Darf man nach dem Aufbauseminar 2 A verstoße haben oder 3?

4 Antworten

  1. A Verstoß Aufbauseminar
  2. A Verstoß Empfehlung zur Beratung
  3. A Verstoß Führerschein weg ohne wenn und aber

Und zwei B Verstöße ist ein A Verstoß

NurDichA 
Fragesteller
 17.03.2023, 11:27

Gut dann hab ich ja bloß ein A und ein B verstoß

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Wenn Du nach Abschluss des Aufbauseminar ein weiteren A-Verstoß begehst, kommt die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen: Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung, nach der dortigen verstrichenen Frist (2 Monate) und einem dann weiteren A-Verstoß folgt die 3. Stufe der Probezeitmaßnahmen und die Fahrerlaubnis wird entzogen.

Antitroll1234  17.03.2023, 11:43

Ergänzung:

aber da ich ja unter 21 war sollte das ja ein B Verstoß sein

Das ist weder ein A- noch ein B-Verstoß, dies hat keine Probezeitmaßnahmen zur Folge.

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Answer1234567  17.03.2023, 11:57
@Antitroll1234
Das ist weder ein A- noch ein B-Verstoß, dies hat keine Probezeitmaßnahmen zur Folge.

Nach dem BT-KAT-OWI ist das so. Die rechtliche Grundlage hinter dieser Handhabung ist mir jedoch unklar (siehe meine eigene Antwort). Hast du eine Idee, was ich da übersehe?

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Antitroll1234  17.03.2023, 12:19
@Answer1234567

Hängt wohl mit der Erhöhung der Bußgelder zusammen, war vorher nur ein Verwarnungsgeld und jetzt halt ein (für die Probezeitmaßnahmen folgenloses) Bußgeldverfahren da über 55,-€

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Answer1234567  17.03.2023, 13:20
@Antitroll1234

Ja, diese komische Konstellation ist erst bei der Erhöhung der Bußgeldregelsätze entstanden.

Trotzdem erschließt sich mir die Systematik nicht: Es wird ein Bußgeld von mindestens 60 € verhängt, die Tat wird nach meinem Verständnis auch im Sinne des § 28 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a StVG in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 StVG (gemeint ist hier die FeV) bezeichnet (in Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV). Dass nur eine Bezeichnung des konkreten Tatbestands im Sinne der BKat-Nr. in Anlage 13 FeV, ergibt sich m. E. aus dem Wortlaut nicht. Möglicherweise kommt man anhand der legislativen Begründung zu einem anderen Ergebnis, aber das zu prüfen führt hier jetzt zu weit.

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Answer1234567  17.03.2023, 13:32
@Antitroll1234
KEIN punkebehaftetes Bußgeld

Das ist mir klar. Die Beschränkung der Eintragungen im FAER auf "punktbedrohte" Tatbestände erschließt sich mir jedoch aktuell nicht, dergleichen geht aus dem Wortlaut des § 28 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a StVG jedenfalls nicht hervor. Mag aber sein, dass ich etwas übersehe.

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Antitroll1234  17.03.2023, 13:38
@Answer1234567

Dies betrifft Rechtsverordnung nach StVG § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, genau dies liegt aber nicht vor, da der Gesetzgeber für diesen Verstoß keine Punkte vorsieht 😉

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wurde nur vorgestern mit 49 in einer 30er Zone geblitzt aber da ich ja unter 21 war sollte das ja ein B Verstoß sein

Geschwindigkeitsverstöße, die als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von mindestens 60 € geahndet werden, sind nach der Regelungssystematik des Straßenverkehrsrechts immer A-Verstöße im Sinne des § 34 i.V.m. Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV und soweit eine Eintragung nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb StVG erfolgt, Anlass für Probezeitmaßnahmen gemäß § 2a Abs. 2 Satz 1 StVG.

TBNR 103761 im BT-KAT-OWI des KBA klassifiziert den Verstoß dahingehend jedoch überhaupt nicht. Meines Wissens wird der Verstoß auch tatsächlich nicht als probezeitrelevant gewertet, die rechtliche Grundlage ist mir jedoch unklar.

Die Folgen eines A-Verstoßes nach Teilnahme an einem Aufbauseminar hat Antitroll1234 bereits korrekt beschrieben.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Unter 21 km/h zuviel ist nur Verwarnung. Nichtmal A-Verstoß. Keine PZM.

Graphiken zu den PZM lassen sich googeln.

Gruß S.

Answer1234567  17.03.2023, 13:25
Unter 21 km/h zuviel ist nur Verwarnung.

Das ist nicht mehr korrekt. TBNR 103761 im BT-KAT-OWI bzw. 11.3.3 BKat sehen ein Regelbußgeld von 70 € vor, das liegt jenseits der Verwarngeldgrenze (§ 1 Abs. 1 Satz 2; § 2 Abs. 3 BKatV; § 56 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Die Tat ist daher als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, allerdings ohne Punkte und nach dem BT-KAT-OWI auch ohne Probezeitqualifikation.

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