Was versprichst du dir eigentlich davon, diese Frage in mehreren Foren zu stellen und wenn man dich dann darauf hinweist dass deine Aufarbeitung noch ungenügend ist, dich nicht mehr zu melden?

Diese Fragestellungen wurde von der Führerscheinstelle gestellt? Kann ich das auch mit meinen Fall bestehen indem ich kontrolliertes Trinken anwende?

Anhand der Fragestellung kann man nicht beurteilen ob "KT" noch möglich ist.

Du solltest dir dringend fachliche Hilfe suchen, damit du erstmal verstehst worum es in einer MPU überhaupt geht - so kommst du jedenfalls nicht weiter.

...zur Antwort
und hat mir 1 abgegeben, besoffen wie ich war nahm ich es glücklich an…

Das ist ungünstig, denn der Nachweis von Koks in Verbindung mit Alkohol kann sich so um den 2,5 bis 3-fachen Zeitraum verlängern... :(

Was hältst du davon nach Italien zu fliegen? ;)

...zur Antwort
MPU wegen Cannabiskonsum?

Moin Leute,

Ich musste 22 oder 21 mein Führerschein abgeben, weil ich bei einer Verkehrskontrolle positiv auf cannabis getestet wurde.

Lange Zeit ist vergangen und ich habe meine MPU noch nicht angefangen. Ich bin 27 und kiffe schon regelmäßig seeehr lange. Leider war das kiffen bei uns nie ein Problem, mit 16 durfte ich zuhause schon meine joints rauchen. Dies ist keine Entschuldigung für meine Strafe, ich möchte nur das ihr meine Beziehung zu gras versteht. Sie ist halt sehr innig.

Ich möchte aber nicht mein Leben lang die kiffende sein. Es wird Zeit, dass ich langsam wieder zu mir finde. Ich weiss nicht ob es stimmt, aber ich habe das Gefühl (durch das kiffen) habe ich nie mein volles Potential entdecken können.

Jahre lang geplagt von Depressionen und Angstzuständen, habe ich meine psyche mittlerweile gut in den Griff bekommen.

Jetzt möchte ich es auch mit dem kiffen hinkriegen, und dann endlich die MPU machen.

Hierzu habe ich einige Fragen von denen ich hoffe, ihr habt dir passenden Antworten für mich.

- ist es zwingend, dass man tausende Euro bei einem Psychologen lassen muss, um die MPU zu bestehen ?

- Wie lange muss ich oder sollte ich absitenz nachweisen um die MPU zu starten?

-Wo kann ich die Nachweise erbringen ?

-Bei wem mache ich die MPU?

-Gibt es neue Regelungen wegen den neuen Gesetzen?

-Wird es schlecht bewertet, dass man so lange keine MPU gemacht hat ?

-Muss man danach den Führerschein neu machen oder die Prüfung neu ablegen ?

Und vielleicht die ehemaligen Kiffer unter euch..

Ein paar Tipps und Tricks den Entzug zu bestehen ?

Vielen lieben Dank und schönen Mittwoch 👋🏻

...zur Frage

Hast du damals deinen FS freiwillig abgegeben oder wurde er kostenpflichtig entzogen? Falls du ihn freiwillig abgegeben hast und deine Drogenfahrt als OWI eingestuft wurde (in diesem Fall hast du damals ein Bußgeld und einen Monat Fahrverbot erhalten), dürfte das Ganze inzwischen getilgt sein. Du kannst dir dazu mal einen Auszug aus dem FAER anfordern, da stehen die Tilgungsfristen drin (bzw. dürfte dieser Auszug dann keine Eintragungen mehr enthalten).

Aber auch wenn die Sache noch nicht getilgt ist stehen die Chancen derzeit gut dass du bei einer Erstauffälligkeit keine MPU mehr machen musst - es sei denn die FEB hat Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit...

Falls es so ist: bitte keine Gruppenkurse a la ADAC oder ähnlichem zur Vorbereitung nutzen, da diese überteuert sind und nicht individuell abgehalten werden. Ein Verkehrspsychologe ist da eher das Mittel der Wahl.

Selbstverständlich steht in keinem Schriftwechsel mit der FEB wie lange die Abstinenz eingehalten werden muss, dies muss jeder Proband für sich selbst entscheiden/herausfinden - eben darum ist die fachliche Vorbereitung so wichtig da hier eine Einschätzung gegeben werden kann.

