Wann kommt der Brief für das Aufbauseminar?
Hallo, ein Kollege von ist vor knapp 6 Monaten mit einem Auto gefahren welches viele nicht eingetragen Sachen hatte wie Felgen, Auspuffanlage, falscher Reifendruck etc. Er wurde dann von der Polizei rausgezogen und hat nach 1 Monat nen Brief mit dem „Vergehen“ bekommen wo er sich dazu äußern musste. Wieder ein paar Wochen später kam dann der Bußgeldbescheid wo er glaub 200€ zahlen musste und wo sich stand er hat einen Punkt dafür bekommen. Zu dem Zeitpunkt als er von der Polizei erwischt wurde war er noch in der Probezeit - ein Punkt würde ja heißen aufbauseminar etc. Als er das Geld zahlen musste und ihm gesagt wurde er hat einen Punkt bekommen war er schon aus der Probezeit raus . Und das Ganze ist jetzt 7 Monate her. Kommt der Brief noch?
1 Antwort
Entscheidend für die Wertung als A-Verstoß innerhalb der Probezeit ist der Tatzeitpunkt (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG). Ein Aufbauseminar kann allerdings grundsätzlich auch noch lange nach dem Verstoß angeordnet werden.Eine Verjährung ist an dieser Stelle im Gesetz nicht vorgesehen. Das VG Sigmaringen hat mit Urteil vom 12.03.2008 (AZ 8 K 2692/07) entschieden, dass die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auch 22 Monate nach dem Verstoß nicht unverhältnismäßig ist.
Es wird im Übrigen davon ausgegangen, dass eine rechtmäßig Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde solange vollziehbar ist, wie der zugrundeliegende Verstoß im FAER eingetragen und nicht tilgungsreif ist (vgl. o. g. Urteil des VG Sigmaringen). Wann das der Fall sein wird, lässt sich nur beantworten, wenn wir Informationen über den konkreten Verstoß bekommen, am besten den Bußgeldbescheid im Wortlaut.