Was bedeutet Verkehrspsychologische Beratung?

2 Antworten

Hallo keremsenguel11,

nein die Verkehrspsychologische Beratung ist keine MPU.

Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung und wozu diese dient ist im folgenden Paragraphen der Fahrerlaubnisverordnung beschrieben:

§ 38 FeV - Verkehrspsychologische Beratung

In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber der Fahrerlaubnis veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde; diese Bescheinigung muss eine Bezugnahme auf die Bestätigung nach § 71 Absatz 2 enthalten.

Im Rahmen der Stufe 2 der Probezeitmaßnahmen wird die Teilnahme an der Verkehrspsychologischen Beratung auch nur empfohlen, die Teilnahme ist aber keine Pflicht.

Auch anders als bei der MPU, kann der Teilnehmer an der Beratung nicht durchfallen. Diese Beratung soll nur verhindern, dass der Fahrer einen weiteren A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, denn dann würde man die FE entziehen.

Schöne Grüße
TheGrow

Hallo.

Nicht zu verwechseln mit der MPU.

Du sollt mit dem P.. deine Einstellung kennen lernen, einsehen und so in Gedächtnis einwirken das es Hilft. Es soll bei die Einwirkung zeigen.
Es kann auch eine Fahrstunde vorgenommen werden.
Bei Beendigung und bestehen gibt ein Formular zur Vorlage bei der Führerscheinstelle.