Darf ich einen PKW, nachdem ich ihn abgemeldet habe, vor meiner Haustür parken über einen längeren Zeitraum (3 Monate)?

12 Antworten

Soweit ich weiß ist das abstellen eine Abgemeldeten PKWs am Straßenrand über diesen Zeitraum nicht zulässig. Wenn du allerdings einen eigenen Parkplatz/Carport/Garage besitzt ist das kein problem.

ja, kannst du machen, vorausgesetzt vor deiner Haustür ist Privatgrund.

Auf privatem Grund? Solange du willst. An der Straße? Noch nicht mal einen Tag lang.

Wenn der Platz vor der Haustür dein Privatgrund ist, kein Problem.

Nicht im öffentlichen Straßenland.