Fahrlässige Körperverletzung Rechtsfrage?

2 Antworten

Laut meinen Informationen gibt es 2 Punkte wenn ein Fahrverbot veranlagt wird und 3 Punkte wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird und keinen Punkt wenn nichts von beiden zutrifft sondern „nur“ das strafgeld. Ist das so korrekt?

Das ist korrekt. Eine Verurteilung aufgrund von § 229 StGB zur einer Geldstrafe ohne Fahrverbot erfüllt keinen der in Anlage 13 FeV genannten Tatbestände, folglich gibt es auch keine Punkte.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Du kannst damit rechnen das sich das Bussgeldamt noch bei Dir meldet. Der Strafbefehl war nur für die Körperverletzung. Was man Dir an Ordnungswidrigkeiten vorwirft kommt erst noch.

Tanja0621 
Fragesteller
 08.03.2022, 20:59

Von der zentralen Bußgeldstelle wird nichts mehr kommen wurde mir von meinem Anwalt bestätigt

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Answer1234567  08.03.2022, 23:03

Soweit hinsichtlich Straftat und Ordnungswidrigkeit Tateinheit besteht, kommt da nichts mehr (vgl. § 21 Abs. 1 OWiG).

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superseegers  09.03.2022, 00:03

Das ist nicht richtig, bekommst Du wegen des Unfalls eine Geldstrafe (Starftat) gibt es kein! weiteres Bußgeld-(Ordnungswidrigkeiten) Verfahren.

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