Ganzes Gehalt zurückzahlen nach Kündigung in der Ausbildung?

10 Antworten

Gegenfrage: kann der Ausbildungsbetrieb dir die investierte Lebenszeit sowie deine Arbeitsleistung zurückgeben? Nee, oder ;)? Und da der Deal "Zeit und Arbeitsleistung gegen Geld" heißt, geht diese Rückabwicklung schlichtweg nicht, wodurch du auch nichts zurückzahlen müsstest.

Allerdings gibt es Fälle, in denen du schadenersatzpflichtig werden könntest. Zum Beispiel, wenn du unentschuldigt und ohne Meldung dem Arbeitsplatz fernbleibst und eine kurzfristige, teure Aushilfe stattdessen angeheuert werden muss. In diesem Fall kann es passieren, dass du dem Arbeitgeber diese Kosten erstatten musst.

Nein das einzeigst was man zurückzahlen müsste wen man Weihnachtsgeld bekommen hat und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr in der Firma arbeitet zb wen man noch im Dezember gekündigt wird mus man das erhaltene Weihnachtsgeld zurückzahlen wen das der Vertrag so vorsieht!

Nach der Probezeit ist man unkündbar als azubi wen man sich nichts zu schulen kommen läst!

Wenn Du die Probezeit der Ausbildung bestanden hast, bist Du weitestgehend bis zum Ausbildungsende vor einer Kündigung geschützt.

Und selbstverständlich hast Du vom 1. bis zum letzten Tag Deiner Ausbildung Anspruch auf Dein Auszubildendenentgelt - und da gibt es auch keine Rückforderungen.

Nein, muss man nicht. Ab dem letzten Arbeitstag gibt es halt kein neues Geld mehr.

Vermeide es selbst zu kündigen, das hat Einfluss auf dein Arbeitslosengeld. Wenn du eine neue Stelle hast, ist das natürlich kein Problem.

Nein, das verdiente Ausbildungsgehalt musst du nicht zurückzahlen. Das erhälst du ja für die erbrachte Arbeitszeit und-leistung. Das ist wie später im Arbeitsleben. Da verkaufst du im Prinzip den Arbeitgeber deine Arbeitskraft und der zahlt dir dafür ein Lohn oder Gehalt. Das musst du im Falle einer betriebsbedingten Kündigung auch nicht zurückzahlen.