Abstinenz wird idR über Haare oder Urin nachgewiesen.

-Wird es schlecht bewertet, dass man so lange keine MPU gemacht hat ?

Das kommt ganz darauf an. Es wird ganz sicher nicht generell "schlecht bewertet". Wenn man dem Gutacher sagt dass man erstmal weiterkiffen wollte, ist das natürlich anders zu bewerten als wenn die Antwort ist, dass man erstmal ganz in Ruhe alles aufarbeiten wollte und die Zeit zur Stabilisierung gebraucht hat.

-Muss man danach den Führerschein neu machen oder die Prüfung neu ablegen ?

Da dein Entzug länger gedauert hat als der Besitz wirst du sehr sicher neue Prüfungen ablegen müssen, daneben würde noch ein bes. Aufbauseminar für fahrauffällige Fahranfänger folgen, dies aber nur wenn du noch in der Probezeit warst.

Hier mal der Link zum FAER: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html

Der Auszug ist kostenfrei.

...zur Antwort

Es kommt ganz darauf an wie du deine MPU angegangen bist. Hast du sie mit "KT" bestanden darfst du ab und zu etwas trinken (solange du nicht fährst). Hast du die MPU mit Abstinenz bestanden sollte Alkohol künftig für dich tabu sein, denn die Gefahr erneut kontrolliert zu werden (auch wenn es nur Restalkohol ist) ist sehr hoch.

Ab 0,5‰ käme eine erneute MPU auf dich zu und dieses Mal müsstest du dem Gutachter erklären warum deine Vermeidungsstrategien nicht gegriffen haben...

...zur Antwort
ab wie viel ng THC Cooh springt ein Urintest bei einer Verkehrskontrolle an?

Das kommt darauf an welche Tests die Polizei verwendet. Meiner Erfahrung nach ist das sehr unterschiedlich. Viele Dienststellen verwenden wohl Tests mit cut-off 50, einige haben sogar welche mit 10 ng.

...zur Antwort
Mir wurde bisher keine MPU angeordnet

Das passiert ja auch nur wenn du einen Neuantrag stellst.

Nun gibt es ja die Neuregelung bzgl. einmaliger Verstöße bei Cannabis in Bezug auf die Fahreignung

Das bezieht sich auf Fahrten unter Cannabiseinfluss. Bei dir liegt der Fall ja anders:

habe ich regelmäßigen Konsum angegeben um die Menge zu rechtfertigen

Hier könnte die FEB durchaus von Missbrauch ausgehen und zumindest ein FÄG anordnen um deine Konsumform zu prüfen, aber auch eine MPU wäre denkbar...

Dir wird vermutlich nichts anderes übrig bleiben als den Neuantrag zu wagen. Dieser kann notfalls auch zurückgezogen werden, auf den Kosten bleibt man allerdings sitzen.

...zur Antwort
nun ist meine Frage, wenn ich die Anordnung fürs besondere aufbauseminar bekomme ob mein Führerschein dabei ist oder bekomme ich den erst, wenn teilgenommen habe.

Eine neue Fahrerlaubnis bekommst du erst nach erfolgreicher Teilnahme am bes. Aufbauseminar.

...zur Antwort

Mit Erfahrungen zum TÜV Hessen kann ich nicht dienen, aber allein die Aussage "MPU Prüfung" könnte implizieren dass du dich nicht (auch nicht mit fachlicher Hilfe) auf die MPU vorbereitet hast.

Sollte dem so sein, wäre es besser bis Mittwoch krank zu werden, ein entsprechendes ärztliches Attest beim MPI vorzulegen und somit die MPU zu verschieben...

...zur Antwort
Leider haben sie Reste von THC in meinem Blut gefunden 5.0 ng/ml.

Bei 5 ng/ml aktiv kann man eher nicht von "Resten" reden...... aber so wie es derzeit aussieht kannst du tatsächlich Glück haben dass nichts mehr passiert.

Und kann mir jemand sagen woher ich meinen CooH wert bekomme, der Stand leider in meinem Strafbefehl nicht drinnen.

Das war garantiert kein Strafbefehl, sondern ein Bußgeldbescheid. Den THC-COOH könntest du aus deiner FS-Akte erfahren...

...zur Antwort

Hat der "Kollege" denn zugegeben dass es nur sein Zeug war?

Ansonsten ist es durchaus möglich dass die FEB ein FÄG anordnet um deine Konsumform zu überprüfen...

