Bei roter Ampel über Kreuzung gefahren um Einsatzfahrzeug vorbei zu lassen?

Hallo

Folgendes ist mir mal im Straßenverkehr passiert. Ich denke schon, dass ich richtig gehandelt habe, aber ich frag mal.

Einmal war ich auf einer Kreuzung.

Auf der Straße wo ich stand waren 2 Fahrstreifen in die gleiche Richtung. (Ohne Gegenverkehr).

Jedenfalls war die Ampel rot und der Querverkehr und Gegenverkehr hatte momentan Vorrang (aufgrund der roten Ampel klarerweise)

Plötzlich fuhr dann hinter mir ein Rettungswagen mit Blaulicht und Sirenen.

Mir ist bewusst, dass man eine Rettungsgasse bilden muss, wenn es wo staut und ein Einsatzfahrzeug vorbei muss.

Das Problem war nur, die Ampel war rot und die Straße mit den 2 Fahrstreifen war viel zu schmal um eine Rettungsgasse zu bilden. Das Rettungsfahrzeug musste aber vorbei. Also bin ich in dem Fall ein Stück über die Haltelinie bei Rot gefahren, um das Einsatzfahrzeug vorbei fahren zu lassen.

Als das Einsatzfahrzeug weg gefahren war, habe ich mich wieder zurück hinter der Haltelinie gestellt, weil die Ampel noch bei Rot war.

Habe ich da richtig gehandelt oder wäre da Rechtlich gesehen trotzdem was strafbar?

Ich weiss nicht, ob in Deutschland auch Rettungsgasse gebildet werden muss. Bei uns in Österreich jedenfalls schon.

In dem Fall aber denke ich nicht, dass ich gegen irgendeine Straßenverkehrsordnung verstoßen habe.

Liebe Grüße

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Aus Dummheit den Stinkefinger gezeigt, nachdem mich ein Autofahrer genötigt hat... womit muss ich nun rechnen?

Gestern auf dem Heimweg ist mir ein junger Mann ziemlich dicht aufgefahren, hat Lichthupe gegeben und alles. Natürlich bin ich anfangs ruhig geblieben und bin mit gleicher Geschwindigkeit weiter gefahren. Anschließend hab ich im Rückspiegel gesehen wie er den Kopf schüttelt und mir den Vogel zeigt. Paar hundert Meter später bin ich rechts und er links abgebogen. Beim Vorbeifahren hat er mir noch die "Scheibenwischergeste" gezeigt und ich zeigte ihm danach aus Dummheit den Stinkefinger. Da er es (leider) im Rückspiegel gesehen hat und beide Ampeln rot waren, ist er ausgestiegen und kam zu mir ans Auto und meinte was das solle, wieso ich sowas mache... er hat sich das Kennzeichen aufgeschrieben und ich werde noch von ihm hören! hab dann nur mit "wenn es dich glücklich macht" geantwortet und bin weiter gefahren.

Wir waren bei allein im Auto, sprich es gibt keine direkten Zeugen. Das Kennzeichen von dem Auto was hinter mir stand (als er zu mir ans Auto kam) habe ich aufgeschrieben als eventuellen Zeugen. Aber der hat glaub gar nichts von allem gesehen sondern nur wie der typ halt kurz zu meinem Auto kam. Von dem jungen Mann, der mich nun höchstwahrscheinlich anzeigen wird, habe ich jedoch kein Kennzeichen. Habe mir nur die Marke und Farbe und natürlich die Uhrzeit im Nachhinein aufgeschrieben.

Meine Frage nun: Was kann mich nach der Aktion nun erwarten? Muss dazu sagen: ich bin 21 und noch in der Ausbildung (glaube danach würde sich auch das Bußgeld richten oder?).

Und wie soll ich am Besten reagieren wenn der Brief kommt? Schweigen? Oder so wie ich die Sachlage hier beschrieben habe als Stellungsnahme abgeben? Wenn ich ein Bußgeld bekommen sollte, zahle ich das auch, aber ich will dann natürlich auch, dass der typ nicht ungeschoren davon kommt, da meiner Meinung nach er der eigetliche Verursacher ist - und ich halt der Idiot der den Mittelfinger gezeigt hat... hoffe aufjedenfall es wird nicht all zu teuer

Bedanke mich jetzt schon einmal für jede Antwort die ich bekommen :)

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Hilfe mein Grundstück samt Zaun und Mauerwerk droht zu kippen, was tun?

