Wird er mir meinen 2 Wochen Lohn bezahlen?
Ich wurde fristlos gekündigt, ohne das der Arbeitgeber die 2 Wochen Frist eingehalten hat. An dem Tag, wo ich gekündigt wurde, hatte ich eigentlich ab dem nächsten Tag 2 Wochen Urlaub gehabt. Jedenfalls wurde ich am 27.09. zum 27.09. gekündigt. Er meinte mir, dass er aber mich Ende Oktober noch für die 2 Wochen bezahlen wird. Aber wie denn? Die Kündigung ist fristlos. Wenn er mich Ende Oktober nicht bezahlt, kann und soll ich dann zum Arbeitsgericht gehen? Und ist diese Kündigung überhaupt rechtens? Und wird er mir am Ende des Monats die 2 Wochen bezahlen? Wenn nicht, soll ich ihn verklagen?
7 Antworten
Ich wurde fristlos gekündigt, ohne das der Arbeitgeber die 2 Wochen Frist eingehalten hat.
Das ist widersprüchlich, zumindest was den Betreff anbelangt.
Im Kündigungsschreiben ist nur von einer fristgemäßen Kündigung - mit 14 Tagen Frist - zu lesen, das gilt.
Für diese 14 Tage steht Dir selbstverständlich der Lohn zu.
Sollten vom Erhalt der Kündigung bis zum 27.9. keine 14 Tage sein, klage bei Gericht auf den Lohn für diese 14 Tage.
Im Schreiben steht. 14 Tage ab dem Tag des Zugangs der Kündigung.
Also ist die Kündigung doch gültig? Und er wird Und muss mich am Ende des Monats für die zwei Wochen noch bezahlen?
14 Tage ab dem Tag des Zugangs der Kündigung.
Nur Du weißt, wann Du die Kündigung erhalten hast.
Ich habe die Kündigung am 27.09. erhalten. Ich wurde am "letzten Tag" gekündigt. Nach der Kündigung(wenn ich nicht gekündigt worden wäre), hätte ich 2 Wochen Urlaub gehabt. Deswegen muss ich die 2 Wochen nicht arbeiten. Aber er muss mich definitiv für die 2 Woche am Ende des Monats bezahlen?
Dann endet die Kündigungsfrist am 11.10.2021. Bis zu diesem Termin ist der Lohn zu zahlen. Damit wären auch dir 2 Wochen Urlaub bezahlt.
Aber das steht nicht im Vertrag drinne. Naja, aber ist die Kündigung definitiv rechtens? Und wenn er mich am Ende des Monats nicht für die zwei Wochen bezahlt, soll ich ihn verklagen? Und da die zwei Wochen im Vertrag erwähnt werden, wird und muss er mich für die zwei Wochen Ende Oktober bezahlen?
Und da die zwei Wochen im Vertrag erwähnt werden, wird und muss er mich für die zwei Wochen
ja
Soll ich ihn anrufen und fragen, ob er mir die zwei Wochen jetzt schon überweisen kann oder soll ich bis Ende Oktober warten?
Noch ist Dein Arbeitgeber nicht im Zahlungsverzug, wenn die Lohnzahlungen zum Monatsende erfolgen. Es besteht noch kein Handlungsbedarf.
Aber wegen einem 2 Wochen Lohn zum Arbeitsgericht gehen, macht doch auch keinen Sinn oder? Anwaltskosten, Gerichtskosten etc. wäre höher als diese zwei Wochen Lohn
Solange die Firma nicht im Zahlungsverzug ist, ist ein Gang zum Arbeitsgericht sinnlos.
Einen Anwalt brauchst Du beim Arbeitsgericht nicht unbedingt.
Warum Anwaltskosten produzieren, wenn die Firma noch nicht zahlen muss ? Noch haben wir nicht Ende Oktober.
Irgendjemand meinte mir, ich könnte den Lohn jetzt schon mal als Vorschuss fordern
Können, kann man. Machen muss der Arbeitgeber das nicht.
Als Arbeitgeber würde ich das nicht machen. Dazu gibt es keine Notwendigkeit.
Also ratest du mir einfach bis Ende Oktober zu warten? Und da die zwei Wochen in der Kündigung erwähnt werden, ist es ein Zeichen dafür, dass er es zahlen wird? Ich hör auf dich
So ist es.
Du solltest nur im Auge behalten, dass der Lohn bis zum 11.10. berechnet/abgerechnet wird,
Aber er muss nicht bis zum 11.10 überwiesen werden, oder?
