Doch, anders als mein "Vorschreiber" hier, schätze ich die Aussage der Gutachterin als gutes Zeichen ein.

"Kaum Nachfragen" bedeutet idR, dass du von Dir aus alles Notwendige angesprochen hast, andernfalls wird bei der MPU gerne mal nachgebohrt...

Es stimmt zwar, dass oftmals ein neg. Ergebnis im Vorfeld nicht bestätigt wird, allerdings wird das meist schon während der Exploration ersichtlich. Ein "sehr gut gemacht" steht ganz sicher nicht für ein neg. Gutachten. :)

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wie läuft es genau ab kann ich überhaupt mit Abstinenz weitermachen

Wie willst du denn Abstinenz nachweisen wenn du Cannabis als Medizin einnimmst?

Es gibt nur zwei Möglichkeiten: entweder du nimmst das Cannabis erstmal nicht, machst weiter die AN und gehst mit Abstinenzbehauptung zur MPU, oder du beendest das Programm, gehst zu deiner FEB und sagst dort dass du jetzt Cannabispatient bist und sie die Fragestellung entsprechend ändern sollen.

Ich würde dir zu ersterem raten, denn dann waren die bisherigen AN zum einen nicht vergebens und zum anderen ist eine MPU als Patient auch nicht unbedingt einfach, da du deine Zuverlässigkeit "beweisen" musst, also immer wieder selbst überprüfen musst, ob du auch mit deiner normal eingestellten Dosis fahrtüchtig bist. Der Cannabiskonsum darf keine negativen Wirkungen auf deine Konzentration haben oder deine Persönlichkeit nachteilig beeinflussen..

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Die Frau von der Führerscheinstelle hat gesagt, dass es der Akte hinzugefügt wurde, es aber nichts an der Fragestellung ändern würde.

Wenn dem so ist hast du großes Glück.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat die zu einer weiteren Fragestellung führen könnte (in deinem Fall dann Drogen und Straftaten), die zum einen die Kosten der MPU erhöhen würde und zum anderen müsstest du dich auf die Fragen zum FoF ebenfalls gut vorbereiten.

Was steht denn genau in der schriftlichen MPU-Anordnung?

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Tatsächlich kommt es sehr darauf an in welchem Gebiet du lebst, da die FEB'en wohl derzeit immer noch nicht ganz einheitlich vorgehen...

Generell gilt, dass erst bei einer zweiten Auffälligkeit ab 3,5 ng aktives THC eine MPU gefordert wird, dennoch gibt es einige FEB'en die, bei einem hohen festgestellten Wert, Missbrauch annehmen und trotzdem eine MPU verlangen.

Du solltest mal bei deiner FEB einen Termin machen und fragen wie es dort nun gehandhabt wird.

Hier ist ein Link, dort kannst du die einzelnen bisherigen Reaktionen verschiedener FEB'en nachlesen:

https://docs.google.com/spreadsheets/u/0/d/1caWcBpTarxy4d6h9_INHp87TmtMrSMv2qCm8pdsBDq0/htmlview#gid=0

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Ich sehe jetzt nicht warum das Gutachten negativ werden sollte, du hast ja anscheinend alle Voraussetzungen erfüllt. Gutachter und Arzt haben dich aufgrund deiner Vorgeschichte sogar eher in D2 als in D1 eingestuft, von daher sollte alles passen. :)

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Neben den Folgen die hier schon erwähnt wurden, hier noch die Antwort auf deine Frage:

muss ich MPU Machen ?

Wenn deine BAK wirklich bei 1,6‰ lag wirst du eine MPU machen müssen bevor du zur FS-Prüfung zugelassen wirst. Du kannst dann mit einer doppelten Fragestellung rechnen (Alkohol und Straftaten).

Deine Sperrfrist wird wohl ca. 1 Jahr betragen, dazu kommen -neben dem Strafbefehl für die TF- noch die Kosten für die Laterne...

