Wo kann man überprüfen, welcher Person ein Kennzeichen gehört?

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Hallo

in DE und AU geht das über eine Halterabfrage bei der Zulassungstelle bei "berechtigten" Interesse. Im Prinzip bekommen da nur Versicherungen, Gerichtsvollzieher und Behörden eine Auskunft

In der Schweiz kann man im Index Suchen aber das handhaben die Kantone unterschielich. In Zürch war früher der Index in der Stadbücherei nicht entleihbar einsehbar bzw im Archiv gab es alle Indexi bis in die 50er Jahre. Deswegen kann man schweizer Oldtimer bis zum Erstbesitzer runter rechcherchieren. In Basel oder Zug sind die Indexi mw bei der Zualssungstelle einsehbar in Genf gar nicht.

Auskünfte erteilen bei berechtigtem Interesse die jeweilige Zulassungsbehörde sowie das KBA. Die das berechtigte Interesse begründenden Tatsachen sind glaubhaft zu machen.

Rechtsgrundlage dafür ist § 39 StVG.

Hinweis: Die Auskunft ist kostenpflichtig, die Kosten kannst du ggf. als Kosten der Rechtsverfolgung beim Anspruchsgegner geltend machen, wenn diese Informationen zur Durchsetzung eines bestehenden Anspruchs dienen.

Soweit sich der Sachverhalt auf einen Verkehrsunfall bezieht, ist auch eine Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer möglich, auch hier wird Auskunft über Namen und Anschrift des Fahrzeughalters erteilt.

Rechtsgrundlage: § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PflVG

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Einfach abfragen kannst du das nicht. Die Zulässige Zulassungsstelle des Kennzeichens hat die informationen, darf diese aber nur bei ausreichend begründetem Interesse herausgeben. Ein einfaches, ich möchte wissen, wem Kennzeichen XY gehört reicht dafür nicht aus.

Man kann nirgens nachschauen. Diese Information gibt es bei der KFZ Zulassungsstelle, aber die werden dir keine Antwort auf eine Nachfrage geben, wegen dem Datenschutz.

Nur bei einem Unfall mit Fahrerflucht, kann durch die Polizei (dafür musst du aber eine Anzeige aufgeben) der Fahrzeughalter ermittelt werden.

Danny59  02.08.2023, 01:40
@Keineahnung387

Ok, dann erweitere ich: ...und wenn du ein "berechtigtes" Interesse hast. Im Normalfall würde das bedeuten (außer du hast eine Tankstelle oder ein Parkhaus), dass nur wenn das Auto deine Einfahrt blockiert, du berechtigt wärest eine Anfrage zu stellen.

Und: Wenn du es schon selbst recherchieren kannst - wofür die Frage hier?

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