Unentschuldigte Fehlstunden?
Ich habe über 20 unentschuldigte Fehlstunden und gehe auf eine Berufsschule. Bin im ersten Ausbildungsjahr und das Vollzeit , aber ohne Betrieb. Meine sonstigen Noten sind aller im 2er - und 3er-Bereich. Inwiefern bin ich wegen Versetzung oder Benotung gefährdet ?
7 Antworten
Eine allgemeingültige Antwort gibt es darauf nicht, weil Schulfragen a) Ländersache sind und b) jede Schule gewisse Handlungsspielräume hat. Ich würde zunächst in die Schulordnung schauen und wenn da nichts steht, in die entsprechende Verordnung des Kultusministeriums Deines Bundeslandes. Das wird sicher eine Sucherei, denn in der Regel arbeiten Bürokraten nach ihrer ganz eigenen Logik, die von Nichtbürokraten nur schwer zu durchschauen ist.
Wenn es halbwegs zivilisiert zuginge, müsste man vor einer Versetzungsgefährdung wegen unentschuldigten Fehlens eigentlich mit Dir sprechen. Aber das ist jetzt die Logik eines unbescholtenen Bürgers, der die Schulpflicht ablehnt.
Warum wegen der von Dir genannten Noten eine Nichtversetzung drohen sollte, erschließt sich mir nicht. Das Einzige, worauf man in diesem Fall hinweisen könnte, wäre der Fakt, dass Du mit einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser die Mittlere Reife erworben hättest. Dies wäre aber nur dann relevant, wenn Du bisher keinen oder lediglich einem Hauptschulabschluss hättest.
Gruß Matti
Na dann ist doch alles klar:
«Das Schulverhältnis endet, wenn der Schüler trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen [Blah, blah, blah]»
Es geht also zivilisiert zu.
Du hast einen Anwesenheitspflicht. Sollten die obligatorischen Stunden unterschritten werden bzw. zu viele Fehlstunden (auch entschuldigte) vorhanden sein, kann das Schulverhältnis in der Berufsschule beendet werden.
70% Anwesenheit sind glaub ich Pflicht.
Du kannst jetzt knallhart auf 71% berechnend runtergehen und dann kommt ne Grippe. Dann unterschreitest 70% und bist weg.
Aber was ist denn dann mit der Schulpflicht, sofern eine besteht? Wo, an welcher Schule muss der dann nachgekommen werden?
Schulpflicht ist unglücklich gewählt: Anwesenheitspflicht eher :D Also nicht zu viel Fehlstunden haben. Unterschreitest einen Wert, fliegst.
Wie der Fragesteller schreibt, geht er auf eine Berufsschule und genau an der muss er der Schulpflicht nachkommen. So schreiben es die Schulgesetze der Bundesländer vor. Und zwar bis zum Ende des Schuljahres, in dem man 18 geworden ist.
Höchst gefährdet, würde ich annehmen. Die Teilnahme ist ja sicher ein Pflichtprogramm für dich und auch wenn deine Noten gut sind, heißt das nicht, dass du schwänzen darfst. Dann fehlt es dir am Ernst der Lage. Mit dieser Einstellung wirst du es später sicher auch schwer im Beruf haben, denn sowas macht auch ein Betrieb nicht lange mit und in deinem Zeugnis steht das auch dann drin.
Letztes Halbjahr sollte ich auch 11 mal unentschuldigt gefehlt haben und auf dem Zeugnis stand 6 mal.
Habe mich damals mit 10 unentschuldigten Fehlstunden für ein Praktikum beworben und wurde mit offenen Armen aufgenommen und am Ende sogar gut entlohnt. Die gucken nicht auf Fehlzeiten , im Betrieb war ich ja da und gute Arbeit habe ich geleistet. Noten sind auch im 2er- bis 3er-Bereich. Zwei Einsen sogar :)
Beantwortet aber nicht deine Frage nach den möglichen Konsequenzen in deiner Berufsschule, wenn du jetzt schon wieder so viele unentschuldigte Fehlstunden hast.
In der Schulordnung bei uns steht :
Bei 20 unentschuldigten Unterrichtsstunden innerhalb von 30 Tagen wird eine Konferenz einberufen. Das Schulverhältnis endet , wenn der Schüler trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt gefehlt hat.
Ich verstehe grad nicht, wie du eine Berufsausbildung ohne Betrieb machen kannst. Ist das eine schulische Ausbildung?
Du hast jetzt schon eine Woche unentschuldigt gefehlt, da kommen wahrscheinlich auch noch andere Fehlzeiten hinzu. welche Konsequenzen da für deine Ausbildung kommen, müsste dein Lehrer sagen.
Überleg dir genau woran die Fehlzeiten liegen und versucht die Ursache abzustellen.
Ich verstehe grad nicht, wie du eine Berufsausbildung ohne Betrieb machen kannst
Ich weiß nicht wie es bei dem Fragesteller ist, aber ich habe auch mein erstes Ausbildungsjahr ohne Betrieb gemacht, halt komplett schulisch... dieses Berufsbildende Jahr oder so
Bei mir ist es Vollzeit und nur schulisch. 3 Jahre erlerne ich einen Assistentenberuf an einem Berufskolleg. Es gibt nur Praktika Ende des Jahres , das war’s.
Bist du denn noch "schulpflichtig" ?? Also unter 18 Jahre?
Das kommt darauf an, in welchem Zeitraum (Anzahl Monate) du die Stunden gefehlt hast.
Ist das alles in wenigen Wochen passiert, kann du fliegen (Verweigerung der Schulpflicht). Üblicherweise gibt es davor aber eine Konferenz.
Ansonsten stehen die Fehlstunden auf deinem Ausbildungszeugnis, was dein zukünftiges Leben nicht einfacher macht.
Also, wenn du schlau bist und eine Arbeitsstelle bekommen möchtest, dann vermeidest ab sofort du alle weiteren unentschuldigten Fehlstunden.
m.f.G.
anwesende
In der Schulordnung bei uns steht :
Bei 20 unentschuldigten Unterrichtsstunden innerhalb von 30 Tagen wird eine Konferenz einberufen. Das Schulverhältnis endet , wenn der Schüler trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt gefehlt hat.
Ausserdem erwirbt man dort die Fachhochschulreife ( Fachabitur ) und die habe ich schon 2021 erfolgreich erworben.