Habe ein Teilzeitstudium begonnen. Wie sieht es mit meinen ALG1- bzw. ALG2-Ansprüchen aus? Wer weiß Bescheid?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du Anspruch auf ALG - 1 hast, dann hättest du zumindest auch dem Grunde nach einen auf eine ALG - 2 Aufstockung, wenn du nicht vorrangig deinen Bedarf aus deinem ALG - 1 inkl.Wohngeld decken könntest !

Ist deine Warmmiete ( KDU = Kosten der Unterkunft und Heizung / Warmmiete ) 450 €, dann müsste das Jobcenter diese auch bei Unangemessenheit in der Regel für weitere 6 Monate anerkennen, also bei der Berechnung deines Bedarfs nach dem SGB - ll berücksichtigen.

Dein Bedarf würde dann bei einem Single derzeit bei min.416 € Regelleistung für den Lebensunterhalt liegen + deine 450 € für die KDU - gesamt dann min.866 € pro Monat.

Würdest du angenommen 760 € ALG - 1 bekommen, dann kannst du min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, es blieben dann max.730 € anrechenbares Einkommen übrig, bei min.866 € Bedarf stünden dir dann um die 136 € an monatlicher Aufstockung vom Jobcenter zu.

Hättest du auch noch eine KFZ - könntest du auch den auf einen Monat entfallenen KFZ - Haftpflicht Beitrag in Abzug bringen, auch der Beitrag für eine eigene Altersvorsorge wäre in Abzug zu bringen, wenn diese staatlich gefördert würde, also wie z.B. die Riester Rente.

Geht man also mal davon aus das du dies nicht hast und es bei den anrechenbaren ca.730 € ALG - 1 und einer Aufstockung von ca.136 € bleiben würde, dann käme wahrscheinlich eher Wohngeld für dich in betracht.

Mit 760 € ALG - 1 könntest du evtl.einen Anspruch haben, du brauchst dann von deinem SGB - ll Bedarf von min.866 € ein Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfs, am besten solltest du aber soviel eigenes Einkommen haben, dass du deine 450 € Warmmiete und 80 % deiner 416 € Regelleistung zahlen kannst.

Du solltest also zu deinen 450 € Warmmiete noch um die 332 € für den Lebensunterhalt aufbringen können, dein ALG - 1 sollte dann um die 780 € betragen, am besten suchst du dir aus dem Internet mal einen kostenlosen Rechner fürs Wohngeld.

Solltest du dann da mehr als ca.136 € + deinen monatlichen Beitrag für den Rundfunk bekommen, dann kannst du gleich Wohngeld beantragen und das diesen Monat noch, da es rückwirkend Leistungen erst ab dem 1.des Antragsmonats bekommst.

realitycheck 
Fragesteller
 15.08.2018, 14:26

Zunächst vielen, vielen Dank für die sehr detaillierte und verständliche Hilfe/Info!!

Nach Prüfung des Wohngeldes, hätte ich 90 Euro Wohngeldanspruch ( nach Berechnung aufwww.wohngeld.org/wohngeldrechner.html))

Somit 850 Euro Gesamteinnahme. Müsste aber noch Monatskarte, GEZ, etc. bezahlen und die 16 Euro Differenz zum Bedarf von 866 Euro fehlen auch noch.

Dann ziehe ich die ALG2 Leistung vor, falls ich die Wahl habe.

isomatte  16.08.2018, 08:07
@realitycheck

Eine Wahl hast du dann, wenn auf beide Leistungen ein Anspruch bestehen würde, wenn du also einen Anspruch von um die 90 € hättest, dann bliebe es dir überlassen die für dich bessere Leistung zu wählen !

Nur wenn du mit deinem Einkommen ( ALG - 1 ) und dem Wohngeld deinen SGB - ll Bedarf decken könntest, dann bliebe dir keine Wahl bzw.nur diese Wohngeld in Anspruch zu nehmen oder nicht, würdest du beim Jobcenter dann ALG - 2 beantragen, dann würde man dich an die Wohngeldbehörde verweisen.

In deinem Fall könntest du aber mit deinem ALG - 1 und den ca.90 € Wohngeld deinen Bedarf nicht decken, weil dir nach meiner Rechnung zumindest für eine Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten erst mal min.eine Aufstockung von 136 € zustehen würde.

Diese alleine liegt ja schon um die 46 € über deinem evtl.Wohngeldanspruch von ca.90 € und dazu käme dann auch noch der Rundfunkbeitrag, dann würdest du auf über 60 € weniger kommen.

Deine Monatskarte bekommst du aber nicht frei, diese kannst du dann nur vergünstigt erwerben, bei uns sind das 50 % Ersparnis.

Ob deine Warmmiete ( KDU ) von 450 € bei dir als angemessen angesehen wird kannst du genau beim zuständigen Jobcenter erfahren, kannst aber im Internet auch mal eingeben ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und dazu den Namen deiner Stadt, da solltest du auch etwas brauchbares finden.

isomatte  16.08.2018, 08:17

Danke dir für deinen Stern !

Du hast definitiv keinen voraussichtlichen ALG 2-Anspruch von über 800 EUR. Vorrangig ist immer ALG in Anspruch zu nehmen. Das Jobcenter stockt allenfalls auf. Das bedeutet, du gehst mit deinem Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur in das örtlich zuständige Jobcenter und stellst dort dann einen Leistungsantrag. Du solltest dies jedoch noch im Laufe des Monats August tun, denn rückwirkend gibt es maximal etwas ab 01. des Monats der Antragstellung.

realitycheck 
Fragesteller
 14.08.2018, 18:11

Den ALG1 Antrag habe ich schon online gestellt und zum Erstgespräch war ich auch schon. Leider wusste meine Bearbeiterin nichts von Aufstockung und deren Ablauf. Eine Aufstockung wäre natürlich vorteilhafter gegenüber dem Wohngeld ( GEZ, Monatskarte). Nur muss ich erst Wohngeld beantragen oder habe ich die Wahl zwischen Aufstockung durch ALG2 .

TreudoofeTomate  14.08.2018, 18:15
@realitycheck

Nein, du hast keine Wahl. Wenn dein evtl. Leistungsanspruch im Jobcenter vergleichsweise gering ist, darf das JC dich zur Beantragung des vorrangigen Wohngeldes an die zuständige Wohngeldbehörde verweisen. Du bekommst allerdings nur dann Wohngeld, wenn damit dein Bedarf gedeckt werden kann. Wärst du trotz Wohngeld auf Jobcenter-Leistungen angewiesen, wird dein Wohngeldantrag abgelehnt.

realitycheck 
Fragesteller
 14.08.2018, 18:30
@TreudoofeTomate

Vielen vielen Dank für die Infos!

Soll ich einen Formlosen Antrag auf Wohngeld stellen und gleichzeitig ALG2 beantragen? Wenn die Bearbeitung länger dauern sollte auf Seiten der ALG2 Stelle....hätte ich erst Anspruch auf Wohngeld, wenn der Antrag gestellt wurde.

Ist beides Möglich?

isomatte  16.08.2018, 08:26
@TreudoofeTomate

Warum sollte der Wohngeldantrag dann abgelehnt werden ?

Dann bräuchte man auch das Mindesteinkommen fürs Wohngeld nicht.