Freunde ich habe auf dem Radweg geparkt und bin noch in der Probezeit?

3 Antworten

Fürs Halten auf einem gekennzeichneten Radweg ohne Behinderung oder Gefährung gibt es ein Verwarngeld von 50 € (TBNR 141070).

Parken auf einem gekennzeichneten Radweg kostet ohne Behindeurng 55 € Verwarngeld (TBNR 141174). Mit Behinderung hingegen bis zu bei 70 € Bußgeld, 28,50 € Gebühren, 1 Punkt, und die Tat wird als B-Verstoß gewertet (TBNR 141775).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Caprio10 
Fragesteller
 05.05.2023, 21:29

sie meinte wir ich belasse es nur beim verwarngeld

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Warum machst du es dann wenn du weißt das es falsch ist? Und ja, dir sollte man den Führerschein wieder weg nehmen.

Zahl die Rechnung und lerne draus.