Unfall während der Probezeit hilfe?

2 Antworten

Vorfahrtsverstoß mit VU bringt dir:

  • 120,00 € Bußgeld (34 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.15 FeV)

Da die Tat außerdem ein A-Verstoß ist (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV), wird weiterhin ein Aufbauseminar angeordnet (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG), was zwingend auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre zur Folge hat (§ 2a Abs. 2a 1 StVG). Dafür besteht keine eigene Verjährung, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Nimm dir einen Anwalt.

Du musst mit einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, einem Aufbauseminar, 70€ Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Woher ich das weiß:Recherche
Answer1234567  14.04.2023, 22:03

Wo hast du die 70 € her? Ich komme auf 120 € Bußgeld.

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DummeStudentin  14.04.2023, 23:09
@Answer1234567

Hab eben noch mal nachgesehen. Das war ein Fehler meinerseits. Die 70€ sind für Geschwindigkeitsüberschreitungen.

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