Kann ein A Verstoß nach einem Jahr noch bestraft werden?

2 Antworten

Für den 1. gab es die Anordnung zum Aufbauseminar, bei den anderen beiden kam außer dem Bußgeld nie wieder was.

Hast du die anderen beiden Verstöße vor oder nach Absolvierung des Aufbauseminars begangen? Maßnahmen der Stufe 2 folgen nämlich erst bei einem A-Verstoß nach Absolvierung des Aufbauseminars. Du sollst ja Gelegenheit haben, aus deinen Fehlern zu lernen.

Bußgeld, Punkte und ggf. Fahrverbot gibt es hingegen für jeden Verstoß separat. Und bei deiner Vorgeschichte wäre es durchaus möglich, dass für die Neuerteilung der FE eine MPU verlangt wird.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Amselie0612 
Fragesteller
 17.02.2023, 13:23

Die anderen beiden Verstöße waren lange vor dem Aufbauseminar, locker ein halbes Jahr 😕

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Answer1234567  17.02.2023, 13:29
@Amselie0612

Dann zählen diese nicht als A-Verstöße. (Definitiv nicht, der Wortlaut des Gesetzes ist hier eindeutig.)

Eine MPU vor Neuerteilung ist wie gesagt trotzdem möglich.

Noch etwas:

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (egal ob nach § 69 StGB oder § 46 FeV) endet deine Probezeit. Bei einer Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit, und zwar mit der Dauer der verbleibenden Restzeit der bisherigen Probezeit + Verlängerung um 2 Jahre (§ 2a Abs. 1 Satz 6 bis 7 i.V.m. Abs. 2a StVG).

Für diese Probezeit gilt das bisherige dreistufige System des Abs. 2 nicht mehr. Wenn du erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst, wird direkt eine MPU angeordnet (§ 2a Abs. 5 Satz 4 bis 5 StVG).

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Wenn es sich bei den Verstößen um Ordnungswidrigkeiten handelte, sollte da jetzt nichts mehr kommen, die wären grundsätzlich verjährt und die Behörde hätte schon arge Erklärungsnöte plausibel zu machen, warum das Verfahren nicht fortgeführt werden konnte.

Aber: Wenn Dein Führerschein ohnehin "weg" war, ist das diesbezüglich egal, spannend wird die Einschätzung der Führerscheinstelle bezüglich Deiner charakterlichen Eignung sein - den Führerschein in der Probezeit wegen einer Straftat entzogen zu bekommen, das ist eine Hausnummer ...

Amselie0612 
Fragesteller
 17.02.2023, 13:15

Ist halt alles etwas komplizierter, mir wurde die Fahrerlaubnis entzogen, da ich das Aufbauseminar nicht in der vorgeschriebenen Frist absolvierte. Allerdings wurde mir auch kein Brief zugestellt, dass sie eingezogen wurde. Letztendlich ist es trotzdem meine Schuld, hatte nur zu dem Zeitpunkt viel um die Ohren, weswegen ich das ehrlich gesagt verschwitzt hatte.

Allgemeine Verkehrskontrolle stellte sich dann raus, dass ich ohne Erlaubnis unterwegs war.

Die Frau bei der Fahrerlaubnisbehörde und mein Anwalt meinten allerdings, dass die Wahrscheinlichkeit relativ hoch ist dass es fallen gelassen wird .

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HugoHustensaft  17.02.2023, 13:17
@Amselie0612

Also eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis, das ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit, da kann sehr wohl noch etwas kommen - und das vermindert Deine Chancen auf Wiedererteilung signifikant.

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FordPrefect  17.02.2023, 13:38
@Amselie0612
Die Frau bei der Fahrerlaubnisbehörde und mein Anwalt meinten allerdings, dass die Wahrscheinlichkeit relativ hoch ist dass es fallen gelassen wird .

