Bei roter Ampel über Kreuzung gefahren um Einsatzfahrzeug vorbei zu lassen?

Hallo

Folgendes ist mir mal im Straßenverkehr passiert. Ich denke schon, dass ich richtig gehandelt habe, aber ich frag mal.

Einmal war ich auf einer Kreuzung.

Auf der Straße wo ich stand waren 2 Fahrstreifen in die gleiche Richtung. (Ohne Gegenverkehr).

Jedenfalls war die Ampel rot und der Querverkehr und Gegenverkehr hatte momentan Vorrang (aufgrund der roten Ampel klarerweise)

Plötzlich fuhr dann hinter mir ein Rettungswagen mit Blaulicht und Sirenen.

Mir ist bewusst, dass man eine Rettungsgasse bilden muss, wenn es wo staut und ein Einsatzfahrzeug vorbei muss.

Das Problem war nur, die Ampel war rot und die Straße mit den 2 Fahrstreifen war viel zu schmal um eine Rettungsgasse zu bilden. Das Rettungsfahrzeug musste aber vorbei. Also bin ich in dem Fall ein Stück über die Haltelinie bei Rot gefahren, um das Einsatzfahrzeug vorbei fahren zu lassen.

Als das Einsatzfahrzeug weg gefahren war, habe ich mich wieder zurück hinter der Haltelinie gestellt, weil die Ampel noch bei Rot war.

Habe ich da richtig gehandelt oder wäre da Rechtlich gesehen trotzdem was strafbar?

Ich weiss nicht, ob in Deutschland auch Rettungsgasse gebildet werden muss. Bei uns in Österreich jedenfalls schon.

In dem Fall aber denke ich nicht, dass ich gegen irgendeine Straßenverkehrsordnung verstoßen habe.

Liebe Grüße

Auto, Verkehr, Feuerwehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Ampel, Blitzer, Fahrschule, Probezeit, Recht und Ordnung, Rettungsdienst, Rettungswagen, Straßenverkehr, straßenverkehrsamt, Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrsrecht, Verkehrsregeln, Vorfahrt, Einsatzfahrzeuge, Kreuzung, Straßenrecht
Polizei droht mir und besucht mich? Wie ist die Rechtslage?

Kurz gefasst: Allgemein Verkehrskontrolle, ohne Auffälligkeiten im Straßenverkehr, bei Kontrolle Verdacht auf BTM, Ablehnung des Freiwilligen Urintests, also Endstation Krankenhaus Blutabnahme.

Zusatzinfos: Bis dahin NIE aufgefallen wegen BTM, noch NIE Fahrverbot, NIE Fahrerlaubnis entzogen bekommen und mein aktueller Punktestand lag bei einem oder max. zwei Punkten, wegen Geschwindigkeit.

Danach: Da nur der Verdacht bestand ohne konkrete Beweise, durfte ich den Führerschein wieder mitnehmen und auch weiterfahren.

AB JETZT GEHTS LOS: Drei Monate später, erhalte ich das erste Schreiben (Landratsamt aus meiner Stadt). Inhalt waren meine Ergebnisse der Blutwerte und Bestätigung des Verdachts. ABER KEINE konkreten Infos, bezüglich was mich erwartet, wie lange, Wiedererlangung, usw. und natürlich die Möglichkeit den Führerschein freiwillig abgeben zu können, was ich NICHT gemacht habe.

Knapp ein Monat, nach dem ersten Schreiben, bekomme ich zeitgleich zwei weitere Schreiben! Beide Schreiben wurden am selben Tag erstellt.

Das eine Schreiben wieder vom Landratsamt meiner Stadt, mit der Überschrift „Entzug der Fahrerlaubnis“, Abgabe Frist, ansonsten wird er bei mir abgeholt. Und natürlich Verwaltungsgebühren ca. 100€ aber WIEDER KEINE KONKRETEN INFOS bezüglich was mich genau erwartet, also Dauer, Wiedererlangung, usw.

