Freunde ich habe auf dem Radweg geparkt und bin noch in der Probezeit?
Habe die Dame dreimal drauf angesprochen weil sie meinte es gibt nur das Verwarnungsgeld kann man sich in der Regel drauf verlassen oder ? Mein Fehler habe ich eingesehen
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Straßenverkehrsrecht
Fürs Halten auf einem gekennzeichneten Radweg ohne Behinderung oder Gefährung gibt es ein Verwarngeld von 50 € (TBNR 141070).
Parken auf einem gekennzeichneten Radweg kostet ohne Behindeurng 55 € Verwarngeld (TBNR 141174). Mit Behinderung hingegen bis zu bei 70 € Bußgeld, 28,50 € Gebühren, 1 Punkt, und die Tat wird als B-Verstoß gewertet (TBNR 141775).
Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Warum machst du es dann wenn du weißt das es falsch ist? Und ja, dir sollte man den Führerschein wieder weg nehmen.
Zahl die Rechnung und lerne draus.