Fahren ohne FE ist eine Straftat. Und die wird ganz sicher nicht fallengelassen, wohl aber die A-Verstöße sowie alle weiteren OWI. Die sind dem gegenüber auch nachrangig.
Bezüglich des Entzuges der FE ist die Zustellung eines entsprechenden Aufforderungsschreibens übrigens auch nicht relevant, da es sich hier um eine zwingende Folge des nicht geleisteten Aufbauseminars handelt. Allenfalls könnte das mildernde Auswirkungen auf die strafrechtliche Würdigung haben.

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Amselie0612 
Fragesteller
 17.02.2023, 13:44
@HugoHustensaft

Naja also bezüglich des Strafverfahrens wurde mir von der Behörde erklärt, dass solange mir keine Sperrfrist vom Richter oder sonstiges auferlegt wird es nicht ins Register eingetragen wird. Ist ja grad alles noch am laufen. eine Neubeantragung konnte ich jetzt trotzdem machen, da vom Richter wie gesagt noch nix entschieden wurde, falls es denn überhaupt vor Gericht geht.

irritiert mich trotzdem alles ziemlich 😅

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Amselie0612 
Fragesteller
 17.02.2023, 14:55
@HugoHustensaft

Die Sache ist halt auch, dass ich gestern bei der Fahrerlaubnisbehörde war um die Neubeantragung fertig zu machen. Und bei der zuständigen Dame waren keinerlei Informationen zum Strafverfahren durch die Polizei eingereicht.

Sie meinte sie machen den Antrag jetzt trotzdem fertig da ja nix von der Polizei eingereicht wurde. Also wäre mein Führerschein wohl in 3-4 Wochen wieder da. Ist das so legitim was die da machen?

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Answer1234567  17.02.2023, 15:20
@FordPrefect
Fahren ohne FE ist eine Straftat.

Das ist richtig. Vorsatz ist hier jedoch nicht zu erkennen. Wenn eine Entziehung der FE (sofern überhaupt wirksam) dem FS nicht zur Kenntnis gelangt ist, kann er nicht mit Vorsatz gehandelt haben. Eine fahrlässige Begehung wäre im EInzelfall zu prüfen, dürfte aber auch voraussetzen, dass der FS zumindest die Möglichkeit hatte, die Entziehung der FS zur Kenntnis zu nehmen.

Ich gehe daher -den Wortlaut der Sachverhaltsdarstellung des FS zugrundelegend- ebenfalls davon aus, dass das Strafverfahren eingestellt wird, mindestens nach § 153 StPO, vermutlich sogar nach § 170 Abs. 2 StPO.

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FordPrefect  17.02.2023, 16:12
@Answer1234567

Gutes Argument. jedoch ist die Auferlegung des Aufbauseminars mMn mit dem entsprechenden Rechtsbehelf sowie der Belehrung auf die Folgen bei Säumnis versehen, aber ja, ggfs. kann (!) die STA das Verfahren hier auch einstellen nach § 153 StPO. Bei der Latte an Verstößen dürfte dann aber mindestens die MPU folgen seitens der FE-Behörde.

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Answer1234567  17.02.2023, 16:37
@FordPrefect

Dass der FS wusste oder wissen konnte, dass eine Nichtteilnahme am Aufbauseminar zur Entziehung der FE führt, genügt nicht, schon weil das ja nichts über den Zeitpunkt der Entziehung aussagt. Der FS muss schon wissen oder schuldhaft fahrlässig nicht gewusst haben, dass ihm die FE entzogen wurde.

Im Übrigen habe ich Zweifel, dass der Verwaltungsakt der Entziehung der FE überhaupt wirksam ist. Hier wäre das Verwaltungsrecht des entsprechenden Bundeslandes zu prüfen, aber ich hab mal beispielhaft in die Verwaltungsverfahrensgesetze für den Bund und für NRW geschaut

§ 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG besagt:

Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird.

§ 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG NRW ist wortlautidentisch.

