Letztes Gehalt bei fristloser kündigung?

3 Antworten

Natürlich hat man Anspruch auf geleistete Arbeit.

Dabei ist es auch egal ob die Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber erfolgt.

Für die Zeit, die man gearbeitet hat, hat man immer Anspruch auf das Gehalt. Also JA. Wobei möglicherweise die Arbeitstage zählen. Das sind dann weniger als 28. Aber ich lasse mich gern korrigieren, falls das falsch ist.