Guten Tag liebe GF Gemeinde,

ich habe ein mega wichtiges Anliegen. Unser gekauftes Haus Baujahr 1950 ist das letzte Haus in einer Straße. Danach kommen nur Felder und Feldwege. Unser Grundstück wie die anderen Häuser sind auf einer Anhöhe. Unser Gartenklinker Mauerwerk und unser Zaun waren seit 1950 am Feldweg angesützt. Quasie in einem 45 Gradwinkel angelehnt. So war alles gestützt und gesichert. Es wurde nichts verändert oder so. Das war alles bereits so. Wir haben dieses Grundstück vor 4 Jahren so erworben. Da wurde nichts aus eigener Macht irgenwie verändert. Diese Erdbodenstütze war bestimmt auch vor dem Hausbau 1950 so. Meine Vermutung

JETZT DAS Problem: Die Felder wurden verkauft. Ein Großunternehmen erschließt jetzt alle Grundstücke und der Bauboom geht los. Der Straßenasphalt wurde verlegt. MEIN GANZES GRUNDSTÜCK mit ERDBODEN samt HOLZAUN mit Pfosten und KlinkerMauerwerk auf Fundament droht zu kippen weil die Straße über einen halben Meter tiefer ist. Wie kann es sein das das Bauunternehmen mir mein Grundstück nicht sichert? Schließlich sind es doch DIE die die Straße bauen. Dann müssen die doch auch dafür sorgen das mein Grundstück kein Schaden bzw. Risiko ausgesetzt ist.

Jeder und auch unser Architekt sagte damals das Sie mir L- Betonsteine setzten müssten damit auch für die spätere Straße und natürlich mein Grundstück kein Risiko besteht. Ich bin seit 1950 da. Jetzt kommen die und ich soll das Grundstück sichern? Das doch Quatsch. Ich bau doch nicht die Straße. Die Gefahr kommt von deren Seite aus. WICHTIG: Diesen Holzzaun (brauch kein Fundament) werde ich entsorgen. Der ist so leicht wie ein Rucksack. Aber der ganze Erdboden beim Holzzaun fängt an zu kippen und bei Starkregen wird es gefährlich. Klinkermauerwerk steht auf Fundament aber das Bauunternehmen ist so tief das es nun keinen Halt mehr hat

Was kann ich tun? Was sollte ich tun? Ich habe das Bauunternehmen und deren Straßenbaufirma noch nicht kontaktiert. Habe das Gefühl das die sich vor Kosten drücken und sich deswegen denken ""hoffentlich merkt der nichts"" Die Frage hier ist wer muss die großen Steinpalisade setzen? ich oder der Bauträger? Ich werde auf jeden Fall wenn die sich weigern einen Anwalt aufsuchen. Habt Ihr einen Rat? Vorschläge? Kennt sich hier jemand ein wenig über die Rechtslage aus? Wie kann meine Gemeinde das genehmigen und mein Grundstück in Gefahr bringen?

Ich danke jedem für Antworten. Das Thema bringt mich echt zum verzweifeln? Fotos sind unten. Aus eigener Privatsphäre habe ich unser Haus lediglich gezeichnet statt es abzufotografieren

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Polizei droht mir und besucht mich? Wie ist die Rechtslage?

Kurz gefasst: Allgemein Verkehrskontrolle, ohne Auffälligkeiten im Straßenverkehr, bei Kontrolle Verdacht auf BTM, Ablehnung des Freiwilligen Urintests, also Endstation Krankenhaus Blutabnahme.

Zusatzinfos: Bis dahin NIE aufgefallen wegen BTM, noch NIE Fahrverbot, NIE Fahrerlaubnis entzogen bekommen und mein aktueller Punktestand lag bei einem oder max. zwei Punkten, wegen Geschwindigkeit.

Danach: Da nur der Verdacht bestand ohne konkrete Beweise, durfte ich den Führerschein wieder mitnehmen und auch weiterfahren.

AB JETZT GEHTS LOS: Drei Monate später, erhalte ich das erste Schreiben (Landratsamt aus meiner Stadt). Inhalt waren meine Ergebnisse der Blutwerte und Bestätigung des Verdachts. ABER KEINE konkreten Infos, bezüglich was mich erwartet, wie lange, Wiedererlangung, usw. und natürlich die Möglichkeit den Führerschein freiwillig abgeben zu können, was ich NICHT gemacht habe.

