Berufsschulpflicht nach Kündigung

3 Antworten

Erkundige dich bitte in deiner Berufsschule.Bis zum 18.Lebensjahr besteht Schulpflicht.

Havege  15.04.2013, 02:59

Bis zum 18.Lebensjahr besteht Schulpflicht.

Nein diese Besteht bis zum Abschluss des 9.ten Schuljahres bzw des 10.ten Schuljahres (je nach Bundesland). Achtung. Damit ist nicht die 9.te oder 10.te Klasse gemeint. Einmal sitzen geblieben, hat man auch auch nach der 8.ten Klasse seine 9 Jahre hinter sich.

Rheinflip  16.04.2013, 11:24
@Havege

@havege: Fail.

Nein das musst du nicht.

Du bist nur 10 Jahre Schulpflichtig. Berufsschulpflicht besteht nur wenn du in einer Ausbildung bist. Wenn du diese abbrichst, und bereits 10 Jahre Schule hinter dir hast, hast du auch keine Schulpflicht mehr. Außer eben du nimmst eine neue Ausbildung auf, dann beginnt diese wieder.

Du meldest dich von der Berufsschule ab wenn dein Arbeitsverhältnis beendet ist.

Was viele Leute verwechseln, ist, dass man bis zu 3 Monate ohne Betrieb weiter in die Berufsschule gehen kann, und in der Zeit einen neuen Betrieb finden muss, ohne dass die Ausbildung als unterbrochen gilt.

Rheinflip  15.04.2013, 18:24

Da das Schulrecht Ländersache ist, ist diese Antwort so pauschal nicht richtig. Für viele arbeitslose Jugendliche gibt es bis zum 18ten noch Berufschulpflicht.

Havege  15.04.2013, 20:53
@Rheinflip

Les mal was ich geschrieben haben.

In einigen Ländern sind es 9 Jahre, in anderen 10 Jahre.

Bist 18 gibt es nicht in Deutschland. Sonst würden auch Leute welche Klassen überspringen noch bis über das Abi hinaus auf die Schule gehen.

Berufsschulpflicht =/= Schulplficht. Die darfst du nicht zusammen rechnen.

Rheinflip  16.04.2013, 10:32
@Havege

Du irrst. És gibt die Schulpflicht bis 18 in einigen Ländern. "Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist." Deine Fachkenntnis bei PC ist unbestritten, aber sonst hapert es gewaltig.

Havege  17.04.2013, 09:04
@Rheinflip

Du irrst hier.

Les mal die texte richtig. Berufsschulpflicht wird hier bei den Ländern wo das zutrifft mit ein berechnet. Diese ist aber nicht existent wenn man keine Ausbildung macht. Man kann unter 18 von der Schule abgehen nach 9-10 Jahren.

Auch die 12 Jahre in Rheinland-Pfalz sind auch nicht wirklich festgelegt. Sondern problemlos nach Schulabschluss auf 10 reduzierbar. War bei mir damals übrigens auch der Fall.

Deine Fachkenntnis bei PC ist unbestritten, aber sonst hapert es gewaltig.

Kannst du dir schenken sowas.

normal musst du irgendwo zur schule gehen

Havege  15.04.2013, 03:00