Bewerbungsnachweise einreichen Pflicht nach abgelaufener EGV, Sanktion? EGV noch gültig?

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Für Juni können noch Bewerbungsnachweise gefordert werden, für spätere Zeiträume nicht mehr. Wenn Du dafür also nichts abgibst, darf nicht sanktioniert werden.

Ich hatte mal 2 Jahre keine EGV und musste demzufolge nichts nachweisn. Sanktion gab es keine.

beangato  04.09.2018, 20:31

Danke für den Stern:)

Jetzt ist ja nun schon fast September, hätten die mich dann nicht schon längst sanktioniert? Oder kann das noch folgen? Bis wann muss ich die denn dann eingereicht haben normalerweise? Da ich ja für Juni keine eingereicht habe dann. Weil die drei Monate wären ja jetzt quasi erst Ende August geendet, aber die EGV ist ja schon vorher vorbei gewesen.

Den Nachweis Deiner Bewerbungen, die bis zum 30.06. zu leisten waren, musst Du auch nach dem 30.6. vorlegen.

Kannst keine Bewerbungsaktivitäten nachweisen die bis zum 30.06. erfolgt sind, ist das durchaus ein Verstoß gegen die EGV.

Über nicht nachgewiesene Bewerbungsaktivitäten ab dem 01.07. kann aufgrund der EGV keine Sanktion erfolgen.