Schade. Jetzt muss ich bis zum Monatsende warten
Das hättest Du auch ohne die Kündigung getan. 😉 ... wenn auch mit mehr Lohn.
Du solltest Dich, falls noch nicht geschehen, beim Arbeitsamt melden.
Ich werde mich jetzt einen Monat lang fragen, ob er mir am Monatsende tatsächlich den Lohn für die zwei Wochen bezahlen wird
Ich habe selbst schon einige Kündigungen geschrieben und diese sieht schon ziemlich merkwürdig aus.
Die sieht aus, als wenn einer die Satzelemente von einer fristlosen und einer fristgerechten Kündigung einfach wild durcheinander gewürfelt hat.
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit taggenau 2 Wochen. Das muss in deinem Arbeitsvertrag stehen welche Kündigungsfrist du hast. Hast du keinen Arbeitsvertrag, so gilt die gesetzliche Kündigungsfrist Für eine fristlose Kündigung muss es auch in der Probezeit einen wichtigen Grund geben.
Ist dieser nicht gegeben, so hat sich der Arbeitgeber an die im Arbeitsvertrag aufgeführte Frist zu halten. Resturlaub, bzw die Auszahlung des Resturlaubes falls du ihn nicht mehr vollständig nehmen kannst, steht dir selbstverständlich auch zu.
Mir ist gerade noch etwas eingefallen. Hat zwar nicht konkret mit deiner Frage zu tun, aber hast du dich schon beim Arbeitsamt gemeldet?
Das ist ganz wichtig. Man muss sich spätestens am 3. Werktag der Kündigung beim Arbeitsamt gemeldet haben. Ansonsten drohen Kürzungen der Leistungen.
Auch wenn du beim Arbeitsgericht Klage erheben willst, solltest du dich umgehend mit dem Amt in Verbindung setzen. Bei dir geht es ja wohl auch nur um die Umwandlung einer fristlosen in eine fristgerechte Kündigung.
Ich wurde am 27.09. zum 27.09. gekündigt. Die 2 Wochen Frist hat er nicht eingehalten. Ich wurde am "letzten Tag" gekündigt. Nach der Kündigung(wenn ich nicht gekündigt worden wäre), hätte ich 2 Wochen Urlaub gehabt. Deswegen muss ich die 2 Wochen nicht arbeiten
Wenn nichts vorgefallen ist, was eine fristlose Kündigung rechtfertigt, würde ich diese anfechten. So wie ich es verstanden habe, macht das bei dir wegen dem Urlaub zwar keinen Unterschied, aber was meinst du, was eine fristlose Kündigung für einen Eindruck bei deinen zukünftigen Bewerbungen macht.
Wie gesagt, eine fristlose Kündigung kann auch in der Probezeit nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Arbeitnehmers ausgesprochen werden. Möchtest du das auf dir sitzen lassen?
Auch das Arbeitsamt geht bei einer fristlosen Kündigung von einem groben Fehlverhalten von deiner Seite aus. Das kann sogar zu einer Sperre der Leistungen für dich führen.
Es hat jetzt zwar nichts mit deiner Frage zu tun, aber denke bitte daran, dir ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen.
Ich war eine halbe Stunde zu spät. Derjenige, der die Arbeitspläne erstellt, hat eine schreckliche Schrift. Ich habe die Uhrzeit falsch gelesen, deswegen kam ich zu spät. Ich war davor auch paar mal zu spät, habe aber die Minuten immer nachgearbeitet. Ich habe ihm auch hier angeboten, dass ich die Minuten nacharbeite und dass ich die Uhrzeit für meine Arbeitszeit falsch gelesen habe. Aber er hat mich fristlos gekündigt
Du darfst in der Probezeit problemlos fristlos entlassen werden. Für den Arbeitgeber gibt es keine Frist. Am 27.09 muss er dich auch nicht mehr bezahlen, mündliche Nebenabreden wird man im Zweifel kaum vor Gericht durchsetzen.
Auch in der Probezeit muss eine fristlose Kündigung BEGRÜNDET werden und bei fristgerechter Kündigung ist die Kündigungsfrist einzuhalten. Dein Kommentar ist bullshit.
Selbstverständlich hat ein AG während eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung - Eine Kündigungsgrund muss er im Kündigungsschreiben keinesfalls benennen, aber .... er muss einen solchen haben, den er auch vor Gericht erklären muss ...
zwar muss Ihr Arbeitgeber keinen Grund angeben, er muss aber einen Grund haben und vor Gericht beweisen können. Die fristlose Kündigung trifft Sie besonders hart. ... Ihr Arbeitgeber braucht immer einen wichtigen Grund, um Ihnen fristlos kündigen zu können (§ 626 Abs. 1 BGB).
Du solltest die Paragraphen auch lesen, wenn du sie schon postest.
Der AN kann verlangen, dass der AG den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilt (§ 626 Abs. 2 Satz 3 BGB). Da muss er nicht erst zu Gericht.
Das stimmt so nicht. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 2 Wochen.
Für eine fristlose Kündigung muss es auch in der Probezeit einen wichtigen Grund geben.
Er hat mich am 27.09. zum 27.09. gekündigt. Er hat die zwei Wochen Frist nicht eingehalten
Du darfst in der Probezeit problemlos fristlos entlassen werden
Nein. Auch für Probezeiten gelten - wenn auch u.U. verkürzte - Kündigungsfristen.
Du darfst in der Probezeit problemlos fristlos entlassen werden.
So einfach ist die Sache mit der fristlosen Kündigung tatsächlich nicht!
Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist die Unzumutbarkeit.
D.h. es muss einer der gesetzlich vorgesehenen Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen.
Er hat mich am 27.09. zum 27.09. gekündigt. Er hat die zwei Wochen Frist nicht eingehalten
Ich kann dir keine 100% sichere Antwort darauf geben, da lässt du dich lieber von anderen beraten die mehr Ahnung davon haben.
aber da du noch auf Probezeit warst, ist die Kündigung rechtens. Falls du den Lohn vom September noch nicht hast, dann bekommst du den auf jeden Fall noch. Bei dem Lohn für Oktober würde ich eher nein sagen, weil du wurdest ja am Monat davor fristlos gekündigt, was in der Probezeit sein Recht ist.
aber bin wie gesagt kein Experte in dem Thema.
ich hoffe trz, dass ich helfen konnte.
Gehe zum Amtsgericht, und schaue wann Beratungstermine für Rechtsfragen sind. das hat eigentlich jede Stadt.
Dort bekommst du kostenlos eine Beratung in Rechtsfragen.
Da jeder Fall anders ist, wird hier niemand richtig helfen können.
Nimm die Kündigung, und den Umschlag mit dem Datum der Zustellung mit.
Da hat das Amtsgericht rein gar nichts mit zu tun! Wenn schon, dann muss er zum ARBEITSgericht. Und auch die bieten KEINE kostenlose Rechtsberatung an!
Auch hier erst nachdenken, es gibt in jeder Stadt im Amtsgericht kostenlose Beratungszeiten, an denen ein Rechtsanwalt der mit dem Amtsgericht nichts zu tun hat, Erstberatungen gibt. Dort wird ihm auf jeden Fall besser geholfen als hier.
Und die ist im Normalfall kostenlos.
Nochmal, das hat mit der Beratung nichts zu tun, da dies Fachübergreifend ist.
Hier können Beratungen zu allen Rechtsfragen eingeholt werden.
Amtsgericht schwarzes Brett ist das meistens.
Und hat wie ich schon sagte mit dem Gericht nichts zu tun, sondern das Gericht stellt nur die Örtlichkeit.
Zuständig ist dennoch das Arbeitsgericht. Dort kann man auch ohne jegliche Beratung, die in diesem Fall obsolet ist, auf der Geschäftsstelle Klage erheben und den Lohn für die 14 Tage fordern.
Nimm die Kündigung, und den Umschlag mit dem Datum der Zustellung mit.
Das ist ein sinnvoller und guter Rat.
Du hast einfach keine Ahnung. Eine kostenlose Beratung setzt voraus, dass der zu Beratende bedürftig ist und kein Einkommen über dem Sozialhilfesatz hat. Außerdem muss der zu Beratende nachweisen können, dass er sich schon erfolglos selbst bemüht hat, das Problem zu klären. NICHTS DAVON trifft hier zu! Daher ein allerletztes Mal: hier muss er zum Arbeitsgericht. Kapiert?
Es geht hier aber nicht um mich, sondern um den Fragesteller, er kann ja mal versuchen ob das was ich sage stimmt, und vielleicht ist es ja dann doch so.
Oder er geht zum Arbeitsgericht und klagt einfach mal so ins blaue.
Er hat mich am 27.09. zum 27.09. gekündigt. Er hat die zwei Wochen Frist also nicht eingehalten