Dass deinem Freund ebenfalls (neben dem Entzug der FE) eine MPU angeordnet wird muss ich wohl nicht extra erwähnen... :/

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Nach einmaligem FoF ist eher nicht von einer MPU-Aufforderung auszugehen. Allerdings wird diese Straftat wohl dazu führen, dass du eine Sperre erhältst und deinen FS dann erst später machen kannst...

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nun möchte ich wissen ob die Ausfallerscheinungen

Ich kann nach deiner Beschreibung keine "Ausfallerscheinungen" erkennen. Dies wäre der Fall, wenn du durch unsichere Fahrweise/Fahrfehler aufgefallen wärst.

oder ob "nur" eine Strafanzeige gestellt wird

Wenn du bei 3,5 ng oder mehr aktivem THC liegst gibt es ein Bußgeld von 500 Euro + der Kosten für die Blutabnahme, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot (aber keinen Strafbefehl).

Eine MPU ist derzeit erst bei einer zweiten Auffälligkeit (mit 3,5 ng oder mehr) zu erwarten.

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Führerschein muss ich neu machen

Den FS musst du nicht "neu machen".

Vorbereitungskurs teuer

Du brauchst nicht zwingend einen Vorbereitungskurs. Es gibt auch unentgeltliche Alternativen...

mpu teuer

Da kann ich leider nicht widersprechen...

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Der TÜV selbst darf (so wie alle anderen Begutachtungsstellen) keine Beratungen mehr machen. Er hat aber ein Hintertürchen gefunden um dieses Verbot zu umgehen und eine eigene Firma (Nordkurs) gegründet die eben diese Beratungen anbieten.

Du kannst dir dort aufgrund deiner Vorgeschichte eine Einschätzung geben lassen ob und wie lange du Abstinenz nachweisen solltest - verbindlich ist das für den Gutachter bei der MPU aber nicht.

Und Vorsicht, der TÜV "verkauft" sehr gerne teure Kurse ohne die man angeblich die MPU nicht bestehen kann, dem ist nicht so. Wie man sich vorbereitet ist immer die eigene Entscheidung. Du könntest somit auch ein paar Stunden bei einem unabhängigen Verkehrspsychologen buchen, der individuell auf dich eingeht.

Alternativ kannst du auch mal im Internet nach kostenfreien MPU-Foren schauen, auch hier wirst du eine sehr genaue Einschätzung und auch weitere Hilfe bei deiner Vorbereitung erhalten.

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Sorry, ich habe erstmal Rückfragen:

Ich nehme an, du hattest bei der MPU kein Attest o.ä. dabei welches die Medikamentengabe des KH (und evtl. deines Hausarztes während des Heilverfahrens) bestätigt hätte? Hast du bei der MPU von dieser OP berichtet?

Wieviel zu hoch waren denn die Werte (GOT, GPT und GGT)? Und wie hast du deine Abstinenz nachgewiesen? Haare oder Urin?

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Muss ich erneut Abstinenz Programme machen, wenn ich wieder zur MPU möchte

Ich weiß nicht in welche Hypothese du eingestuft bist und über welchen Zeitraum dein Abstinenznachweis ging, aber trotzdem erstmal: ja, musst du.

Abstinenznachweise gelten max. bis 4 Monate vor der MPU als "aktuell", allerdings muss diese "Lücke" gut begründet sein. Du hättest besser direkt nach der neg. MPU die AN weitergeführt...

Für Drogen könnte es noch reichen wenn du jetzt eine Haaranalyse machen lässt und mind. 6 cm lange Haare hast, dann hättest du vermutlich gar keine Lücke dazwischen. Beim Alkohol ist es hingegen zu spät, da können rückwirkend nur 3 Monate belegt werden. Da kannst du nur hoffen dass der Gutachter das durchgehen lässt. Hier wäre es ratsam jetzt noch einen Urinscreeningvertrag abzuschließen. Erkläre im Labor die Umstände, die werden dir dann sicher einen entsprechenden Vertrag anbieten.

