Nach 30 Jahre Verjährung Führerschein neu beantragen?


03.04.2023, 17:47

OHNE MPU

5 Antworten

Bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis findet eine Eignungsprüfung statt. Die Fahrerlaubnisbehörde fragt dazu das Fahreignungsregister ab.

§2 Abs 7 StVG:

(7) Die Fahrerlaubnisbehörde hat zu ermitteln, ob der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen, gegebenenfalls mit Anhänger, geeignet und befähigt ist und ob er bereits eine in- oder ausländische Fahrerlaubnis oder einen entsprechenden Führerschein besitzt. Sie hat dazu Auskünfte aus dem Fahreignungsregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den Vorschriften dieses Gesetzes einzuholen.

Der Entzug einer Fahrerlaubnis wird in diesem Fahreignungsregister vermerkt. Eine Eintragung bleibt dort allerdings nicht unbegrenzt lange stehen, sondern wird nach einer bestimmten Zeit getilgt. Im Fall deines Vaters sind das fünfzehn Jahre, die sich aus fünf Jahren Anlaufhemmung + zehn Jahren Tilgungsfrist zusammensetzen.

§29 StVG:

(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen
3. zehn Jahre
a) bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist,
(5) Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde.

Nach 15 Jahren wird die Tat automatisch aus dem Fahreignungsregister gelöscht. Selbst wenn die Behörde noch Kenntnis davon hat, darf sie die Tat nicht mehr gegen deinen Vater verwenden.

(7) Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden.

Liegen der Behörde noch alte Registerauskünfte vor, muss sie diese vernichten:

(9) Die Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse dürfen nur zur Feststellung oder Überprüfung der Eignung oder Befähigung verwendet werden. Sie sind nach spätestens zehn Jahren zu vernichten, es sei denn, mit ihnen im Zusammenhang stehende Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach den Bestimmungen für diese Register zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zu tilgen oder zu löschen.

Nach 30 Jahren gibt es somit nichts mehr, woraus die Behörde einen Zweifel an der Fahreignung ableiten darf. Aufgrund der langen Dauer des Entzugs wird allerdings eine erneute Prüfung angeordnet, §20 Abs 2 FeV:

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Diese Annahme liegt in der Regel vor, wenn jemand länger als zehn Jahre keine Fahrerlaubnis hatte oder die Dauer des Entzugs länger war als die Zeit des Fahrerlaubnisbesitzes.

Eine erneute Ausbildung ist dabei nicht erforderlich. Die Ausbildungspflicht, Art und Umfang usw sind in den Paragrpahen 1 bis 6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung geregelt.

§7 FahrschAusbO:

(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn
1. die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll

Kurz und knapp:

Dein Vater wird eine erneute theoretische und praktische Prüfung machen müssen.

Eine bestimmte Anzahl von Fahrstunden ist dabei zwar nicht vorgegeben, dennoch wird der Fahrlehrer deinen Vater erst zur Prüfung anmelden wenn dieser wieder die erforderlichen Kenntnisse besitzt.

Des weiteren wird dein Vater sehr sicher noch einen neuen "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Einheiten zu je 45 Minuten) machen müssen. Dieser ist seit dem 1.3.2019 Pflicht sofern er früher (und davon ist auszugehen) nur an einem Kurs für "Sofortmaßnahmen am Unfallort" teilgenommen hat.

Die Preise wird er in den Fahrschulen vor Ort vergleichen müssen...

Es ist tatsächlich so, das man den Führerschein nur einmal macht.

Die haptische Karte hat zwar ein Verfallsdatum nicht aber der Führerschein an sich. Wenn der einmal gemacht ist und beim Amt hinterlegt, dann ist das erstmal Lebenslang gültig.

Da er diesen durch Trunkenheit verloren hat, braucht er tatsächlich einen MPU, egal wie lange das her ist, aber er muss ihn eben nicht komplett neu machen.

Es wird allerdings empfohlen, dass wenn man einige Jahre nicht gefahren ist, ein paar Fahrstunden zur Auffrischung bei einer Fahrschule macht.

migebuff  03.04.2023, 18:29

Es bringt dem Fragesteller nichts, wenn du einfach nur rätst und deine Vermutungen als angebliche Tatsache präsentierst, insbesondere, weil sie grob falsch sind.

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berlina76  03.04.2023, 18:30
@migebuff

Das ist keine Vermutung, sondern ein Beitrag den ich vor einiger Zeit dazu im TV gesehen hab.

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ToxicWaste  04.04.2023, 15:45
@berlina76

Bildung bei RTL? Argh. Und dann noch vollkommen falsche Informationen aufgeschnappt.

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AlterHaudegen75  03.04.2023, 18:51

Das ist so leider nicht ganz richtig. Denn ob der Führerschein eingezogen oder die Fahrerlaubnis entzogen wird ist ein Unterschied. Im ersten Fall ist das zeitlich begrenzt im zweiten jedoch ist die Fahrerlaubnis kpl. weg. Um die dann wieder zu bekommen müssen dann je nachdem bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn das dann alles erledigt muss man erneut einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Folglich macht man dann in der Fahrschule den ganzen Kram noch einmal.

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ToxicWaste  04.04.2023, 15:47

Vollkommen falsch. Eine eingezogene Fahrerlaubnis ist weg. Geschreddert. Und zwar für immer! Es kann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Nach 15 Jahren ist keine MPU mehr erforderlich, da die Taten verjährt sind und nicht mehr gegen ihn verwendet werden dürfen.
Allerdings sind nach so langer Zeit eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Fahrstunden sind nicht erforderlich, aber anzuraten.

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Führerschein muss er neu machen.

Aber MPU und so braucht er nicht mehr.

Vorausgesetzt, er hat sich nichts zuschulden kommen lassen.

Ich hab auch 20 Jahre gewartet, da ich zwischenzeitlich trotzdem verurteilt wurde wegen BtMG ( ohne Bezug auf kfz) entschied die Führerscheinstelle, dass trotzdem ne MPU nötig wäre.

Also hab ich keinen (nehm zwar keine Drogen mehr, aber soviel Geld Zahl ich nicht für etwas, was ich nicht benötige)

Jetzt fahr ich halt mit nem 3rädrigen 25 km/h Fahrzeug Rum.

Geht auch

So ganz verstehe ich das irgendwie nicht. Ein Führerschein wird ja nicht für eine dauer von 30 Jahren eingezogen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing
Rotfuchs716  14.05.2023, 01:32

Hier ist Verjährung der Strafmassnahme.

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