Letztes Gehalt bei fristloser kündigung?
Hallo,
wenn der AN zum Beispiel fristlos durch einen wichtigen Grund gekündigt wird am 28 eines Monates hat der AN recht darauf für die erbrachte leistung (28 Tage) das fast komplette Monatsgehalt zu bekommen?
3 Antworten
Monatsletzten, also jetzt am 30.9. z.B. Eingang Konto
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Natürlich hat man Anspruch auf geleistete Arbeit.
Dabei ist es auch egal ob die Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber erfolgt.
Für die Zeit, die man gearbeitet hat, hat man immer Anspruch auf das Gehalt. Also JA. Wobei möglicherweise die Arbeitstage zählen. Das sind dann weniger als 28. Aber ich lasse mich gern korrigieren, falls das falsch ist.
also bekommt er es oder wie?