180 € abgezogen.

Es würden dann noch ca. 1340 € bleiben und diese würden dann durch 6 Monate geteilt und die Leistungen um diesen anrechenbaren Betrag gekürzt.

Kindergeld ist Einkommen im Sinne von § 11 SGB II und ist anzurechnen. Daher dem Jobcenter sofort Meldung erstatten.