In der Probezeit Führerschein/Fahrerlaubnis verloren?

2 Antworten

§20 Abs 2 FeV:

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Eine solche Tatsache wäre beispielsweise ein Entzug, der wesentlich länger andauert als der vorherige Fahrerlaubnisbesitz.

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis entscheidet die Führerscheinstelle, unter welchen Bedingungen sie Dir einen neuen Führerschein ausstellt.

Je nach Vergehen kann es sein, dass Du ohne Prüfung einen neuen bekommst, andernfalls wird eine neue Prüfung vorgeschrieben.