Folgender Fall:
Mein Sohn (17) war seit März/ April wegen schwerer Erkrankung kaum noch in der Schule. Er besuchte bis dahin die Klasse 12 einer Gesamtschule. Wegen der Erkrankung hat er nun die Versetzung in Klasse 13 nicht geschafft.
Im Februar aber wurde er angeblich zur Kursfahrt in Klasse 13 angemeldet (Nachweis steht noch aus!) - weder ich noch mein Sohn erinnern uns, dass wir die Anmeldung eingereicht haben.
In der Zwischenzeit hat mein Sohn nun eine Ausbildung begonnen und wurde von der Schule abgemeldet.
Eine Woche nach Schulbeginn meldet sich jetzt die Oberstufenleitung und verlangt, dass ich den Betrag für die Kursfahrt begleiche, da er ja angemeldet sei. Da er aber die Schule nicht mehr besucht, würde der Betrag abzgl. einer Stornogebühr, wieder erstattet. Aufgrund dessen habe ich also 340 € an die Schule überwiesen.
Nun gibt es Probleme: Die Schule verlangt nun ein ärztliches Attest, dass mein Sohn nicht an der Kursfahrt teilnehmen kann, da ansonsten der Betrag nicht erstattet wird (Ausbildungsbeginn bzw. Verlassen der Schule zähle für die Rücktrittsversicherung nicht als Stornierungsgrund!).
Das Attest soll möglichst rückwirkend ausgestellt werden - also zum Schulbeginn - um auf der sicheren Seite zu sein.
Die Schule hat die Stornierung vor den Ferien quasi selber "verpennt", als ja bekannt war, dass er wegen Nicht-Versetzung eh nicht teilnehmen würde. Nun nimmt man mich in die Pflicht, damit die Schule ihren fehler nicht selbst "bezahlen" muss?
Da mein Sohn aber seit dem 01.09. in Ausbildung ist, ist er ab da auch selbst versichert. Abgesehen davon kenne ich keinen Arzt, der aus Gefälligkeit Atteste ausstellt, schon gar nicht rückwirkend. Meines Erachtens ist das Betrug an der Versicherung!
Nichtsdestotrotz hätte ich aber gerne meine 340 € zurück, die ich ja in dem Glauben sie erstattet zu bekommen, überwiesen habe !
Weiß jemand Rat? Oder kann mir jemand sagen, ob ich hier Aussichten habe, Recht zu bekommen?
Danke!