Aufbauseminar & Führerscheinentzug?
Hallo:)
ich befinde mich in der Probezeit & wurde letzte Woche am Handy gesehen während einer Fahrt. Ich weiß ziemlich dumm. Nun wurde mir gesagt, dass ich 100€ Bußgeld zahlen muss, einen Punkt bekomme und bei einem Aufbauseminar teilnehmen muss.
als wäre das nicht genug, kam gestern ein Brief an, worin stand, dass ich auf der Autobahn mit 41kmh zu schnell geblitzt wurde. 80 waren erlaubt, ich fuhr 121. Ich kann es mir nicht erklären, da ich mich an Geschwindigkeiten halte. Ich habe den Blitzer auch nicht mitbekommen.. der Bescheid kam dann an mit 320€ Bußgeld, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Meine Frage ist nun: ich habe somit zwei A-Verstöße begangen. In welcher Stufe befinde ich mich mit beiden? Ich habe noch kein Aufbauseminar verordnet bekommen, denke das wird in paar Wochen kommen. Das zweite Vergehen (41kmh zu schnell) wird das dann schon als „Verwarnung“ also Stufe 2 gewertet? Oder noch nicht, da ich das Aufbauseminar noch nicht angeordnet bekommen habe… ich mache mir Gedanken, dass ich nochmal geblitzt wurde und das dann ja drei A-Verstöße wären und ich somit meinen Führerschein entzogen bekomme. Ich habe das erste mal Blitzen ja auch nicht gemerkt.
ich habe gehört wenn man einen weiteren A-Verstoß vor der Anordnung des Aufbauseminars begangen hat, dass das dann „nur“ die Strafe auf dem Bescheid nach sich zieht. In Stufe zwei also die schriftliche Verwahrung würde ich mit dem zweiten Verstoß erst nach dem auf Aufbauseminar kommen, stimmt das?
Liebe Grüße und danke schon mal für die Antworten!
3 Antworten
Für die Probezeit wird nur der erste Verstoß gewertet, Maßnahmen der Stufe 2 folgen erst bei einem A-Verstoß nach Absolvierung des Aufbauseminars.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot gibt es natürlich trotzdem für jeden Verstoß separat.
Beides ein A-Verstoß. Probezeitverlängerung um 2 Jahre + Aufbauseminar.
Ein A-Verstoß noch und der Führerschein ist weg.
Ein A-Verstoß noch und der Führerschein ist weg.
Nein. Ich verweise auf dem Wortlaut von § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG: Erst ab einem A-Verstoß nach Teilnahme am Aufbauseminar geht es mit Stufe 2 weiter (Verwarnung und Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung).
Hi, der 2. A- Verstoß zählt noch nicht, da Du das Schreiben für den 1. noch nicht erhalten hast.
Auch wenn er das Schreiben schon erhalten hätte, würde der zweite Verstoß nicht gezählt, solange er am Aufbauseminar noch nicht teilgenommen hat (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG).