zwei A-Verstoße droht MPU?

5 Antworten

Nach dem dritten A-Verstoß bzw. dem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hilft auch Bitten und Betteln nicht mehr: Der Führerschein wird entzogen. Was dann folgt, ist eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Ungefähr drei Monate, bevor diese abläuft, können Fahranfänger einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

hier kannst du nochmal nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/a-verstoss/

PS: Immer vorsichtig fahren. Will nicht unfreundlich klingen aber Handy am Steuer sollte zurecht bestraft werden. Er gefährdet nicht nur sein Leben sondern auch das der anderen.

Comp4ny  27.09.2023, 11:07
können Fahranfänger einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Heißt im Klartext, bevor man das überhaupt beantragen kann, muss man erstmal zur MPU und nur bei bestandener MPU kann man neu beantragen. So btw.

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Möchte hier nicht Klugscheißen!

Zur MPU könnte er schon eingeladen werden wenn er zu oft im Parkverbot steht!

War ja auch mal Jung und Dumm.

Aber was meinst Du wenn er nichts dafür bekommt,wie lange es dauert biser wieder das Handy in den Fingern hat beim fahren?

Die merken es leider immer erst wenn es zu spät ist!

Sorry!!!

Mein Sohn hat vor seinem Aufbauseminar noch ein Verstoß bekommen wegen Handy am Steuer

Solange die erste Stufe der Probezeitmaßnahme (Aufbauseminar) noch nicht abgeschlossen ist, kann nicht die zweite Stufe der Probezeitmaßnahme erfolgen.

Demo237 
Fragesteller
 27.09.2023, 10:52

Also muss er nur ein Aufbauseminar vorlegen und eine Geldstrafe zahlen ohne das er MPU machen muss oder sein Führerschein verliert?

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Antitroll1234  27.09.2023, 10:55
@Demo237

Ja probezeitmäßig nur das Aufbauseminar und halt die Verlängerung der PZ um zwei Jahre.

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Handy am Steuer ist ein A-Verstoß.

Weil der Verstoß aber noch vor Absolvierung des Aufbauseminars erfolgte, tritt die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen (Vorschlag einer verkehrspsychologischen Beratung) nicht in Kraft. Er bekommt nur Bußgeld und Punkt. Die Fahrerlaubnis wird nicht entzogen.

Die verkehrspsychologische Beratung ist eine letztlich freiwillige Probezeitmaßnahme. Es handelt sich um eine Art Schulung, bei der man lediglich teilnimmt, aber nicht geprüft wird und daher auch nicht durchfallen kann. Sie dient lediglich dazu, sich noch einmal intensiv mit dem Thema Straßenverkehr auseinanderzusetzen.

Bei einer MPU dagegen wird ein Gutachten erstellt, welches als Grundlage für die Frage dient, ob jemand geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Es dient als Basis für die Entziehung oder (Wieder-)Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Im Rahmen der Probezeit wird die MPU erst beim 4. A-Verstoß relevant.