Fristloser abbruch der Ausbildung bei Krankheit?

3 Antworten

Bei einer Berufsunfähigkeit dürfte ein Attest eines Hausarztes nicht ausreichend sein. Bis Du etwas Anerkanntes in der Hand hast, vergehen Wochen.

Kündige fristgemäß (Grund angeben, denn der ist bei der Ausbildung Pflicht) und lasse dich für die restliche Zeit von 4 Wochen krank schreiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

gadalosonogo 
Fragesteller
 30.03.2022, 14:31

Was wäre denn etwas anerkanntes. Das Attest würde mir mein Neurologe ausstellen.

0
ChristianLE  30.03.2022, 14:35
@gadalosonogo

Möglicherweise benötigt es hier ein Attest vom Amtsarzt. Lass das mit dem Attest weg. Kündige einfach und lass dich krankschreiben. Das ist deutlich einfacher.

0
gadalosonogo 
Fragesteller
 30.03.2022, 15:44
@ChristianLE

Ich habe jetzt eine Version verfasst, wo ich schreibe, dass ich Aufgrund meiner Erkrankung meinen Aufgaben bzw der Anwesenheitspflicht weiterhin nicht ordentlich nachgehen kann und ich deswegen entschieden habe, die Ausbildung aufzugeben. Mit dem Attest des Arztes angehängt.

Ich würde hiermit ja nur sagen, dass ich mich momentan nicht in der Lage fühle meine Ausbildung ordentlich fortzuführen, weswegen ich sie aufgeben werde.

0

Berufsunfähigkeit ist durchaus ein Grund für eine fristlose Kündigung - allerdings bin ich mir nicht sicher, ob dafür ein einfaches Attest genügt.


gadalosonogo 
Fragesteller
 30.03.2022, 14:29

Was meinst du mit einfachem Attest?

0
HugoHustensaft  30.03.2022, 14:30
@gadalosonogo

Dein (Haus)Arzt schreibt ein "einfaches" Attest, die Sozialversicherung wird in der Regel auf dem Attest eines Amtsarztes oder ihres Vertrauensarztes bestehen.

0
gadalosonogo 
Fragesteller
 30.03.2022, 14:32
@HugoHustensaft

Kann ich das Attest des Neurologen trotzdem abschicken und wenn die Ausbildungsstelle etwas zu bemängeln hat, kann das ja nachgeholt werden oder ich kündige einfach auf dem normalen weg?

0
HugoHustensaft  30.03.2022, 14:34
@gadalosonogo

Das Attest kannst Du abschicken, solltest es aber wohl besser aufbewahren und nur eine Kopie versenden, das Original wirst Du beim Amtsarzt noch brauchen, auch die Agentur für Arbeit wird Dir sonst eine Sperrfrist verpassen etc. pp.

0
HugoHustensaft  30.03.2022, 14:38
@gadalosonogo

Eigenkündigung. Leistungen ohne Sperrfrist gibt es grundsätzlich nur, wenn man unverschuldet die Arbeit verliert, also üblicherweise wenn man gekündigt wird - oder eben einen triftigen Grund hat.

Ohnehin solltest Du umgehend mit der Deutschen Rentenversicherung und der Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen, Du hast sonst Probleme bis zum abwinken.

0
gadalosonogo 
Fragesteller
 30.03.2022, 14:46
@HugoHustensaft

Ich habe ja bereits eine andere Stelle im Ausland. Sobald ich die Ausbildung jetzt gekündigt habe geht es eigentlich direkt weg aus Deutschland

0
HugoHustensaft  30.03.2022, 14:51
@gadalosonogo

Dann musst Du aber auch damit klarkommen, keine Leistungen aus der deutschen Sozialversicherung zu bekommen und natürlich auch keinen Lohn/keine Lohnfortzahlung mehr von Deinem Arbeitgeber. Dir steht Entlohnung/Lohnfortzahlung bis zum Tag der Kündigung zu - und das war es.

0

Irgendwie "verwunderlich" deine Einstellung.

Wenn du deine Krankheit als Grund nimmst (ich bin kein Arzt), den Vertrag zu lösen, dann sind natürlich auch deine Bezüge weg. Das kannst nur du (und der Arzt) beurteilen, ob das sich so verhält, wie ich es hier als Laie herauslese.

Deinen Arbeitgeber trifft keine Schuld an deiner Krankheit. Bleib fair und lasse dich nicht auf ein Betrugsniveau herab.

Gute Besserung!