Das zweite Schreiben kommt vom Regierungspräsidium Karlsruhe Zentrale Bußgeldstelle, mit der Überschrift „Bußgeldbescheid mit Fahrverbot“. Hier bekam ich endlich Infos bezüglich was mir zur Last gelegt wird, Beweismittel, Zeugen und was auf mich zukommt, alles mit Paragrafen: Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße ca. 650€ + zwei Punkten + Fahrverbot 1 Monat ABER die sog. „Viermonats-Frist“ wird eingeräumt, da gegen mich in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde. Fahrverbot wird wirksam, sobald Führerschein in amtliche Verwahrung aber spätestens mit Ablauf der vier Monate.

Übrigens: ALLE KOSTEN die in den Schreiben für mich entstanden sind, habe ich sofort fristgerecht überwiesen!

HEUTE PASSIERT: Die Polizei hat bei mir an der Haustür geklingelt und wollten meinen Führerschein mitnehmen (dabei hatten Sie das Schreiben vom Landratsamt). Über das Schreiben vom Regierungspräsidium habe ich Ihm den Beschluss sogar Vorgelesen, hat Ihn aber NICHT interessiert. Führerschein habe ich nicht vor Ort gehabt (auf der Arbeit im Spint) also KEINE Abgabe! Jedoch wurde ich aufgefordert bis Mittwoch den Führerschein vorbeizubringen und abzugeben. Da Sie auf mich schon gewartet haben, trafen Sie mich in Arbeitsklamotten an. Daraufhin hieß es zu mir, sollte er Mittwoch nicht da sein, kommen sie bei mir auf der Arbeit vorbei mit den Worten „dass wird wahrscheinlich sehr unangenehm für Sie“.

Polizei, Rechte, Straßenverkehrsrecht
Aufbauseminar & Führerscheinentzug?

Hallo:)

ich befinde mich in der Probezeit & wurde letzte Woche am Handy gesehen während einer Fahrt. Ich weiß ziemlich dumm. Nun wurde mir gesagt, dass ich 100€ Bußgeld zahlen muss, einen Punkt bekomme und bei einem Aufbauseminar teilnehmen muss.

als wäre das nicht genug, kam gestern ein Brief an, worin stand, dass ich auf der Autobahn mit 41kmh zu schnell geblitzt wurde. 80 waren erlaubt, ich fuhr 121. Ich kann es mir nicht erklären, da ich mich an Geschwindigkeiten halte. Ich habe den Blitzer auch nicht mitbekommen.. der Bescheid kam dann an mit 320€ Bußgeld, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Meine Frage ist nun: ich habe somit zwei A-Verstöße begangen. In welcher Stufe befinde ich mich mit beiden? Ich habe noch kein Aufbauseminar verordnet bekommen, denke das wird in paar Wochen kommen. Das zweite Vergehen (41kmh zu schnell) wird das dann schon als „Verwarnung“ also Stufe 2 gewertet? Oder noch nicht, da ich das Aufbauseminar noch nicht angeordnet bekommen habe… ich mache mir Gedanken, dass ich nochmal geblitzt wurde und das dann ja drei A-Verstöße wären und ich somit meinen Führerschein entzogen bekomme. Ich habe das erste mal Blitzen ja auch nicht gemerkt.

ich habe gehört wenn man einen weiteren A-Verstoß vor der Anordnung des Aufbauseminars begangen hat, dass das dann „nur“ die Strafe auf dem Bescheid nach sich zieht. In Stufe zwei also die schriftliche Verwahrung würde ich mit dem zweiten Verstoß erst nach dem auf Aufbauseminar kommen, stimmt das?
Liebe Grüße und danke schon mal für die Antworten!

Ausbildung, Recht, Führerschein, Aufbauseminar, Probezeit, Straßenverkehrsrecht, Auto und Motorrad

Meistgelesene Fragen zum Thema Straßenverkehrsrecht