Ich wurde Fristlos Kündigung?

4 Antworten

Die Kündigung ist rechtskräftig.

Such dir schonmal einen neuen Job .

Und dann ruf in der Firma an und bitte darum, deine Papiere plus Arbeitszeugnis fertigzustellen, weil du sie morgen mitnehmen willst, wenn du Werkzeug und Arbeitskleidung zurückbringst.

.. Wenn du wegen einer Sache zwei Abmahnungen erhalten hast und dann bei der dritten kann dich dein Arbeitgeber fristlos entlassen. Ein Betrieb wird es nicht dulden das du ständig krank bist ( so stand es da) unentschuldigt fehlst. Befindest du dich noch in einer Probezeit kann dein Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis auflösen. Du kannst dich auch an einen RA wenden der kann Dir da sicher weiter helfen.

Das ist keine fristlose Kündigung. Du bist fristgerecht gekündigt zum Monatsletzten.

Also hast du bis dahin auch zur Arbeit zu erscheinen, wenn du wieder gesund bist. Du solltest aber auch jetzt schon bei der Arbeitsagentur anrufen und denen das mitteilen, damit du keine Sperre riskierst.

Familiengerd  06.05.2021, 17:00
Das ist keine fristlose Kündigung. Du bist fristgerecht gekündigt zum Monatsletzten.

Wie kommst Du denn darauf??

Du solltest aber auch jetzt schon bei der Arbeitsagentur anrufen und denen das mitteilen, damit du keine Sperre riskierst.

Wenn der Fragesteller nicht erfolgreich klagt, gibt es eine Sperre, weil eine fristlose Kündigung immer schuldhaftes Verhalten voraussetzt!

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napoloni  07.05.2021, 07:03
@Familiengerd

Der Fragesteller hatte ein Schriftstück abgelichtet (siehe " [+++ durch Support editiert; Bild wg. pers. Daten entfernt +++] ")

Das war eine fristgerechte Kündigung.

Kündigungen per E-Mail oder Whatsapp sind unwirksam.

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Familiengerd  07.05.2021, 09:53
@napoloni
Das war eine fristgerechte Kündigung.

Im Bild-Anhang ist von einer fristlosen Kündigung die Rede, die per WhatsApp und eMail angekündigt und dann auch schriftlich (Einwurf Hausbriefkasten) zugestellt wurde!

Wo siehst Du denn da eine "fristgerechte Kündigung" (zumal hier nirgends etwas von einer Frist oder " zum [Datum]" steht)?

Kündigungen per E-Mail oder Whatsapp sind unwirksam.

Ach was (um mit Loriot zu sprechen)!

Aber das ist ja selbstverständlich!!

Der Fragesteller hatte ein Schriftstück abgelichtet

Eines ist ja da!

Oder gab es noch ein zweites?

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Familiengerd  07.05.2021, 12:15
@napoloni

In der Frage ist jedenfalls die eMail wiedergegeben, die der Zustellung der eigentlichen schriftlichen Kündigung vorausgeschickt worden ist.

Und da ist von der fristlosen Kündigung die Rede, nirgends darin oder in der Frage selbst von einer ordentlichen fristgerechten.

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Jean2 
Fragesteller
 07.05.2021, 15:43
@Familiengerd

Ja eine fristgerechte ordnungsgemäß zum31.05. Aus wirtschaftlichen Gründen das Bild wurde nur entfernt weil der Firmen Name drauf stand aufjedenfall sagen die die wurde am 03.05 persönlich zugestellt an den Briefkasten obwohl sie erst am 05.05 eingeworfen wurde gegen Mittag die fristlose habe ich am Morgen per wahts app und E-Mail erhalten auch am05.05

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Jean2 
Fragesteller
 07.05.2021, 15:50
@Jean2

Ich und ein Zeuge kann bestätigen das mein Arbeitgeber die fristgerechte Kündigung am 05.05.2021 gegen Mittag eingeworfen hat in den Briefkasten es steht aber drauf die Kündigung wurde am 03.05.2021 ausgesprochen und auch persönlich zugestellt an den Briefkasten. Die fristlose kam am 05.05.2021 am morgen per wahts app und per Email

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Familiengerd  07.05.2021, 16:03
@Jean2

Die fristgerechte Kündigung wird auf jeden Fall wirksam, wenn Du nicht gegen sie klagst auf Feststellung, dass durch sie das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde.

Diese Klage musst Du innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht erheben.

Begründen kannst Du die Klage entweder inhaltlich (dass die genannten Kündigungsgründe nicht zutreffen, es bisher keine Abmahnung gab usw.) oder formal mit der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist (wenn der Arbeitgeber den Zugang am 03.05. nicht beweisen kann und/oder Du beweisen kannst, dass die Kündigung erst am 05.05. zugegangen ist) oder mit beidem.

Zur inhaltlichen Klagebegründung kann ich nichts sagen, das kann nur das Gericht bewerten.

Aber selbst wenn es inhaltlich dem Arbeitgeber Recht geben würde, würde das Gericht die Kündigung formal für unwirksam erklären, wenn es selbst auch davon ausgeht, dass sie erst am 05.05. zugegangen sei; es verschiebt die Kündigung dann entweder auf das nächste mögliche Datum (wohl der 15.06.) - was dann wahrscheinlich wäre -, oder verlangt vom Arbeitgeber eine neue Kündigung; auf jeden Fall bekämst Du dann noch Geld für mindestens weitere 15 Tage (bis zum 15.06.).

Für eine Klage brauchst Du erst einmal (in dieser Instanz - Güteverfahren und evtl noch Kammertermin -, wenn Du Dir das selbst zutraust) keinen Anwalt, den Du ohnehin immer selbst bezahlen müsstest (unabhängig vom Verfahrensausgang), wenn Du nicht passend rechtsschutzversichert oder kein Gewerkschaftsmitglied bist oder wegen zu hohen Haushaltseinkommens keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein hast.

Die Klage wird bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts eingereicht; Du kannst sie dort auch zur Niederschrift aufnehmen lassen, wobei man Dir kostenlos bei der Formulierung hilft.

Eine Klage gegen die Kündigung an sich (also inhaltlich gegen die Kündigungsgründe) ist sicher nicht so einfach zu formulieren und sollte besser - wenn überhaupt - über einen Anwalt geschehen.

Eine Klage lediglich wegen der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ist dagegen eine einfache Sache - wenn Du das beweisen kannst.

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Jean2 
Fragesteller
 14.05.2021, 02:47
@Familiengerd

Danke für die Aussagekräftige Antwort. Die Hilft mir bestens weiter.

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eine Kündigung ist sowieso nur gültig, wenn der andere sie schriftlich erhält, Whats app und email sind dafür nicht ausreichend. Wenn Du noch in der Probezeit sein solltest, würde eine Kündigungsschutzklage wahrscheinlich nur wenig Sinn machen. Wie lange bist Du denn überhaupt im Betrieb?

Jean2 
Fragesteller
 06.05.2021, 15:44

Ich bin gerade mal knapp 2 Monate in der Firma der vertag ist befristet aber eine probezeit steht nicht im Vertrag

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