...zur Antwort

Je nachdem wie oft und wieviel du vorher getrunken hast, ist die Gefahr relativ hoch dass EtG gefunden wird. IdR sollte man 2-4 zusätzliche Wochen abwarten bevor man eine rückwirkende Haaranalyse von 3 Monaten machen lässt.

Zur Info: ab 5 ng/ml gilt es nicht mehr als Abstinenz...

...zur Antwort
Gibt es irgendeine Instanz bei der Führerscheinstelle, die in dem Verfahren noch eingreifen darf?

Wenn dir deine Fahrerlaubnis neu erteilt wurde (und man kann ja davon ausgehen dass der SB über alle Informationen zu deiner TF verfügt hat) ist die Sache wohl durch...

Glück gehabt. Du solltest dich jetzt keinesfalls mehr mit (erhöhten) Aktivwerten ans Steuer setzen, denn dann käme die MPU unweigerlich auf dich zu.

...zur Antwort

Du kannst hier einen Auszug anfordern:

https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html

Dort ist auch das Tilgungsdatum für dein(e) Delikt(e) vermerkt.

Noch was zu den anderen, leider falschen Antworten, hier im Thema: wenn ein Delikt im FAER getilgt ist, hat die FEB keine Handhabe mehr eine MPU anzuordnen und einen FS muss man in keinem Fall "ganz neu machen"...

...zur Antwort

Ja, das kann sich durchaus auswirken. Du wirst anfangs in einem Fragebogen gefragt ob derzeit offene Verfahren gegen dich laufen, diese musst du wahrheitsgemäß beantworten. Sollte sich somit die Sache mit dem Scooter bis zu deiner MPU noch nicht geklärt haben, wäre es besser diese zu verschieben.

...zur Antwort
Könnte ich nun wieder Auto fahren?

Nein, besser nicht. Wenn dein THC-COOH noch i-wo zwischen 100 und 150 ng/ml liegt, ist die Gefahr groß, dass du noch Aktivwerte (1ng) im Blut hast. Das passiert selten nach 4 Wochen Abstinenz, ist aber bei früheren "Heavy-Usern" auch nicht ganz ausgeschlossen. Bei exorbitant hohen Abbauwerten könntest du dann als regelmäßiger Konsument eingestuft werden, zum jetzigen Zeitpunkt käme es dadurch zum Entzug der Fahrerlaubnis...

P.S.

Über 50ng aktives THC hat man wahrscheinlich im Blut, wen man frisch einen raucht und dann ein Bluttest gemacht wird.

Bei diesem Wert wäre eine Kontrolle dein geringstes Problem, denn dann würdest du mit akuter Vergiftung im KKH liegen, vermutlich würdest du das nicht überleben...

...zur Antwort

Denkbar ist durchaus dass die FEB ein FÄG von dir verlangt bevor sie dich zur praktischen Prüfung zulässt. Wenn du noch nie konsumiert hast, sollte dir dies (außer den Kosten) aber keine Probleme bereiten... ;)

...zur Antwort
aber die mpu-anordnung ist anscheinend Untergangen bei der Führerscheinstelle und laut meinem Anwalt nach jetziger Zeitpunkt 2 Jahren nicht mehr zu begründen

Sorry, aber was macht dein Anwalt beruflich? Anders gefragt: hat er Ahnung vom Fahrerlaubnisrecht? Nach obiger Auskunft eher nicht...

Richtig ist, dass nach 2 Jahren die Fahrerlaubnis nicht mehr direkt entzogen werden könnte, eine MPU hingegen dennoch angezeigt wäre (um festzustellen ob jetzt Trennvermögen besteht). Da du allerdings bei der ersten MPU bereits angegeben hast nicht mehr konsumieren zu wollen und trotzdem wieder auffällig wurdest, könnte die Behörde erhebliche Zweifel an deiner Fahreignung haben.

Selbst bei der neuen Gesetzgebung werden Wiederholungstäter zur MPU "gebeten", einzig der Aktivwert der künftig aller Wahrscheinlichkeit nach erhöht wird könnte dich vor einer neuen Anordnung retten, das steht zum jetzigen Zeitpunkt aber noch in den Sternen...

Von daher "Füße stillhalten", nicht i-wie auffällig werden, dann hast du Chancen dass dein Delikt weiterhin von der Behörde "übersehen" wird bis zur Tilgungsreife...

...zur Antwort