Kann mir noch was in der Probezeit passieren?

2 Antworten

aufgrund eines Unfalls Im Oktober mit einem anderen Verkehrsteilnehmer schon verlängert wurde

Wegen eines Unfalls greifen die PZM nicht zwingend. Du musst Schuld gehabt und einen A Verstoß begangen haben.

Was davor war, zählt nicht bzw nur, wenn es schon einen B Verstoß gab.

Gruß S.

firebtw1621 
Fragesteller
 03.05.2023, 19:37

Naja ich bin nicht zu schnell gefahren, bin einfach zu weit nach außen auf einer relativ gerade straße und dann voll gegen den bordstein, und was meinst du mit "Was davor war, zählt nicht bzw nur, wenn es schon einen B Verstoß gab."

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Ein einfacher Unfall ohne weitere Verkehrsverstöße kostet 35 € Verwarngeld, wenn er dir vorzuwerfen ist. Keine Probezeitrelevanz.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
firebtw1621 
Fragesteller
 04.05.2023, 22:04

Also du meinst mir passiert nichts mehr? Hab eh schon Paranoia wegen der Probezeit und immer Angst dass ich geblitzt wurde oder was auch immer

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Answer1234567  04.05.2023, 23:07
@firebtw1621

Nein, ganz sicher nicht.

  1. Es wurde keine rechtswidrige Tat geahndet, damit kann kann darauf auch keine Probezeitmaßnahme aufbauen.
  2. Die Tat kann nicht mehr als OWI geahndet werden, da sie mittlerweile verjährt ist.
Ich meine es war ja vor meinem Unfall wegen welchem ich die verlängerte Probezeit + AFS bekommen habe

3. Damit kommt eine Wertung als probezeitrelevanter Verstoß ohnehin nicht in Betracht.

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