Wenn die Entziehung der FE dem FS glaubhaft nie zugegangen ist, dürfte die Entziehung nie wirksam geworden sein. Den FS scheint er ja auch noch gehabt zu haben. Wenn jedoch keine wirksame Entziehung der FE erfolgt ist, kann der FS auch nicht ohne FE ein KFZ geführt haben.

Eine MPU wäre ein separates Thema.

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FordPrefect  17.02.2023, 16:47
@Answer1234567
Wenn die Entziehung der FE dem FS glaubhaft nie zugegangen ist

Und das bezweifle ich hier. Kommt ja üblicherweise per Zustellungsurkunde. Die FE-Behörde wird es wohl wissen, wir kömnnen nur raten.

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FordPrefect  17.02.2023, 17:04
@FordPrefect

Und ja, das stellt einen Verwaltungsakt dar, der eigentlich Schriftform erzwingt. Nur - die ist auch dann erfüllt, wenn sie der OP selbst nie erhalten hat, etwa weil er zwischenzeitlich umgezogen ist. Denn der Entzug der FE ist zwingend vorgeschrieben, wenn das Aufbauseminar nicht oder nicht fristgemäß absolviert wurde. Siehe dazu u.a. § 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 StVG.

Ist aber ein interessantes Szenario.

Das hier habe ich dazu noch gefunden:

https://www.bussgeldsiegen.de/fahrerlaubnisentziehung-aufbauseminar-durch-verschulden-des-betroffenen-nicht-abgeschlossen/

Zitat:

" Dem Antragsteller hätte aber klar sein müssen, dass er allein gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde für die Einhaltung der Frist verantwortlich sei und sich rechtzeitig um die Angelegenheit kümmern müsse. In dem mit der Anordnung übersandten Merkblatt sei er darauf hingewiesen worden, dass dieses Seminar gemäß § 35 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zwei bis vier Wochen dauere. Außerdem habe das Merkblatt folgende Hinweise enthalten:„Sie haben 3 Monate Zeit, um das besondere Aufbauseminar zu absolvieren. Wenn bis zum Ende der auf der Seminaranordnung angegebenem Frist die Bescheinigung über die abgeschlossene Teilnahme am besonderen Aufbauseminar nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt, ist diese dazu verpflichtet, Ihnen gemäß § 2a Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) die Fahrerlaubnis zu entziehen.” [ … ]

„Weder durch die Anmeldung bei einer Koordinationsstelle/Seminarstelle noch durch die teilweise oder vollständige Bezahlung der Kursgebühr wird die Frist zur Abgabe der Seminarbescheinigung gewahrt. Nur durch fristgerechte Vorlage der von Ihnen geforderten Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem beendeten Aufbauseminar können Sie den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis vermeiden.”

Zitat Ende, Quelle s.o.

Letztlich muss sich der OP sowieso direkt an seine FE-Stelle wenden.

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Answer1234567  17.02.2023, 17:32
@FordPrefect

Der FS wird es auch wissen. Sofern nicht ganz handfeste Gründe dagegen sprechen, lege ich im Regelfall die Sachverhaltsdarstellung des FS zugrunde.

Auch Zustellungen per PZU gehen gelegentlich verloren, ist ja am Ende auch nur die Post, die die zustellt.

Das muss der FS am Ende aber selbst beurteilen.

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Answer1234567  17.02.2023, 17:37
@FordPrefect
Denn der Entzug der FE ist zwingend vorgeschrieben, wenn das Aufbauseminar nicht oder nicht fristgemäß absolviert wurde. Siehe dazu u.a. § 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 StVG.

Dass die Voraussetzungen für einen FE-Entzug vorliegen (was hier unstrittig sein dürfte) genügt nicht für die Annahme, dass ein solcher tatsächlich erfolgt ist. Dein Link und Zitat gehen insofern auch an der Problemstellung vorbei, da diese nur die Voraussetzungen für den FE-Entzug thematisieren.

Dass ein vorgeschriebener Verwaltungsakt nicht rechtswirksam vollzogen wurde, kann nicht dem FS angelastet werden.

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