Führerschein: Antrag auf Fahrerlaubnis-Ersterteilung bei Bürgeramt?
Habe bald meinen Termin beim Berliner Bürgeramt zur "Fahrerlaubnis - Ersterteilung beantragen". Die brauche ich wohl, um die theoretische Prüfung abzulegen und mit dem Praxisunterricht anzufangen.
Zu den erforderlichen Unterlagen heißt es:
Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle; Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
Jetzt zu meinen Fragen:
- Ich möchte meinen Theorie- und Praxisunterricht bei zwei verschiedenen Fahrschulen ablegen (mit denen ist das auch schon geklärt). Kommen die Behörden damit klar, wenn ich zwei Fahrschulen angebe, oder wie mache ich das?
- Woher kenne ich die Prüfstelle?
- Muss ich mich vor diesem Termin bei den Fahrschulen anmelden?
- Muss ich jetzt bereits festlegen, ob ich Automatik oder Getriebe lernen will?
Vielen Dank im Voraus! :-)
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto und Motorrad
Hallo KnorxyThieus,
zu Frage 1:
Vermutlich wird die Behörde bei einer oder beiden Fahrschulen anrufen und sich das erklären lassen. Wenn die Fahrschulen sagen, dass das kein Problem ist, dann wird das wohl so sein.
Zu Frage 2:
Das können dir nur die Fahrschulen beantworten.
Zu Frage 3:
Solltest du, ja.
Zu Frage 4:
Bei Antragsstellung musst du dich festlegen, ja. Allerdings kannst du den Schlüssen B197 beantragen. Dieser erlaubt dir:
[...] die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren. Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden. Dabei entstehen für Dich keine Einschränkungen im Führerschein.
emesvau
Woher ich das weiß:Hobby