Von der Polizei angehalten: mit dem Fahrrad in letzter Sekunden über rot gefahren?

3 Antworten

Von Experte HfPol110 bestätigt

Für einen Rotlichtverstoß mit einem Fahrrad unter einer Sekunde:

  • 60 € Bußgeld (TBNR 137612; 132a BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.19 FeV)

Rotlichtverstoß mit einem Fahrrad, wenn die Ampel bereits mehr als eine Sekunde rot war:

  • 100 € Bußgeld (TBNR 137618; 132a.3 BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.19 FeV)

Und ja, auch Fahrradfahrer können Punkte in Flensburg bekommen.

Bei offenkundig außergewöhnlich schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen (z. B. Jugendliche ohne eigenes Einkommen) kann die Höhe der Geldbuße angemessen reduziert werden (§ 17 Abs. 3 OWiG). Diese Entscheidung trifft die zuständige Ordnungsbehörde in pflichtgemäßem Ermessen. Gegen Jugendliche festgesetzte Bußgelder können außerdem in Sozialstunden umgewandelt werden (§ 98 Abs. 1 OWiG).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
DerAngestellte 
Fragesteller
 10.03.2024, 21:16

Danke für die Antwort. Aber wie kann die Polizei beweisen das es länger als 1 Sekunde rot war oder weniger als 1 Sekunde ? Das ist nur 1 Sekunde, das kann man doch nicht so genau sagen

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Answer1234567  10.03.2024, 21:18
@DerAngestellte

Durch die Beobachtung und Zeugenaussagen der Polizeibeamten. Ich gehe aber hier nicht davon aus, dass man dir hier einen Verstoß von mehr als einer Sekunde vorwerfen wird.

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DerAngestellte 
Fragesteller
 10.03.2024, 21:18
@Answer1234567

Was sollte ich in dieser Situation am besten unternehmen ? Also wie würdest du dich verhalten ? Strafe einfach bezahlen und gut ist oder zweite Möglichkeit: dagegen Widerspruch einlegen, aber das wäre zu viel Aufwand dafür oder ?

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Answer1234567  10.03.2024, 21:21
@DerAngestellte

Bezahlen. Den Verstoß an sich stellst du ja nicht in Abrede, der Sachverhalt wurde vermutlich von mindestens zwei Polizeibeamten beobachtet. Gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen dürfte hier ziemlich sinnlos sein.

Anders mag es aussehen, wenn dir tatsächlich ein qualifizierter Rotlichtverstoß (mehr als eine Sekunde) vorgeworfen wird.

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DerAngestellte 
Fragesteller
 10.03.2024, 21:23
@Answer1234567

ja, es waren zwei Polizisten. Die Ampel war aber eine Rot-Grün Ampel ohne Gelbphase, evlt KÖNNTE man das nennen bei einem Widerspruch. Ich werde mal den Brief abwarten, der kommt nächste Woche denke ich und mal sehen wie hoch die Strafe etc aussehen wird.

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Answer1234567  10.03.2024, 21:26
@DerAngestellte

Du musst so an eine Ampel heranfahren, dass du jederzeit gefahrlos anhalten kannst. Ich sehe da keine nennenswerte Chance.

Ich werde mal den Brief abwarten, der kommt nächste Woche denke ich

Dann habt ihr aber eine sehr fixe Behörde. Letztlich wird hier ohnehin erst mal ein Anhörungsbogen kommen, in dem du Stellung nehmen kannst. Da stehen noch keine Strafen drin - eine Betragsnennung im Anhörungsbogen erfolgt üblicherweise nur im Verwarngeldbereich.

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DerAngestellte 
Fragesteller
 10.03.2024, 21:30
@Answer1234567

ja, ich sehe auch das ich da wenig Chancen habe. Ich kann mich jetzt darüber aufregen, aber es ist halt nunmal fakt, das ich über rot gefahren bin , egal ob es letzte Sekunde war oder nicht. Der Vorfall eignete sich vor 3 Wochen ungefähr. Meinst du ich solle ich im Brief der dann kommt da Widerspruch ankreuzen oder einfach zugeben, Strafe zahlen und fertig ?

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LisamagPferde04  10.03.2024, 21:33
@Answer1234567
Du musst so an eine Ampel heranfahren, dass du jederzeit gefahrlos anhalten kannst.

Das ist aber bei einer Ampel ohne Gelb nicht möglich.
Man müsste wenn man es genau nimmt immer anhalten und auf den Beginn der nächsten Grünphase warten. Erst dann kann man sich sicher sein. Das sowas aber nicht realistisch ist versteht sich von selbst.

Ist ein lange kritisiertes Problem in der StVO, aber da es ja nur Radfahrer sind passiert da nichts.

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Answer1234567  10.03.2024, 21:33
@DerAngestellte

Widerspruch ohne Begründung ist relativ sinnlos im Anhörungsbogen. Entweder führst du deine o.g. Argumente auf (aber ohne nennenswerte Hoffnung auf Erfolg) oder du antwortest gar nicht. Wenn deine Personalien bekannt sind, ist die Rücksendung i.d.R. nicht erforderlich.

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DerAngestellte 
Fragesteller
 10.03.2024, 21:34
@Answer1234567

was würdest du empfehlen zu machen / handeln ? ist das erste mal das ich mit der Polizei in einem Konflikt gerate und kenne mich da wenig aus

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Answer1234567  10.03.2024, 21:36
@LisamagPferde04

Sicher sein kann man sich, wenn man beim Überfahren der Haltelinie Grün hat. Wenn man hinreichend langsam fährt, kann man auch einen halben Meter vor der Ampel noch problemlos abbremsen.

