Führerscheinantrag - laufendes Ermittlungsverfahren?
servus, kurze Frage
habe bereits ein Antrag zur Ersterteilung meiner Fahrerlaubnis vor drei Monaten gestellt. Nun warte ich immer noch, da die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund Polizeimitteilung meine Gerichtsakten prüft und eine Anfrage beim drogendezernat macht. Habe ein seit ein Jahr laufendes Ermittlungsverfahren wegen BTM Handel in nicht geringer Menge. Da es vermutlich zu 99% fallengelassen wird, aufgrund mangelnder Beweise gegen mich (hab nichts besessen, nur ein Kollege) und ich bis jetzt kein Brief oder sonstiges erhalten habe, frage ich mich ob das jetzt für den Antrag ein Problem darstellt. Weiß jemand was konkretes.
danke im voraus
1 Antwort
Hat der "Kollege" denn zugegeben dass es nur sein Zeug war?
Ansonsten ist es durchaus möglich dass die FEB ein FÄG anordnet um deine Konsumform zu überprüfen...
Die Frage ist halt nur ob das laufende Ermittlungsverfahren ein Problem bei der Erteilung meiner Fahrerlaubnis wäre
Ja, das ist vermutlich ein Problem, weil die Behörde erstmal das Ende des Ermittlungsverfahrens abwarten wird und erst danach über deinen Antrag entscheidet.
Und wie ist es jetzt hinsichtlich der Cannabis Amnestie - da jetzt Straftaten aus der Vergangenheit gemildert oder gar nicht mehr verfolgt werden. Hab ich da jetzt „Glück“ ?
Kann sein - muss aber nicht..
Leider reichen die bisherigen Erfahrungen zu der Gesetzesänderung noch nicht aus, um diese Frage adäquat zu beantworten, sorry. :(
Ne nicht direkt. Ist ja klar das es seins sein könnte wenn bei ihm Geld, Waage und BTM gefunden wurde und er mehrmals mit Handel aufgefallen ist. Äg wäre glaube nicht gerechtfertigt, weil es kein hinreichender Verdacht gibt das ich konsumiert habe. Die Frage ist halt nur ob das laufende Ermittlungsverfahren ein Problem bei der Erteilung meiner Fahrerlaubnis wäre