Knapp ein Monat, nach dem ersten Schreiben, bekomme ich zeitgleich zwei weitere Schreiben! Beide Schreiben wurden am selben Tag erstellt.

Das eine Schreiben wieder vom Landratsamt meiner Stadt, mit der Überschrift „Entzug der Fahrerlaubnis“, Abgabe Frist, ansonsten wird er bei mir abgeholt. Und natürlich Verwaltungsgebühren ca. 100€ aber WIEDER KEINE KONKRETEN INFOS bezüglich was mich genau erwartet, also Dauer, Wiedererlangung, usw.

Das zweite Schreiben kommt vom Regierungspräsidium Karlsruhe Zentrale Bußgeldstelle, mit der Überschrift „Bußgeldbescheid mit Fahrverbot“. Hier bekam ich endlich Infos bezüglich was mir zur Last gelegt wird, Beweismittel, Zeugen und was auf mich zukommt, alles mit Paragrafen: Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße ca. 650€ + zwei Punkten + Fahrverbot 1 Monat ABER die sog. „Viermonats-Frist“ wird eingeräumt, da gegen mich in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde. Fahrverbot wird wirksam, sobald Führerschein in amtliche Verwahrung aber spätestens mit Ablauf der vier Monate.

Übrigens: ALLE KOSTEN die in den Schreiben für mich entstanden sind, habe ich sofort fristgerecht überwiesen!

HEUTE PASSIERT: Die Polizei hat bei mir an der Haustür geklingelt und wollten meinen Führerschein mitnehmen (dabei hatten Sie das Schreiben vom Landratsamt). Über das Schreiben vom Regierungspräsidium habe ich Ihm den Beschluss sogar Vorgelesen, hat Ihn aber NICHT interessiert. Führerschein habe ich nicht vor Ort gehabt (auf der Arbeit im Spint) also KEINE Abgabe! Jedoch wurde ich aufgefordert bis Mittwoch den Führerschein vorbeizubringen und abzugeben. Da Sie auf mich schon gewartet haben, trafen Sie mich in Arbeitsklamotten an. Daraufhin hieß es zu mir, sollte er Mittwoch nicht da sein, kommen sie bei mir auf der Arbeit vorbei mit den Worten „dass wird wahrscheinlich sehr unangenehm für Sie“.

Polizei, Rechte, Straßenverkehrsrecht
Aufbauseminar & Führerscheinentzug?

Hallo:)

ich befinde mich in der Probezeit & wurde letzte Woche am Handy gesehen während einer Fahrt. Ich weiß ziemlich dumm. Nun wurde mir gesagt, dass ich 100€ Bußgeld zahlen muss, einen Punkt bekomme und bei einem Aufbauseminar teilnehmen muss.

als wäre das nicht genug, kam gestern ein Brief an, worin stand, dass ich auf der Autobahn mit 41kmh zu schnell geblitzt wurde. 80 waren erlaubt, ich fuhr 121. Ich kann es mir nicht erklären, da ich mich an Geschwindigkeiten halte. Ich habe den Blitzer auch nicht mitbekommen.. der Bescheid kam dann an mit 320€ Bußgeld, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Meine Frage ist nun: ich habe somit zwei A-Verstöße begangen. In welcher Stufe befinde ich mich mit beiden? Ich habe noch kein Aufbauseminar verordnet bekommen, denke das wird in paar Wochen kommen. Das zweite Vergehen (41kmh zu schnell) wird das dann schon als „Verwarnung“ also Stufe 2 gewertet? Oder noch nicht, da ich das Aufbauseminar noch nicht angeordnet bekommen habe… ich mache mir Gedanken, dass ich nochmal geblitzt wurde und das dann ja drei A-Verstöße wären und ich somit meinen Führerschein entzogen bekomme. Ich habe das erste mal Blitzen ja auch nicht gemerkt.

ich habe gehört wenn man einen weiteren A-Verstoß vor der Anordnung des Aufbauseminars begangen hat, dass das dann „nur“ die Strafe auf dem Bescheid nach sich zieht. In Stufe zwei also die schriftliche Verwahrung würde ich mit dem zweiten Verstoß erst nach dem auf Aufbauseminar kommen, stimmt das?
Liebe Grüße und danke schon mal für die Antworten!

Ausbildung, Recht, Führerschein, Aufbauseminar, Probezeit, Straßenverkehrsrecht, Auto und Motorrad