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Mitunter gehen auch 6 Monate, aber ungefährlich ist es nicht dass das Gutachten dann negativ ausfällt weil der Abstinenzzeitraum zu kurz war...

Was gäbe es denn so für Fälle bei denen nur 6 Monate Abstinenz nachgewiesen werden muss?

Z.B. wenn der Konsumzeitraum nur sehr kurz war, bzw. sich auf ganz wenige Konsumakte beschränkte und darüberhinaus es keinen "Beikonsum" von anderen Drogen (auch Alkohol) gab.

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Wenn deine Haaranalyse positiv auf Abbaustoffe ausfällt und du somit den AN wiederholen musst, wäre es am besten wenn du dir einen Kahlschnitt machen lässt und es nach 6 Monaten erneut mit einer Haaranalyse versuchst.

Denn ein wirklich probates Mittel gegen deine Phobie vor anderen nicht pinkeln zu können gibt es vermutlich nicht. Auch der "Tipp" der erhöhten Flüssigkeitszufuhr ist Humbug, da dadurch deine Kreatinwerte verfälscht werden und es dazu führen kann dass das Screening nicht verwertet werden kann.

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Hast du C/CE beantragt? Ansonsten reichen 16% für B doch aus...

Du kannst aber davon ausgehen, dass man dir mitgeteilt hätte wenn du noch eine Fahrverhaltensbeobachtung machen müsstest.

Um deine Frage zu beantworten: nein, ein nicht bestandener Reaktionstest macht (sofern alles andere positiv war) kein neg. Gutachten. Wie gesagt, kommt dann wenn man den Test nicht besteht noch eine Fvb auf einen zu...

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Ja, du kannst beim MPI angeben dass das Gutachten nur zu dir geschickt wird. Mach' das am besten gleich am Anfang bei der Empfangsdame (oder dem Empfangsherrn:)) und achte darauf, dass es dort notiert wird.

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Die Einträge werden zwar gelöscht (im FAER z.B. 10 Jahre nach deiner Neuerteilung, bei der Polizei dauert es mW noch länger), aber "automatisch" wird das dann in der FS-Akte nicht passieren. Erst wenn ein SB deine Akte wieder mal in die Hand nimmt (z.B. weil du eine Erweiterung deiner FS-Klasse beantragst), wird diese dann bereinigt.

Um eine direkte Löschung sofort nach der Tilgung zu erreichen, wirst du einen Antrag stellen müssen.

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Beleg-Art O (der Buchstabe, nicht die Zahl) bedeutet, dass diese Art des FZ nur zur Vorlage bei Behörden ist. Du kannst dir diese Art von FZ nicht nach Hause schicken lassen, sondern kannst es -bei Bedarf- z.B. an ein Amtsgericht senden lassen und es dort einsehen bevor es zu der Behörde geschickt wird die es anfordert.

Weitere Infos: https://kujus-strafverteidigung.de/ratgeber/was-gelangt-alles-in-das-fuehrungszeugnis/

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Bisher ist die Sachlage so, dass erst ab 3,5 ng aktives THC Maßnahmen erfolgen, und dies auch für Wiederholungstäter gilt...

Nun kann es aber sein, dass (gerade in Bayern), eine interne Anweisung an die FEB besteht, dass bei einer Meldung durch die Polizei an die Behörde (sofern bei einer Kontrolle ein pos. Ergebnis der Urinkontrolle festgestellt wurde), diese sich die Akte genauer ansehen soll. Wenn hier nun ein pos. MPU-Gutachten enthalten ist, welches darauf aufbaut, dass der Proband künftig abstinent leben muss, dann aber wieder mit THC-Abbaustoffen angehalten wird, kann es somit zu neuen Zweifeln an der Fahreignung kommen.

Das wäre zumindest eine Erklärung für die Aussage der Ärztin...

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