Dass eine so defensive Fahrweise nicht sehr praxisnah ist, ist mir aber auch klar.

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DerAngestellte 
Fragesteller
 10.03.2024, 21:38
@Answer1234567

aus der entfernung sah ich ja, es ist grün, die hat glaube so ein erkennungssystem wenn ein Radfahrer darauf zufährt wird sie grün. habe dann beschleunigt weil dachte ich schaffe es noch über grün aber dann letzte sekunde wirklich wurde rot

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DerAngestellte 
Fragesteller
 19.03.2024, 19:56
@DerAngestellte

ich habe den Bußgeldbescheid jetzt bekommen. Er beläuft sich auf 90€ Strafgeld + 1 Punkt. ,,Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage". Es handelt sich laut Brief um eine Verkehrsordnungswidrigkeit die ich begangen habe. Unter Bemerkungen sind die Zeugen aufgeführt (in diesem Falle die Namen der Polizisten). Drunter stehen die Zahlungsinformationen also Bankdaten etc. Auf der Rückseite gibt es 3 ,,Abschnitte": Rechtshilfebelehrung; Zahlungsaufforderung; Allgemeine Hinweise. In der Rechtshilfebelehrung steht: ,, Sie haben die Möglichkeit, zugleich mit dem Einspruch oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bußgeldbescheides sich dazu zu äußern, ob und welche Tatsachen und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlastung vorbringen wollen;dabei steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nichts zur Sache auszusagen. Sie werden darauf hingewiesen, dass Ihnen, falls entlastende Umstände nicht rechtzeitig vorgebracht werden, Nachteile bei der Kostenfestsetzung entstehen können, selbst wenn das Bußgeldverfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung endet."

Es gibt 2 Optionen: Option 1 wäre Einspruch zu legen schriftlich mit der Hoffnung, dass der Bescheid fallengelassen wird, kenne mich da allerdings nicht aus und weiß nicht, wie hoch da die Erfolgschancen sind. Option 2 wäre, einfach das Busgeld zu bezahlen und nichts mehr weiter zu unternehmen, wäre aufjedenfall am wenigsten Aufwand.

Kannst du mir kurz sagen, was ich in dieser Situation am besten tun sollte ? Ist wie gesagt das erste mal das es dazu kam und daher habe ich entsprechend Unwissenheit.

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Answer1234567  21.03.2024, 00:18
@DerAngestellte

Ich nehme an, die 90 € sind schon inklusive Gebühren?

Kannst du mir kurz sagen, was ich in dieser Situation am besten tun sollte ?

Was du tun sollst, darf ich dir nicht sagen - wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung leisten.

Was ich selbst in der Situation tun würde: Ich würde vermutlich Einspruch einlegen -mit ähnlicher Begründung, wie du sie bereits ausgeführt hast-, aber ohne mir dabei große Hoffnungen zu machen. Wenn die Behörde dem Einspruch nicht abhilft (und davon gehe ich aus), würde ich den Einspruch zurücknehmen und bezahlen. Auf ein Gerichtsverfahren würde ich es hier wohl nicht ankommen lassen. (Bis hier hin entstehen mir noch keine zusätzlichen Kosten, bei einer Aufrechterhaltung des Einspruchs allerdings schon, wenn ich den Prozess verliere.)

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Es werden wohl 60,- € und ein Punkt in Flensburg werden.

Missachtung des Rotlichts an der Ampel - ADFC

Woher ich das weiß:Recherche
DerAngestellte 
Fragesteller
 10.03.2024, 21:18

Was sollte ich in dieser Situation am besten unternehmen ? Also wie würdest du dich verhalten ? Strafe einfach bezahlen und gut ist oder zweite Möglichkeit: dagegen Widerspruch einlegen, aber das wäre zu viel Aufwand dafür oder ?

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Knochi1972  10.03.2024, 21:19
@DerAngestellte

Widerspruch würde ich nur dann einlegen, wenn ich einen Ausblick auf Erfolg sähe oder ich mich unberechtigt behandelt fühle. Fakt ist, du bist bei Rot gefahren, und das ist eben verboten. Ausnahmen gibt es - zumindest für Radfahrer - nicht.

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DerAngestellte 
Fragesteller
 10.03.2024, 21:21
@Knochi1972

es war eine Rot-Grün Ampel und ich meine, wäre da eine Gelbphase, dann würde man ja gewarnt werden und könnte sich vorbereiten. Aber die ging ja von jetzt auf gleich von Grün auf Rot

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Knochi1972  10.03.2024, 21:27
@DerAngestellte

Das ist bei einigen Ampeln durchaus üblich.

Aber mir gegenüber musst du dich jetzt nicht rechtfertigen. Ich war nicht dabei und bin auch nicht derjenige, der das Bußgeld festlegen wird.

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Sollte tatsächlich was kommen, es eine Ampel wie meistens ohne Gelbphase sein und es wirklich gerade erst umgesprungen sein:

Einspruch einlegen

https://www.adfc.de/artikel/ampel-regelungen

DerAngestellte 
Fragesteller
 10.03.2024, 21:20

Genau, es war eine Rot-Grün Ampel also ohne Gelbphase. MEinst du ich sollte da am besten Einspruch einlegen auf den Brief der dann kommen wird ?

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